Hallo Experten,
ich habe eine kurze Frage zur KG. Die Eigenschaften sowie Vor- und Nachteile dieser Rechtsform kennen ich.
Wenn ich die Gesetzestexte und die Quellen im Internet so lese und verstehe, so muss der Komplementär bei der KG keine Einlage bringen.
Es würde also rechtlich folgendes Szenario problemlos funktionieren:
Komplementär: 0 Euro (oder obligatorisch 1 Euro)
Kommanditist: 100.000
Verstehe ich das richtig?
Ist dieses Szenario denn bankentauglich, wenn man annimmt dass der Kommanditist die 100.000 als Bankdarlehen aufbringen muss und im Gegenzug mit Geschäftsführerbefugnissen ausgestattet wird (im Gesellschaftervertrag). Sieht die Bank sowas dann gerne, wenn Sie ihm den Kredit bewilligen dieser aber nur als Kommanditist auftritt? Ich denke ja, da dieser ja mit der Einlage haftet und der Komplementär ja sogar voll. Da dürfte es ja egal sein von wem die Bank das Geld holt? Oder?
Wäre über eine Antwort sehr dankbar, steht ein wenig auf dem Schlauch 
DANKE schon im Voraus.
MfG
Benny
Hi Benny,
das wird so nicht funtionieren, da die BAnken nicht mitziehen werden. Grundsätzlich ist die Überlegung jedoch richtig, wobei der Komplementär aber auch nur mit seiner Einlage haftet.
MfG
Fritzi
Guten Morgen,
wer was in eine Kommanditgesellschaft eingelegt, ist gesellschaftsrechtlich unerheblich. Insofern stimmt es auch, dass zum Beispiel der Komplementär 0 einlegen kann und der Kommanditist 100.000,00. Aber Achtung: die Gefahr besteht, dass das Finanzamt die Beteiligungen mangels Vorlagepflicht des Gesellschaftsvertrages nach den Einlagen bemisst. So kann es also sein, dass dem Komplementär (als Vollhafter) kein Gewinn, dem Kommanditist (Teilhafter) mit 100% veranlagt wird.
Deshalb sollte man im Verhältnis zur späteren Gewinnverteilung auch die Geschäftsanteile anpassen.
Gefährlich ist, wenn Sie einen Steuerberater haben, der vielleicht das Gedankengut des Anwaltes (wenn Sie einen ensolchen einschalten) nicht nachvollzieht - oder umgekehrt. Dann kommt oftmals in Tätigkeit des Bereiches des Steuerberaters, als auch beim Rechtsanwalt so viel „Mist“ heraus, dass schon manch einer allein aus diesen Gründen pleite gegangen ist.
Hier gilt, wie in vielen anderen Fällen: Hier ist ein Profi gefragt (aber ein wirklicher Profi).
Viel Glück.
Hallo!
Damit kenne ich mich leider überhaupt nicht aus!
Ich wünsche trotzdem viel Erfolg!
Martina
Hallo Benny,
da für die KG kein Stammkapital vorgeschrieben ist, die Vollhaftung übernimmt ja der Komplementär, ist diese Kapitalgestaltung grundsätzlich möglich.
Ob sich eine Bank für die Finanzierung findet hängt vor allem von anderen Faktoren ab.
- Welche Sicherheiten werden geboten?
- Wie (hoch/sicher) ist das Einkommen des Darlehensnehmers und in diesem Fall auch
- Wie schätzt die Bank die Ertragslage oder Aussichten den Unternehmens ein.
Sollte es sich um eine Neugründung handeln, wird ihnen voraussichtlich eher mit Skepsis begegnet werden. Letztlich hilft hier nur ein sehr guter Businessplan und ein überzeugendes Gespräch bei der Bank.
Ich hoffe, das hilft wenigstens ein bisschen weiter.
MfG
Uwe Küpper
www.kr-berater.de
Hallo Benny,
leider habe ich momentan keine Zeit, Dir auf Deine Frage zu antworten, da ich beruflich ziemlich eingespannt bin.
Ich trage Deine Bedenken aber voll mit und halte den Ansatz eher für eine theoretische Option, statt einer praxisfähigen Variante.
Hoffe die Anderen haben mehr Zeit!
Viel Erfolg!
Ann
Hier kann ich Dir leider nicht wirklich weiterhelfen, da dies nicht ganz so einfach ist.
aber ich denke das es hierschon einige Experten auf dem Gebiet gibt.
mfg thomas
Hallo Benny,
ist das Darlehn 100.000 € abgesichert; oder ist es eine Flickenteppichfinanzierung?
Die Luft kann ganz schön dünn werden für den der im Gesellschaftertag GF Funktionen hat wenn die Finanzierung nicht abgesichert u. aus eine Block stattgefunden hat.
Gruß
Lotus