Ob und in wie weit ist ein Bürgermeister dazu verpflichtet, die an ihn von seiten des Parlamentes gerichteten Beschlüsse uneingeschränkt oder gar vorbehaltlos auszuführen?
guvo
Ob und in wie weit ist ein Bürgermeister dazu verpflichtet, die an ihn von seiten des Parlamentes gerichteten Beschlüsse uneingeschränkt oder gar vorbehaltlos auszuführen?
guvo
Ob und in wie weit ist ein Bürgermeister dazu verpflichtet,
die an ihn von seiten des Parlamentes gerichteten Beschlüsse
uneingeschränkt oder gar vorbehaltlos auszuführen?guvo
Theoretisch ist er an die Beschlüsse eines Kommunalparlaments gebunden. Aber in der Praxis sieht das gerne mal anders aus. Wenn so ein Büms eine starke Figur in seiner Partei ist, die zufällig auch die stärkste im Parlament ist, dann neigt er vielleicht zur Politik par Ordre de Mufti, ohne dass das wirklich sanktioniert würde.
Wenn nicht gerade die Kommunalaufsicht des jeweiligen Bundeslandes involviert ist, kann das Modell der Gewaltenteilung auf kommunaler Ebene schnell zur Farce werden. Das hängt zusätzlich mit den kurzen Wegen zusammen. Man kennt sich in einer Stadt eben und kann dann auch gerne mal am Parlament vorbei arbeiten. Wenn man dann noch den Leiter der kmmunalen Rechnungsprüfung auf seiner Seite hat (die das schärfste Instrument eines solchen Parlaments ist) oder den Parlamentspräsidenten, wird es zur Lachnummer. Ich habe so was regelmäßig erlebt.
Das Problem liegt also weniger in der Theorie als in der Praxis.
Ob und in wie weit ist ein Bürgermeister dazu verpflichtet,
die an ihn von seiten des Parlamentes gerichteten Beschlüsse
uneingeschränkt oder gar vorbehaltlos auszuführen?guvo
Hi
Ich empfehle einen Blick in die Gemeindeordnung (Gemeindeverfassung) des Bundeslandes, in dem die Sache abläuft.
In NRW gilt:
Rechtswidrige Beschlüsse dürfen nicht ausgeführt werden, sondern müssen vom BM beanstandet werden
Wenn der BM der Ansicht ist, ein Beschluss ist gegen die Interessen der Gemeinde, dann kann er Einwendungen erheben, die dann neu beraten werden müssen.
Gruß
HaWeThie
Hallo HaWeThie,
kannst Du bitte einen Link schalten, um die GO einsehen zu können?
guvo
kannst Du bitte einen Link schalten, um die GO einsehen zu
können?
Hast du wenigstens versucht, den Link selbst zu finden?
http://www.recht.nrw.de/gesetze/Gesetz6784/6784.pdf
Den Begriff „Parlament“ solltest du hier vermeiden. Ein Gemeinderat ist kein Parlament, sondern Teil der Exekutive.
Levay
Wenn nicht gerade die Kommunalaufsicht des jeweiligen
Bundeslandes involviert ist, kann das Modell der
Gewaltenteilung auf kommunaler Ebene schnell zur Farce werden.
Gewaltenteilung?
Bürgermeister = Exekutive
Gemeinderat = Exekutive (ist kein Parlament!!!)
Levay
Es wäre mal interessant zu erfahren, in welcher Kommune konkret diese „Praxis“ nach Gutsherrenart so abläuft wie beschrieben. Rechtlich gibt’s dafür allemal in keinem Bundesland (Flächenstaat)eine Handlungsgrundlage.
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