Hallo,
ich meine mal was gelesen oder gehört zu haben, dass Klauseln in einem Arbeitsvertrag, die verbieten, dass Mitarbeiter untereinander über ihre Gehälter reden, nicht Rechtswirksam sind.
Kann mir jemand helfen einen passenden Gerichtsbeschluss oder ein Gesetzt zu finden, mit dem man das belegen kann?
Ein bisschen hilft es mir weiter, aber ich finde es immer noch recht kompliziert.
In meinem Arbeitsvertrag steht;
Interessenwahrnehmung / Geheimhaltung
Der Mitarbeiter hat die Interessen „der Firma (Zeitarbeit)“ wahrzunehmen und seine Aufgaben beim Kunden gewissenhaft zu erfüllen. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, alle Geschäftsangelegenheiten, die berechtigte betriebliche Interessen des Arbeitgebers und der jeweiligen Entleihfirmen betreffen, nicht an unberechtige Dritte weiterzugeben. Im Übrigen ist über alle personenbezogenen Daten, insbesondere Gehaltsvereinbarungen und den Arbeitsvertrag, absolutes Stillschweigen zu wahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Habe ich das Urteil richtig verstanden darf ich mit niemandem über mein Gehalt reden außer mit Kollegen von der selben Zeitarbeitsfirma bei der ich bin.
Ist das so richtig?
Also ich darf nicht über mein Gehalt reden mit Kollegen der Firma die mich ausgeliehen hat oder Kollegen von anderen Zeitarbeitsfirmen?
Ich steige immer noch nicht vollends durch.
Irgendwie ist man als Verleihsklave immer angeschissen!?!?
Im Übrigen darf man mit der Familie darüber reden, und wenn die das weitererzählt…? Wer kann das dann nachweisen, wenn es tatsächlich verboten wäre…?
Ich darf über mein Gehalt reden - immer und überall - allein schon dieser Satz aus dem Urteil: „Darüber hinaus liege auch ein Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit vor, da die Klausel auch Mitteilungen über die Lohnhöhe gegenüber den Gewerkschaften verbiete.“ - damit ist es egal wem ich es erzähle - da ich sonst unzulässig benachteiligt werde.
Also ruhig darüber reden und mit den beiden Urteilen im schlimmsten Fall argumentieren.
So würde ich das einschätzen. Als ich in der Zeitarbeitsfirma gearbeitet habe, gab es auch so eine Klausel bei anderen Zeitarbeitsfirmen, mit denen ich zusammengearbeitet habe - niemand der Beschäftigten hat sich dran gehalten.
Betriebsgeheimnisse - klar, darüber schweigt man, aber eigenes Gehalt? Nein, dafür gibt es keine Grundlage, die fair wäre.
Wie gesagt, einfach die Linksammlung durchlesen - dann wird vieles klar.
Hallo, ein Urteil glaube ich gbit es dazu nicht. Fakt ist aber, dass das Gehalt nicht betriebsbezogen ist. Das Gehalt gehört zu den persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Arbeitnehmers. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel vereinbart worden ist. Besteht diese Klausel darf der Arbeitnehmer mit niemanden über sein Gehalt sprechen. Ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen. LG Bea
ich hab nur mal schnell gegoogelt und das hier gefunden, es gibt aber zu dem Thema noch deutlich mehr. Vielleicht hilft Dir das für den Moment mal weiter. Bin leider kein Spezialist für Arbeitsreccht.
hallo teshup,
so etwas mir völlig unbekannt. ich wüsste auch nicht weshalb es verboten ist. hier ein auszug aus dem internet dazu:
Gerichtsurteil: Arbeitnehmer dürfen offen über ihr Gehalt reden
Gehalt ist für viele ein Tabuthema - doch aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Grund, die Höhe seines Verdienstes zu verheimlichen. Klauseln in Arbeitsverträgen, die zum Stillschweigen verpflichten, sind laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Rostock unwirksam.