Komplett fiktive Akkreditierungsfrage

Überlegen wir uns mal folgenden - seppfahrständlich komplett fiktiven -
Fall:

Eine ausländische Universität ist von vielen sog. „Akkreditierungsstellen“ anerkannt.

Diese Akkreditierungsstellen sehen sehr mannigfaltig und
respekteinflößend aus.

Nun teilt diese ausländische Universität jedoch in einem
Nebensatz mit, dass sie nicht bei der CHEA USA akkreditiert sei.

Was bedeutet das nun für denjenigen, der dort studieren möchte?

Ist diese Universität (bzw. deren Abschlüsse) in Deutschland anerkannt?
Wie kann man das prüfen?

Die Universität erteilt im Übrigen „Bachelor“ und „Master“ Abschlüsse.

Bitte helfen - die Zukunft eines „fiktiven“ Menschen steht auf dem Spiel :wink: -

Liebe Grüße,
Typhoon

Überlegen wir uns mal folgenden - seppfahrständlich komplett
fiktiven -
Fall:

Eine ausländische Universität ist von vielen sog.
„Akkreditierungsstellen“ anerkannt.

Diese Akkreditierungsstellen sehen sehr mannigfaltig und
respekteinflößend aus.

Nun teilt diese ausländische Universität jedoch in einem
Nebensatz mit, dass sie nicht bei der CHEA USA akkreditiert
sei.

Du müßtest dich schon selbst schlau surfen, was die CHEA ist. Nach meinen Erfahrungen ist Bildungspolitik in den USA vor allem eine Frage der Einzelstaaten, so daß nicht mal unbedingt gewährleistet ist, dass jeder college-abschluß eines bundesstaates auch automatisch in dem anderen anerkannt wird. Finde doch erstmal heraus für was CHEA steht, central health and education authority oder so ???

Was bedeutet das nun für denjenigen, der dort studieren
möchte?

Ist diese Universität (bzw. deren Abschlüsse) in Deutschland
anerkannt?

Wie kann man das prüfen?

Vielleicht mal beim DAAD anfragen. Oder bei derjeniigen öffentlichen Stelle, die für das Anerkennen von im Ausland erworbenen akademischen Titeln zuständig ist. Welche das ist hängt M.E. von der Fachrichtung ab, als das jeweilige staatlichen Prüfungsamt oder so. Da du die Fachrichtung nicht angibst, kann man nichts genaueres sagen.

Die Universität erteilt im Übrigen „Bachelor“ und „Master“
Abschlüsse.

Bachelor und Masterabschlüsse werden innerhalb der EU unproblematisch anerekannt, das gilt allerdings nur soweit es um den akademischen Titel geht. Sobald du in irgendeiner Fachrichtung real arbeiten willst, ist es wieder in jeder Fachrichtung anders. Da das hier ein Rechtsforum ist, nen Beispiel, ein nicht-Deutscher EU-Anwalt, der sich dauerhaft hier seßhaft machen will, muß sich an eine deutsche Kanzlei anbinden, eine gewisse Zeit praktizieren (2 Jahre oder 5 jahre) und dann eine Ausländer-Anwaltsprüfung machen, wobei diese bislang kaum jemand bestanden zu haben scheint. Bei EU-Medizinern, und Juristen, die in die USA emigrieren läuft es ähnlich, alle Prüfungen nochmal machen. Wenn es aber um irgendwas geistes-wissenschaftliches oder sprachliches geht, kannst du dieses problem vernachlässigen.

mfg astrachan