Kommunalrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe in der Nachbarschaft eine Immobilie stehen welche seit vielen Jahren unbewohnt ist (mehr als zehn). Auf dem Grundstück ist mittlerweile ein Biotop entstanden und das Gebäude ist zur Hälfte eingestürzt.
Wer ist denn dafür verantwortlich bzw. kann man denn irgendwen aktivieren sich um den Zustand der Immobilie zu kümmern und auf dem Grundstück Ordnung zu schaffen.
Wen müßte man hier ansprechen und unter BNezug auf welche Regelungen ?

Hallo,

geht von dem Grundstück eine Gefahr aus? Dann wäre es die Ordnungsbeshörde, z.B. die Stadt bzw. die Gemeinde/Samtgemeinde/Amt (je nach Bundesland) oder dergleichen.

Wenn nur auf dem Grundstück ein Bauwerk einzustürtzen droht /bzw. teilweise eingestürtzt ist), ohne dass andere Grundstücke bedroht sind, wäre das Bauaufsichtsamt anzusprechen. Aber ob es eingreift oder nicht, ist eine andere Frage, es würde eher eine Nutzungsuntersagung aussprechen. In größeren Städten ist die Chance höher, dass eine Rückbauverfügung erlassen würde, das ist aber alles Ermessensentscheidung der Bauaufsicht.

Hallo,

wenn von dem Grundstück/Gebäude keine Gefahr ausgeht, hat die Gemeinde kaum Möglichkeiten einzugreifen.

MfG

M. Stephan

Hallo Ralf,

mit Kommunalrecht hat das eher weniger etwas zu tun. Das dürfte eher ins Baurecht hineingehen.
Nichts desto trotz mal an die Gemeinde-/Stadtverwaltung wenden. Hier könnte das Baurechtsamt tätig werden ggfs. mit Abrissverfügung o.ä… In der Pflicht steht natürlich der Hauseigentümer. Solang das Gebäude bzw. der Zugang dazu entsprechend versperrt ist und durch das Gbäude keine Gefährdung ausgeht (z.B. stürzt auf Straße / Nachbargrundstück bzw. -gebäude, etc.) wird es schwierig sein hier etwas zu unternehmen.
Da Baurecht jedoch Landesrecht ist und ich jetzt nicht weiß aus welchem Bundesland Du bist, kann ich den Fall noch weniger beurteilen. Hier müsste aber die Stadtverwaltung weiterhelfen können.
Viel Erfolg dennoch.

LG Phillip