Liebe/-r Experte/-in,
wir haben vergangene Woche einen Vorausleistungsbescheid erhalten. Es geht um die Zahlung für Erneuerungs und Erweiterungsmaßnahmen an Kanalnetz und Kläranlagen für die Jahre 2007 und 2008.
Insgesamt verbleiben „nach Abzug der Abschreibungen sowie der Erneuerungsinvestitionen, die sie schon durch die Abwassergebühren bezahlen, verbleibt noch ein Restbetrag von 24,2 Millionen Euro,“ so der genaue Wortlaut.
Je zur Hälfte soll dies über Gebühren und Beiträge gezahlt werden.
Hierfür wurde die Globalberechnung herangezogen.
Meine Frage lautet, muß ich wirklich für mein gesamtes Grundstück (1171qm) zahlen oder gilt nur die versiegelte Fläche? Wasser im Garten versickert doch?
Und dann habe ich gelesen, daß die Gemeinde einen Straßenentwässerungsanteil zahlen muß.
Dies kann ich nirgens auf dem Infoblatt, welches ich erhalten habe, erkennen.
Ich würde gerne beim Magistrat nachfragen. Möchte aber vorher gerne wissen, ob es wirklich so ist und wenn ja, welcher Paragraph dies regelt.
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
Gruß Tina
Hallo Tina,
dies ist eher eine Frage aus dem kommunalen Finanzwesen. Daher kann ich die Frage nicht mit Bestimmtheit beantworten und bevor ich etwas Falsches sage, hoffe ich, dass ein anderer Experte dir fundiertere Auskünfte erteilen kann.
Viel Erfolg