Kompl. Fall - Mietrecht - Betrug - EV - Anzeige

Guten Tag,
ich habe nachdem unsere Heizanlage inkl. Warmwasserversorgung im letzten Winter komplett ausgefallen ist und wir weder eine Hausverwaltung noch einen Hausmeister als Ansprechperson haben…der Vermieter lebt im Ausland und ist nur schriftlich zu erreichen…mich im Web erkundigt was ich nun rechtlich machen darf.
Lt. Mieterverein darf man in sogenannten Notfällen in denen kein Ansprechpartner da oder zu erreichen ist, eine Firma beauftragen und dann die Kosten vom Vermieter einfordern bzw von den Mietzahlungen einbehalten.
Dies tat ich dann auch und die Anlage wurde repariert. Die Kosten hierfür habe ich in mehreren Teilbeträgen einbehalten können und eine Ratenzahlung mit der Firma vereinbaren wollen - dieser wurde jedoch abgelehnt.
Jetzt hat mich diese Firma angezeigt wegen Betrug da ich 2 Jahre zuvor die EV abgegeben habe.
Nach meinem Rechtsempfinden war ich jedoch berechtigt und somit auch glaubhaft in der Lage die zu erwartende Rechnung zu begleichen ( Sicherheit - meine Mietleistungen )…das die Rechnung letztendlich nicht beglichen wurde ist zwar nicht richtig, aber eigentlich ein anderer Fall…oder?
Ich bitte um Hinweise ob die Anzeige gerechtfertigt ist bzw wie ich mich nun verhalten soll - vielen Dank
MfG

Guten Abend,

soweit ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt richtig verstanden habe, scheidet ein Betrug i.S.d. § 263 StGB mangels Vorsatzes aus. Sie hatten zum Zeitpunkt des Abschlusses des Werkvertrages mit der Firma den Vorsatz, die Rechnung zu begleichen. Dass sich nachträglich herausgestellt hat, dass sie die Rechnung nicht werden begleichen können, ändert hieran nichts, da der Vorsatz zum Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens vorliegen muss.
Mit herzlichen Grüßen aus München

Juristisches Repetitorium
Rechtsanwältin Vera Laun
Seitzstr. 8, 80538 München (Lehel)
Homepage: www.veralaun.de
E-Mail: [email protected]
Mobil: 0177 – 71 72 906

Als 1. gahst du zum gericht und holst dir einen Beratungsschein für einen Anwalt . Der sagt dir dann ,ob - nach Einsicht der Akten - Aussicht auf Erfolg besteht .Dann stellt er einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.Wenn der genehmigt wird ( geringes Einkommen ) kanns los gehen . Ich drück dir die Daumen . Habe selbst auf diesem Weg mein Recht -(Prozess gegen die Kreisverwaltung )bekommen .
Gruß aus Rheinland - Pfalz

Vielen Dank für die rasche Antwort, wäre es sinnvoll einen Anwalt zu beauftragen mit dem Fall oder besteht die Chance den Fall ohne Anwalt zu „gewinnen“. Leider findet sich kein AW in der Nähe die vor Begeisterung in die Hände klatschen sobald der Beratungsschein für sozial schwache Personen ins Gespräch kommt :wink:
Derjenige traut sich durchaus zu entsprechend argumentieren zu können vor Gericht, hat jedoch auch erhebliche Bedenken ob es nicht eher schadet ohne AW aufzutauchen…die Klage wurde zugelassen obwohl das zuständige Gericht über den Sachverhalt schriftlich aufgeklärt wurde.
MfG und vielen Dank für Ihre Mühe

auch hier vielen Dank für den raschen Ratschlag - das Problem ist zum einen der zeitnahe Termin der Verhandlung - Anfang Januar 2012 und zum zweiten ein AW der diesen Beratungsschein akzeptiert
MfG

Was ist eine EV?

Guten Tag,

Jetzt hat mich diese Firma angezeigt wegen Betrug da ich 2
Jahre zuvor die EV abgegeben habe.
Nach meinem Rechtsempfinden war ich jedoch berechtigt und
somit auch glaubhaft in der Lage die zu erwartende Rechnung zu
begleichen ( Sicherheit - meine Mietleistungen )…das die
Rechnung letztendlich nicht beglichen wurde ist zwar nicht
richtig, aber eigentlich ein anderer Fall…oder?
Ich bitte um Hinweise ob die Anzeige gerechtfertigt ist bzw
wie ich mich nun verhalten soll - vielen Dank
MfG

Hallo
Frag einen Fachanwalt für Mietrecht
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de

Hallo,

ich verstehe die Anfrage nicht ganz.
Was ist EV?
Im Ausland gibt es doch auch Telefone?! :wink:

Wie lang funktionierte die Anlage nicht bzw. wurde versucht die Vermiterseite zu kontaktieren?
Um welchen Betrag geht es?

Warum Anzeige? Was bedeutet „zwei Jahre zuvor EV abgegeben“?

Gruß
David

Hallo, das Problem in Ihrem Fall scheint mir folgendes: Sie haben die Firma beauftragt und die Reparaturen ausführen lassen, ohne vorher eine Ratenzahlung zu verabreden. Und da die Zahlung für die Reparatur letztlich nicht erfolgte, darf die Firma vor allem in Verbindung mit ihrer noch nicht getilgten EV tatsächlich von Betrug ausgehen. Ihre einbehaltenen Mietzahlungen haben Sie ja auch offensichtlich anderweitig ausgegeben und nicht zur Begleichung der Reparaturrechnung benutzt. Würden Sie sich dann als Firma nicht auch betrogen fühlen. Und die Firma wird wohl Recht haben. Mein Tip: Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt.

warum haben sie die Rechnung nicht schriftlich an Ihren Vermieter weiter gegeben?
Der hätte sie bezahlen müssen.

Die Frage passt eher in die allgemeinrechtliche Abteilung des Forums, da es ja keine Mietrechtsfrage ist.

Hallo…kurz und knapp, ich würde wegen der Strafanzeige erst einmal abwarten, was die StA entscheidet. Sie sollten einen Anwalt mit Akteinsicht beauftragen…ansonsten kann man nicht genau sagen, was man Ihnen überhaupt konkret vorwirft. Zivilrechtlich kann ich Ihnen nicht weiter helfen. MfG

Guten Morgen,

das kann ich leider nicht beantworten, da nur Sie dies entscheiden können. Bei einer bloßen Strafanzeige muss man sich keinen Rechtsanwalt nehmen. Selbst bei einem Ermittlungsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Und, man muss es sich ja auch leisten können und wollen.

Herzliche Grüße und viel Erfolg
Rechtsanwältin Vera

nicht bezahlt ist nicht bezahlt und im Zusammenhang mit EV und wissentlicher Nicht-Begeleichung der Rechnung Betrug

Hallo
Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen da es sich um Mietrecht bzw. Zivielrecht handelt.
Meine Stärken liegen mehr im Strafrecht.
Liebe Grüße, Michael T.

Nun meines Wissens ist es eine strafrechtliche Sache mit einem mietrechtlichen Hintergrund…oder sehe ich das falsch
Mfg

hallo,

so lange man raten anbietet ist es auch kein Betrug.wichtig wäre das man trotz ablehnung die raten überweist,so ist der wille auf jeden FAll belegbar.
Wenn man etwas oder jemanden bestellt und nicht bezahlt und auch nicht den willen dazu zeigt,wäre das ein zahlungs oder Eingehungsbetrug.
Der Anspruch bzw. die Beauftragung einer Firma resultiert ja aus dem Mängelbeseitigungsanspruch.
erstrangig haben sie ja den vertrag mit dem Handwerker und nicht der vermieter.

Ich denke nicht das man sich gedanken um die anzeige machen muss,wenn denn raten nachweislich angeboten und trotz ablehnung bezahlt wurden.

Man müsste sich ja dann fragen wieviel Betrugsanzeigen täglich aufgenommen werden müssten,nur weil einer nicht auf schlag sondern in Raten bezahlen muss.

Wurde der Vermieter den schriftlich mit einschreiben und Rückschein auf den Mangel hingewiesen und zur Beseitigung aufgefordert?

Ich empfehle den Mieterschutzanwalt um die Sache zu klären.

mfg
kaisen

Da kann ich aus zwei Gründen nichts zu sagen.

  1. Kenne ich mich mit Mietrecht nur sporadisch aus.

  2. Ist der Sachverhalt zu wenig um genaueres Sagen zu können.

Aber vielleicht hätten sie mit der Firma zuerst klären müssen, dass sie in Teilbeträgen der Miete zahlen. Denn Firmen gehen davon nicht unbedingt aus.

leider kann ich dir nicht weiterhelfen, sorry
viele grüße
maria

Hallo,
ein paar weitere Informationen wären schon gut: Gibt es noch andere Mieter im Haus? Hat der Vermieter die Notwendigkeit der Reparatur akzeptiert / die Einbehaltung der Miete akzeptiert? Gibt es Zweifel, dass der Reparaturauftrag sachgerecht war? Wie hoch waren die Reparaturkosten, wie hoch ist die monatliche Miete (wegen der Dauer der Teilzahlungen)?

Wenn der Vermieter nichts beanstandet hat und die Reparatur akzeptiert (sei es auch nur dadurch, dass er die Mietkürzung hinnimmt), dann ist die Betrugsanzeige sicher wirkungslos. Es wäre aber besser gewesen, die Firma darauf hinzuweisen, dass der Auftrag für den Vermieter erteilt wird und dass dieser davon noch nichts weiß. Und dass die Reparaturkosten im schlimmsten Fall erst durch Abzug von der Miete bezahlt werden können.

Ist die Rechnung inzwischen beglichen?

Warum zahlt der Vermieter nicht selbst?

Wenn der Reparaturauftrag sachgerecht war und nicht auf den Antwortbrief des Vermieters gewartet werden konnte, dann entfällt Betrug, weil sowohl Zahlungswilligkeit als auch Zahlungsfähigkeit vorlag. Dann spielt die EV keine Rolle.

Gruß
polos

Hallo
entschuldige die verspätete Antwort (war im Krankenhaus).
Ich hoffe du hast bereits Antworten erhalten, denn ich bin nicht in Mietrecht aussage kräftig.
MfG
Bernd