Guten Tag
Wisst ihr vielleicht wie es um die Kompetenzordnung in der Bundesrepublik Deutschland bestellt ist? Ist die Kulturhoheit die einzige Hoheit die von den Bundesländern in Eigenständigkeit geregelt und ausgeführt wird?
Und welche Kompetenzen gibt es den speziell?
Eine Auflistung wäre nicht schlecht.
Und ich meine damit nicht den kooperativen Föderalismus, in dem der Bund die Gesetze macht, die von den Ländern ausgeführt werden.
Danke