tach,
Ich habe eine Frage zum Verhältnis BKA und LKA, bzw. BGS und Polizei.
Wann übernimmt das BKA Ermittlungen? Wenn das BKA übernimmt, ist dann das LKA abgelöst oder ist das BKA mehr eine Koordinierungsstelle und die Kompetenzen bleiben beim LKA? Und wann kommt zum Beispiel das SEK zum Einsatz und wann die GSG9? Ist Verfassungschutz nur Ländersache?
jajaja, der gute alte Föderalismus…
danke
Hallo,
guckst Du einfach mal hier: http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/sonstige/bk…
Speziell im § 4 BKAG findest Du die Zuständigkeitsabgrenzung. Generell gilt: Polizei ist Ländersache. Die GSG 9 ist Bestandteil des BGS (also der Bundespolizei), das SEK gehört zur jeweiligen Länderpolizei.Die Einsatzgrundsätze und -taktiken sind im wesentlichen gleich.
Beim Verfassungsschutz ist es so ähnlich - es gibt die Bundes- und die Landesämter für Verfassungsschutz, mit jeweils abgegrenzter Zuständigkeit.
Dachsgruß
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