hinsichtlich der anstehenden Einkommensteuererklärung habe ich mich gefragt, ob sich das Finanzamt an das Studentenwerk wenden darf, um eine etwaige Förderung im Sinne des BAföG zu hinterfragen.
Auch wäre es gut zu wissen, ob analog das Studentenwerk beim Finanzamt die Höhe des Einkommens erfragen darf und dies auch tut, um dann ggf. rückwirkend die Förderungssumme zu ändern bzw. einen Teil zurück zu verlangen. Meine Vermutung ist, dass hier eine Art der Schweigepflicht der Ämter dies verhindern könnte!?
Gibt es also eine regelmäßige legale Kommunikation zwischen Studentenwerk und Finanzamt zwecks Datenaustausch?
Hallo,
wozu? Man muß den Steuerbescheid als Nachweis über das eigene Einkommen doch selbst beim Bafög-Antrag mit vorlegen (oder nachreichen). War jedenfalls zu meiner Zeit so.
Ja, das ist richtig. Vielleicht habe ich meine Frage nicht eindeutig formuliert.
Es geht vielmehr darum, dass der Bewilligungszeitraum bereits verstrichen ist und alle Zahlungen an den Studenten bereits erfolgt sind.
Nehmen wir an, dieser Student würde nun eine Einkommensteuererklärung für diesen Zeitraum, der logischerweise bereits verstrichen ist, abgeben. Dabei würde er auch alle Leistungen i.S.d. BAföG sowie ein unerwartetes zusätzliches Einkommen des Bewilligungszeitraumes angeben, so dass das Gesamteinkommen die Freigrenze übersteigt.
Ist das Finanzamt verpflichtet bzw. befugt, dies dem Studentenwerk mitzuteilen?
Man legt hier kein Steuerbescheid vor, sondern eine Prognose hinsichtlich des Einkommens im Bewilligungszeitraum. Man selbst gitb also nur fiktive Summen an.
Der vorzulegende Steuerbescheid ist der der Eltern, der ein reales Einkommen der Eltern aus einer vergangenen Periode beweisen soll.