Hallo,
ich komme gerade von der obligatorischen Wahlvorsteher-Schulung der Kommunalwahl NRW. Eine Frage konnte uns nicht beantwortet werden:
Wer einen Wahlschein hat, darf damit in seinem Wahlbezirk in einem beliebigen Stimmlokal wählen.
Nun sind die Wahlbezirke wegen der gleichzeitig stattfindenden Stadt- und Kreisratswahl aber nicht identisch.
Man darf dann zum Beispiel im Kreiswahlbezirk 2 und im städtischen Wahlbezirk 7 wählen.
Was passiert, wenn ein Wähler nun in einem Wahllokal auftaucht, welches zwar zum Kreiswahlbezirk 2, aber zum städtischen Wahlbezirk 8 gehört?
Ganz sicher darf er keine Stimme zur Wahl des Rates der Stadt abgeben, da er hier für Direktkanditaten stimmmen könnte, die gar nicht zu seiner Anschrift passen. Man könnte da auch Missbrauch treiben, indem man Wähler aus hoffnungslosen Wahlbezirken einer bestimmten Partei gezielt auffordert, in einem anderen Bezirk einen Kandidaten zu pushen, für den es auf der Kippe steht.
Bei der Bürgermeisterwahl sieht es schwierig aus: Einerseits der falsche Wahlbezirk, andererseits werden ja alle Bürgermeister-Stimmen der Stadt sowieso in denselben Topf geworfen.
Das Gesetz sagt:
" Inhaber eines Wahlscheins können in jedem Stimmbezirk des Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen."
Demnach müsste ich den Wähler zwingend zur Kreisrats- und Landratswahl zulassen. Er darf im Wahlbezirk 2 wählen, mein Lokal gehört zum (Kreis)wahlbezirk 2.
Stimmzettel zur Wahl des Stadrates darf er nicht bekommen - ich sitze im Wahllokal des Stadt-Wahlbezirks 8, er darf aber nur in 7 wählen.
Ich müsste nun den Wahlschein einnehmen, auf die Stimmzettel für Kreisrat und Landrat hat er einen Anspruch.
Auf Stimmzettel für Stadtrat und Bürgermeister hat er keinen Anspruch (bei der Bürgermeisterwahl nicht nachvollziehbar).
Nun denkt sich der Wähler: Na, dann halt nur für den Kreis.
Am Abend kommt der Wähler vielleicht doch noch an einem Wahllokal aus dem Stadtwahlbezirk 7 vorbei und denkt sich: Moment mal, ich kann doch eigentlich noch meine beiden Stimmen für Stadtrat und Bürgermeister nachholen.
Aber: Sein Wahlschein liegt in meinem Wahllokal. Da geht nichts mehr.
Bei der Schulung meinte einer, man könne auf dem Wahlschein ja händisch die Stimmberechtigung streichen, sobald er seine zwei diesbezüglichen Stimmen abgegeben hat.
Nette Idee. Aber ich MUSS Wahlscheine einbehalten, eine Teilentwertung ist daher nicht möglich.
Aus dem Kommunalwahlgesetz und -ordnung NRW lese ich keine Lösung heraus.
Korrekt wäre es nur, wenn man für den Kreiswahlbezirk und en städtischen Wahlbezirk jeweils einen separaten Wahlschein ausgeben würde. Aber das wird nicht gemacht.
Das ist aller sehr theoretisch - aber die schulenden Mitarbeitenden der Stadt hatten keine Idee. Ist das wirklich nicht geregelt?