Kommunalwahlrecht NRW - Wahlschein

Hallo,
ich komme gerade von der obligatorischen Wahlvorsteher-Schulung der Kommunalwahl NRW. Eine Frage konnte uns nicht beantwortet werden:

Wer einen Wahlschein hat, darf damit in seinem Wahlbezirk in einem beliebigen Stimmlokal wählen.

Nun sind die Wahlbezirke wegen der gleichzeitig stattfindenden Stadt- und Kreisratswahl aber nicht identisch.
Man darf dann zum Beispiel im Kreiswahlbezirk 2 und im städtischen Wahlbezirk 7 wählen.

Was passiert, wenn ein Wähler nun in einem Wahllokal auftaucht, welches zwar zum Kreiswahlbezirk 2, aber zum städtischen Wahlbezirk 8 gehört?

Ganz sicher darf er keine Stimme zur Wahl des Rates der Stadt abgeben, da er hier für Direktkanditaten stimmmen könnte, die gar nicht zu seiner Anschrift passen. Man könnte da auch Missbrauch treiben, indem man Wähler aus hoffnungslosen Wahlbezirken einer bestimmten Partei gezielt auffordert, in einem anderen Bezirk einen Kandidaten zu pushen, für den es auf der Kippe steht.

Bei der Bürgermeisterwahl sieht es schwierig aus: Einerseits der falsche Wahlbezirk, andererseits werden ja alle Bürgermeister-Stimmen der Stadt sowieso in denselben Topf geworfen.

Das Gesetz sagt:
" Inhaber eines Wahlscheins können in jedem Stimmbezirk des Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen."

Demnach müsste ich den Wähler zwingend zur Kreisrats- und Landratswahl zulassen. Er darf im Wahlbezirk 2 wählen, mein Lokal gehört zum (Kreis)wahlbezirk 2.

Stimmzettel zur Wahl des Stadrates darf er nicht bekommen - ich sitze im Wahllokal des Stadt-Wahlbezirks 8, er darf aber nur in 7 wählen.

Ich müsste nun den Wahlschein einnehmen, auf die Stimmzettel für Kreisrat und Landrat hat er einen Anspruch.
Auf Stimmzettel für Stadtrat und Bürgermeister hat er keinen Anspruch (bei der Bürgermeisterwahl nicht nachvollziehbar).

Nun denkt sich der Wähler: Na, dann halt nur für den Kreis.

Am Abend kommt der Wähler vielleicht doch noch an einem Wahllokal aus dem Stadtwahlbezirk 7 vorbei und denkt sich: Moment mal, ich kann doch eigentlich noch meine beiden Stimmen für Stadtrat und Bürgermeister nachholen.
Aber: Sein Wahlschein liegt in meinem Wahllokal. Da geht nichts mehr.

Bei der Schulung meinte einer, man könne auf dem Wahlschein ja händisch die Stimmberechtigung streichen, sobald er seine zwei diesbezüglichen Stimmen abgegeben hat.

Nette Idee. Aber ich MUSS Wahlscheine einbehalten, eine Teilentwertung ist daher nicht möglich.

Aus dem Kommunalwahlgesetz und -ordnung NRW lese ich keine Lösung heraus.
Korrekt wäre es nur, wenn man für den Kreiswahlbezirk und en städtischen Wahlbezirk jeweils einen separaten Wahlschein ausgeben würde. Aber das wird nicht gemacht.

Das ist aller sehr theoretisch - aber die schulenden Mitarbeitenden der Stadt hatten keine Idee. Ist das wirklich nicht geregelt?

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Werden da auch Ortsbeiräte gewählt? Ansonsten sollte es doch eigentlich keinen Unterschied machen, ob man in Wahlbezirk 7 oder 8 erscheint?

Es wird alles auf kommunaler und Kreisebene neu gewählt: Kreistage, Landräte und eben auch Stadt- und Gemeinderäte.

Es sind unterschiedliche Direktkandidaten.
Zudem ist ein Wähler aus einem anderen Wahlbezirk und damit schon vom Gesetz her bei der Stadtratswahl NICHT wahlberechtigt in einem anderen Wahlbezirk.

Also rein von der Logik her, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kandidaten für die Kommunalwahl in einem anderen Wahlkreis verfügbar bzw. wählbar sind. Dieser verfügt dafür einfach nicht über die nötigen Stimmzettel. Allerdings: wenn der betreffende Wähler außer über einen Wahlschein (das ist etwas anderes als eine Wahlbenachrichtigung) auch über die Briefwahlunterlagen verfügt, wäre der Stimmzettel ja gegeben!?

Bei Landtags- oder Bundestagswahlen ist das natürlich per se anders.

Werden die jeweils benötigten Stimmzettel nicht automatisch mit dem Wahlschein zugesandt? Werden der Antrag auf Briefwahl und der Antrag auf einen Wahlschein nicht identisch in der Form bearbeitet, dass man sowohl den Wahlschein als auch die korrekten Stimmzettel für eine Briefwahl zugesendet bekommt, und sich dann entscheiden kann, ob man vom Wahlschein (und dem Stimmzettel) in der Form Gebrauch macht, dass man damit in ein anderes Wahllokal oder vorab schon zur Stimmabgabe ins Rathaus geht, oder eben die Stimmzettel in den Briefwahlumschlag steckt und an das Rathaus sendet?

Zumindest bekommt man beim Antrag auf Briefwahl immer beides und erhält der Wahlschein den Hinweis, dass man damit auch in ein Wahllokal gehen kann.

@Wiz ich denke, so ist es!

Es wäre einfach nicht erlaubt. Wahlberechtigt ist man nur im eigene Wahlbezirk.

Ich darf keine Briefwahlunterlagen annehmen. Ich habe den Wähler aufzufordern, diese (ja vielleicht auch schon ausgefüllten Stimmzettel) zu vernichten und gebe dann neue Stimmzettel aus, die ordnungsgemäß in der Wahlkabine zu kennzeichnen sind.

Ich kann ebenfalls unmöglich bei der Erfassung des Wahlergebnisses in meinem Stimmbezirk auch Stimmzettel berücksichtigen, auf denen Kandidaten stehen, die es hier gar nicht gibt.

Der Hinweis besagt, dass man in jedem Wahllokal des Wahlbezirks wählen darf.
Blöd nur, dass es eben ZWEI unterschiedlich gegliederte Wahlen mit unterschiedlichen Wahlbezirken gibt.

Ich habe schon verstanden, dass es hier um zwei Wahlen mit unterschiedlichen Wahlbezirken geht. Aber das macht doch keinen Unterschied, wenn ich mit dem Wahlschein genau die für meinen exakten Wohnort passenden Stimmzettel mitgeliefert bekomme, und damit dann in ein beliebiges Wahllokal gehe. Dort unpassende Stimmzettel werden dann eben dort nicht gezählt, und gehen zum Wahlleiter, der sie dann der Zählung der Briefwahl zuführt, bei der doch ohnehin Stimmzettel aus allen Wahlbezirken landen.

Im Rahmen der Briefwahl müssen Stimmzettel bis 16 Uhr beim Bürgermeister eingegangen sein. Die Briefwahlvorstände haben die Auszählung bereits beendet und die Niederschrift verfasst, wenn ich am Abend meine Ikea-Tasche voller Unterlagen abgebe.

Ich stimme zu: Technisch wäre das ein möglicher Weg.

Rechtlich sieht es aber so aus:

Inhaber eines Wahlscheins können in jedem Stimmbezirk des Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen.

Ich muss ihn demnach wählen lassen, wenn er zur Landratswahl / Kreistagswahl im richtigen Wahlbezirk ist - und gleichzeitig die Wahl zur Bürgermeisterwahl / Ratswahl verwehren.

So weit, so gut.

Mt der verplfichtenden Einziehung des Wahlscheins entziehe ich ihm aber das Recht, in einem anderen, passenden Wahllokal sein Recht zur Bürgermeister- / Ratswahl auszuüben.

Ist ganz schön konstruiert - denn im passenden Wahllokal, welches er eventuell nachträglich aufzusuchen gedenkt, dürfte er ja an allen Wahlen gleichzeitig teilnehmen.

Laut Wahlamt sei bislang kein solcher Fall bekannt geworden. Falls so etwas eintrete, sollen wir direkt bei der Stadt anrufen; die würde dann dem Wähler Alternativen aufzeigen und die Diskussion übernehmen.