Kompensierung Elektronik

hi hab da mal ne frage unzwar:
Weshalb möchte der Energieversorger bzw. der Versorgungsnetzbetreiber, dass u.a. auch bestimmte Beleuchtungsanlagen kompensiert werden???

http://de.wikipedia.org/wiki/Blindleistungskompensation

Hallo !

Das möchte der Versorger aus Sorge um seine Stromleitungen!

Denn bei Nichtkompensation des Blindstromes(bei allen Verbrauchern mit induktiven Anteilen,Leuchtstofflampen,Motoren i.d.R.) fließt in den Leitungen mehr Strom als nötig.
Das belastet die Leitungen ,Trafos und Kraftwerke unnötig.
Denn dieser Blindstrom überträgt keine Leistung,er wird auch in „normalen“ Zählern nicht gezählt und bezahlt.

Deshalb wird verlangt, Motoren und Lichtanlagen bestimmter Größe zu kompensieren. Das geschieht i.d. R. durch Kondensatoren.
Dadurch sinkt der Strom in der Leitung auf den Wert,der fast der tatsächlichen Leistung(Wirkleistung) entspricht.
Man kann über die Leitung mehr Leistung übertragen als vorher ohne den Querschnitt verstärken zu müssen.

MfG
duck313

Bei den heute üblichen Leuchtstofflampen mit elektr. Vorschaltgerät(EVG) ist keine Kompensation mehr nötig.

Deshalb wird verlangt, Motoren und Lichtanlagen bestimmter
Größe zu kompensieren. Das geschieht i.d. R. durch
Kondensatoren.
Dadurch sinkt der Strom in der Leitung auf den Wert,der fast
der tatsächlichen Leistung(Wirkleistung) entspricht.
Man kann über die Leitung mehr Leistung übertragen als vorher
ohne den Querschnitt verstärken zu müssen.

Ab wann muss den kompensiert werden? Ist das der Grund, warum in Lichtdecken oft L-Lampen in kapazitiver Schaltung eingebaut werden?

Hallo !

Das steht in den TAB der E-Versorger drin.

Z.B. bei Leuchtstofflampen-Anlagen bis zu 250 W je Außenleiter unkompensiert,darüber bis auf 90 % kompensiert( kap. oder ind.),also cos phi 0,9 und besser.

Bei Lichtanlagen gibts ja zwei Schaltungsarten der Kompensation:

Parallelkompensation,also C an L und N der Leuchte oder die Reihenkompensation,wo der Kondensator in Reihe mit dem Vorschaltgerät liegt.
Übrigens,die modernen EVGs sind bereits systembedingt kompensiert,cos phi 0,95 bis 0,98. Da ist nichts weiter zu beachten,da gibts dann andere Probleme (Einschaltstrom).

Bei Motoren gibts auch Vorgaben:

Wechselstrommotoren

Ab wann muss den kompensiert werden?

Wird i.d.R. durch die TAB (Technische Anschlußbedingungen) der jeweiligen EVU’s geregelt. Und die sind z.T. verschieden.

Ist das der Grund, warum in Lichtdecken oft L-Lampen in kapazitiver Schaltung eingebaut werden?

Ja!

Sondervertragskunden mit eigener Messung bekommen z.B. einen eigenen Blindleistungszähler. Eine gängige Regelung ist hier, dass 50% der bezogenen Wirkleistung freier Blindleistungsbezug bedeutet (entspricht etwa einem cos-phi von 0,9). Alles was darüber liegt muß bezahlt werden.
Hier gab es besonders bei Betreibern von Windkraftanlagen in den 90er lange Gesichter, weil die Regler der Blindstromlompensationsanlagen schlichtweg überfordert waren:
50% von 0(null) kWh Wirkleistungsbezug bedeuten 0(null) kVArh freien Blindleistungsbezug! Es mußte alles bezahlt werden! In Folge dessen kamen dann Blindleistungsregler mit dem notwendigen 4-Quadranten-Betrieb auf den Markt.

Gruß
BN