Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vergangene Woche einen Vorausleistungsbescheid erhalten.
Es geht um die Erneuerung des Kanals im gesamten Stadtgebiet und die umliegenden eingemeindeten Orte.
Ich habe gelesen, daß bei der Globalberechnung, die angewendet wurde, auch ein sogenannter Straßenentwässerungsanteil von der Gemeinde selbst zu zahlen ist. In einem beiliegendes Infoblatt steht nur:„Nach Abzug der Abschreibungen sowie der Erneuerungsinvestitionen, die sie schon durch die Abwassergebühren bezahlen, verbleibt ein Restbetrag von etwa 24,2 Millionen Euro, der in den nächsten zehn Jahren entweder durch Gebühren oder Beiträge finanziert werden muss.“ (Gesamtsumme 40 Millionen)
50% dieser Summe werden Beiträge und 50% Gebühren.
Berechnung: Die bebaubare und durch Kanäle erschlossene Fläche …beträgt etwa 4,6 Mio.qm, x Geschossflächenzahl 1,25 = 5,75 Mio. qm.
12,1 Mio (50%) :5,75 Mio qm = 2,11 je qm Grundstücks- fläche" Wenn ich das nachrechne komme ich auf 2,1043.
Aber das nur am Rande. (x die gesamte Fläche ergibt ein Plus von 32775,- Euro,oder) Unser Grundstück ist 1171qm groß, also zahlen wir 3088,52 Euro verteilt auf die nächsten Jahre. Jetzt wollen sie erst mal für die Jahre 2007 und 2008 263,48 Euro. (Straße wird auch noch erneuert im kommenden Jahr)
Aber nun zurück zu meiner Frage, wie ist das mit diesem Straßenentwässerungsanteil, wo gibt es da einen §, und wie verhalte ich mich nun. Erst mal zahlen, das dachte ich schon.
Und noch eine Frage, ist es richtig die gesamte Grundstücksfläche in die Berechnung einzubeziehen, das meiste ist Garten bei uns, da versickert doch das Wasser, was hat das mit dem Kanal zu tun?
Lege ich nun Widerspruch ein, wenn ja mit welcher Begründung?
Wissen mußt Du noch, unserem Bürgermeister traut keiner mehr. Er streut überall nur Ärger.
Ich hoffe Du kannst mir weiter helfen.
Gruß Tina