Also - egal ob Zeitarbeiter oder nicht - der Gleichheitsgrundsatz gilt für alle Arbeitnehmer.
Hier noch ausführlichere Besprechungen dazu:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?..
Im Übrigen darf man mit der Familie darüber reden, und wenn die das weitererzählt…? Wer kann das dann nachweisen, wenn es tatsächlich verboten wäre…?
Ich darf über mein Gehalt reden - immer und überall - allein schon dieser Satz aus dem Urteil: „Darüber hinaus liege auch ein Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit vor, da die Klausel auch Mitteilungen über die Lohnhöhe gegenüber den Gewerkschaften verbiete.“ - damit ist es egal wem ich es erzähle - da ich sonst unzulässig benachteiligt werde.
Also ruhig darüber reden und mit den beiden Urteilen im schlimmsten Fall argumentieren.
So würde ich das einschätzen. Als ich in der Zeitarbeitsfirma gearbeitet habe, gab es auch so eine Klausel bei anderen Zeitarbeitsfirmen, mit denen ich zusammengearbeitet habe - niemand der Beschäftigten hat sich dran gehalten.
Betriebsgeheimnisse - klar, darüber schweigt man, aber eigenes Gehalt? Nein, dafür gibt es keine Grundlage, die fair wäre.
Wie gesagt, einfach die Linksammlung durchlesen - dann wird vieles klar.