mal angenommen, Familie X möchte sich zu Wohnzwecken eine Gebrauchtimmobilie kaufen.
Der Kaufvertrag ist aufgesetzt, die Vertragspartner haben nun Zeit, den Vertrag zu checken bzw. checken zu lassen.
Auf welche Fachrichtung sollte sich ein Anwalt spezialisiert haben, um diesen Auftrag kompetent erledigen zu können: Wohneigentumsrecht? Vertragsrecht?
Eigentlich sollte man meinen, dass das jeder Anwalt kann. Doch gibt es erhebliche Erfahrungs- und Wissensunterschiede gerade in diesem Bereich. Die Frage lässt sich so schlecht beantworten, weil sich Ihrer Frage nicht entnehmen lässt, um was für eine Immobilie es sich handelt.
Nur als Beispiele:
Eigentumswohnung: Anwalt der sich im Wohnungseigentumsrecht (besonderes Rechtsgebiet) auskennt und Erfahrung darin hat.
Einfamilienhaus: eigentlich jeder Anwalt, besser vielleicht noch einen, der auch als Notar tätig ist (Anwaltsnotar, gibt es aber nicht in jedem Bundesland)
Alte Tankstelle: Anwalt der sich nicht nur mit dem Grundstücksvertrag, sondern auch mit Altlasten, Immissionschutzgesetz etc auskennt
Alter sonstiger Gewerbebetrieb: Anwaltskanzlei, die sich nicht nur mit dem Grundstücksrecht, sondern auch mit den arbeitsrechtlichen Besonderheiten auskennt.
ich hatte in meinem Eingangsposting geschrieben, dass es um eine Gebrauchtimmobilie zu Wohnzwecken geht. Somit scheidet der Gewerbebetrieb aus und die Tankstelle auch - es sei denn, der Käufer hätte es gerne exzentrisch. ;-D
Ich gehe bei meiner Frage vom Kauf einer Doppelhaushälfte aus, BJ 2003.
Ich denke auch, dass die Themen (Vertragsrecht, Immobilienrecht und was es sonst noch alles gibt) Bestandteile eines jeden juristischen Studiums sind. Mittlerweile habe ich aber so einiges zum Thema gelesen und bin eben auch auf den Hinweis gestoßen, dass die Thematik sehr tricky ist, man daher jemanden finden sollte, der auch schwerpunktmäßig in diesem Bereich unterwegs und recht erfahren ist.
Interessant aber Ihr Hinweis zum Notaranwalt - aber ich glaube, den gibt es z. B. in NRW nicht. Habe hier immer nur entweder - oder gefunden.
Interessant aber Ihr Hinweis zum Notaranwalt - aber ich
glaube, den gibt es z. B. in NRW nicht. Habe hier immer nur
entweder - oder gefunden.
Es kommt darauf an, wo in NRW man sich befindet. Im „rheinischen“ Teil sind die Notare hauptamtlich tätig, im „westfälischen“ Teil sind die Notare auch Anwälte.
Eigentlich sollte man meinen, dass das jeder Anwalt kann.
Worte, die man in Stein meißeln sollte. Die Anwaltsausbildung dauert dreimal so lang wie eine Bäckerausbildung, und trotzdem würde niemand fragen, ob man denn seine Roggenbrötchen auch bei einem Meister kaufen sollte, der in seinem Schaufenster überwiegend Weizenprodukte liegen hat.
Was Anwälte auf jeden Fall können und darüber hinaus auch müssen: Abschätzen, ob sie sich in dem Rechtsgebiet auskennen und sich die Aufgabe zutrauen. Für Schäden durch Fehler in der Beratungstätigkeit haftet man mit seinem kompletten Vermögen, da ist ein wenig Vorsicht schon angebracht.
Es kommt darauf an, wo in NRW man sich befindet. Im
„rheinischen“ Teil sind die Notare hauptamtlich tätig, im
„westfälischen“ Teil sind die Notare auch Anwälte.
Gut, und doch nicht gut:
Das Haus steht im Rheinischen, genau gesagt im Rheinisch-Bergischen Kreis.
Der Kaufvertrag ist aufgesetzt, die Vertragspartner haben nun
Zeit, den Vertrag zu checken bzw. checken zu lassen.
Wie wäre es denn, wenn man statt des Vertrags erstmal den Kaufgegenstand checken lässt? In diesem Fall durch einen guten Architekten. Da kann man viel mehr verstecken als in einem Vertrag.
Es gab einen Check durch einen Bausachverständigen. Der und vorgelegte Dokumente haben ein paar Mängel am Haus zutage gefördert. Und ebendiese Mängel (z.B. ein Altschaden) sollen auch in den Notarvertrag aufgenommen werden. Und u. a. für die rechtlich korrekte Formulierung sucht der Käufer einen kompetenten Anwalt.
Wenn es um eine Doppelhaushälfte geht, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass solche Objekte auf zwei verschiedene Weisen angeboten werden:
Als Alleineigentum oder aber als Wohnungseigentum. Es hängt davon ab, ob das Haus auf einem gesonderten Grundstück steht oder mit anderen Wohnungen zusammen auf einem gemeinschaftlichen Grundstück. Dies ist insbesondere in den Lagen sehr beliebt, in denen auf sehr engem Raum gebaut wird und daher die Grundstücke nicht so eng aufgeteilt werden können, dass jede Doppelhaushälfte auf einem gesonderten Grundstück steht.
Handelt es sich um Wohnungseigentum: zum Anwalt mit Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht (kann man bei Anwaltskammer nachfragen)
Im übrigen sollte es auch im Bergischen kein Problem sein, mal dorthin zu fahren, wo es Anwaltsnotare gibt.