Hallo,
habe eine Frage:
Darf ein persönlich Beteiligter, von Beratung & Abstimmung ausgeschlossenes Stadtratsmitglied die Niederschrift des NICHTöffentlichen Teils der Stadtratssitzung einsehen oder nicht und wo finde ich die Gesetze dazu? In der GO ist es nur allgemein gehalten, es steht nichts zu diesem besonderen Fall. Für baldige Hilfe bin ich sehr dankbar!!
Hallo,
dass Gemeinderatsmitglied, das wegen persönl. Beteilung an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen durfte, darf das nichtöffentliche Protokoll nicht einsehen. Der Gemeinderat ist für diesen Tagesordnunspunkt „normaler Gemeinebürger“, der nach Art. 54/3 GO nur öffentl. Niederschriften einsehen darf. Die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte diese Rechtsauffassung.
MfG
M. STEPHAN
Hallo,
nein, eine Einsicht darf das ausgeschlossene GR-Mitglied auch im Nachhinein nicht erhalten. Es bekommt lediglich ggfs. den Beschluss, der dann ggfs. öffentlich bekannt werden darf. Z.B. bei einer Personalentscheidung darf er nicht die Details bis zum Beschluss in Erfahrung bringen. Er darf aber jedoch dann die letztentliche Personalentscheidung wie andere auch, in Erfahrung bringen. Im Gesetz steht so etwas natürlich nicht. maximal in der Kommentierung, die sich an der Rechtssprechung orientiert.
Guten Tag,
Hallo,
nein, eine Einsicht darf das ausgeschlossene GR-Mitglied auch im Nachhinein nicht erhalten. Es bekommt lediglich ggfs. den Beschluss, der dann ggfs. öffentlich bekannt werden darf. Z.B. bei einer Personalentscheidung darf er nicht die Details bis zum Beschluss in Erfahrung bringen. Er darf aber jedoch dann die letztentliche Personalentscheidung wie andere auch, in Erfahrung bringen. Im Gesetz steht so etwas natürlich nicht. maximal in der Kommentierung, die sich an der Rechtssprechung orientiert.
Guten Tag,