hallo,
ich bin gerade am Anfang meiner Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und habe eine Hausaufgabe zum Kommunalrecht aus der ich nicht recht schlau werde.
In einer Gemeinde hat der örtliche Fussballverein den Sportplatz der Gemeinde angemietet. Dieser verein erlaubt einem anderen griechischen verein dort zu trainiere und erhabt hierfür eine gebühr von 155€ im jahr. als der örtliche Verein die gebühr anhebt kommt es zum streit und die griechen wollen, dass sich die gemeinde einmischt
Fragen:
-
Darf der örtliche Verein überhaupt Gebühren für den grieschischen Verein erheben, also den platz quasi weitervemieten?
-ich hätte gedacht,dass das nicht geht, aber finde keinen paragraphen…
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muss sich die gemeinde einmischen?
-ja oder, weil es sich um öffentliches eigentum handelt oder?
auch hierfür hab ich aber nix im gesetz (gemeindeordnung) gefunden…
für hilfe wär ich sehr dankbar. 
heike
Gebühren, Entgelte, …
Hi Heike!
liegt es am Wort „Gebühr“??
Verwaltungsrechtlich ist dieses Wort belegt.
Vielleicht erhebt der Verein in Wirklichkeit nur Entgelte oder andere Dinge?
Schau mal nach der Bedeutung des Wortes „Gebühr“ - falls das der Grund für die Beanstandung sein sollte.
LG Ulli
hey,
in der aufgabe heißt es : „der örtliche verein erhebt einen kostenbeitrag“. ist das ein unterschied? ich meine, der platz gehört ihnen ja nicht, sondern sie haben ihn selbst angemietet von der gemeinde…
und muss sich die gemeinde nun einschalten oder müssen die vereine das unter sich regeln?
gruß
heike
Hallo,
In einer Gemeinde hat der örtliche Fussballverein den
Sportplatz der Gemeinde angemietet.
Da müste man jetzt wissen, was im Mietvertrag steht.
Wenn da nichts steht, sehe ich keinen Grund sich nicht auf die allgemeinen Grundsätze des Mietrechts im BGB zu beziehen. Der Vermieter hat also einer Untervermietung zuzustimmen, aber auf die Konditionen hat er keinen Einfluß.
Cu Rene,
IANAL