Kommunale Verkehrsüberwachung

Hallo Gemeinde,

aus gegebenem Anlaß wüsste ich gerne Bescheid über Strafzettel der kommunalen Verkehrsüberwachung.

Ich erhielt eine Verwarnung über 2 x 15.- Euro wegen Überschreitens der Hauptuntesuchung (TÜV) und der Abgasuntersuchung.

Ganz klar mein Verschulden. Aber ich bin mir nicht sicher, was dies mit der kommunalen Verkehrsüberwachung zu tun hat. Meiner Meinung nach ist dafür die Zentrale Bußgeldstelle oder die Polizei zuständig.

Wer kann mir dazu etwas sagen.

Gruß Hägar, der sich für die Antworten schon mal im Voraus bedankt.

PS: Ein Einspruch meinerseits, obwohl ich bereits beim TÜV war und eine einmonatige Nachprüfungsfrist hatte, wurde abgeschmettert. Ich will auch nicht, daß der Eindruck ensteht, ich würde mich vor dem Zahlen drücken, ich will nur die Zuständigkeit geklärt wissen.

Hallo Hägar,

für die Überwachung des ruhenden Verkehres ist die Stadt-bzw.Gemeindeverwaltung zuständig.Wenn Dein Fahrzeug auf einem
Öffentlichen Gelände (Parkbuchten/Nebenstraßen usw.) abgestellt war,
dürfen dir die „Knölllchenritter“ sehr wohl ein solches „verpassen“.
Weil sie nämlich als Angehörige des Ordnungsamtes auch eine Polizeifunktion wahrnehmen (In Frankfurt a.M. kannste die Jungs sogar mit Streifenwagen und „Wumme“ unterwegs sehen…).
Übrigen auch,wenn du das Auto auf deinem eigenem Gelände stehen hast und dieses nicht umzäunt und abgeschlossen ist.

mfg

Frank