Komplette Badsanierung bei Auzug?

Folgendes Problem:
Ein Mieter zieht aus seiner derzeitigen Mietwohnung aus und soll auf eigene Kosten das Badezimmer komplett erneuern.
Als die Person eingezogen ist war das Bad, also Badewanne Waschtisch WC Spülkasten in einem dunkel Blau.
Beim Einzug wurde eine Übergabeverhandlung aufgesetzt in der Stand was von Seiten des Vermieters noch instand gesetzt werden muss.
Ebenfalls in dem Schriftstück steht das, „Küchenfliesen, Badezimmerfliesen, Badewanne und andere Sanitärobjekte und Mischbatterien und Spülkasten gehen in Mieteigentum über“.
Nun wurde dem Mieter bei einer Vorabnahme durch den Hausmeister gesagt, er müsse nun Küche neu fliesen und das Badezimmer komplett neu machen, alles inklusive(Fliesen und Badewanne Waschtisch Toilette Spülkasten)!
Das Inventar ist übrigens in einem Einwandfreien Zustand!!!
Dem Mieter wurde beim anmieten der Wohnung nicht gesagt, das beim Auszug eine komplette Badezimmer Sanierung anstehe!

Was ist also in der Situatuion rechtens?

Folgendes Problem:
Ein Mieter zieht aus seiner derzeitigen Mietwohnung aus und
soll auf eigene Kosten das Badezimmer komplett erneuern.
Als die Person eingezogen ist war das Bad, also Badewanne
Waschtisch WC Spülkasten in einem dunkel Blau.
Beim Einzug wurde eine Übergabeverhandlung aufgesetzt in der
Stand was von Seiten des Vermieters noch instand gesetzt
werden muss.
Ebenfalls in dem Schriftstück steht das, „Küchenfliesen,
Badezimmerfliesen, Badewanne und andere Sanitärobjekte und
Mischbatterien und Spülkasten gehen in Mieteigentum über“.

Unverständliche Formulierung: Mieteigentum ist das vermietete Eigentum des Vermieters. Was gibt es da noch zu überführen?

Nun wurde dem Mieter bei einer Vorabnahme durch den
Hausmeister gesagt, er müsse nun Küche neu fliesen und das
Badezimmer komplett neu machen, alles inklusive(Fliesen und
Badewanne Waschtisch Toilette Spülkasten)!
Das Inventar ist übrigens in einem Einwandfreien Zustand!!!
Dem Mieter wurde beim anmieten der Wohnung nicht gesagt, das
beim Auszug eine komplette Badezimmer Sanierung anstehe!

Das ist auch nicht üblich und zulässig. Für die Nutzung zahlt der Mieter ja eine Gebühr, die Miete.

Was ist also in der Situatuion rechtens?

Nein.
Wolfgang D.

Unverständliche Formulierung: Mieteigentum ist das vermietete
Eigentum des Vermieters. Was gibt es da noch zu überführen?

Sorry ein Tippfehler meinerseits! Nicht Mieteigentum sondern Mietereigentum!

Genauer Wortlaut des Eintrags:

„Wandfliesen, Bodenfliesen, farbige Schürzenwanne und Sanitärobjekte gehen in Mietereigentum über, sowie 2 Einhebelmischbatterien, farbiger Spülkasten.“

Darauf bezieht sich die Aussage das ich alles sanieren soll! :frowning:

Hallo,

Darauf bezieht sich die Aussage das ich alles sanieren soll!

(

Oh,oh! Da ist es passiert! Nicht D u sollst etwas sanieren, sondern der Mieter oder ist das etwa nicht fiktiv?

Jedenfalls würde ich diesem fiktiven Mieter einen Rechtsbeistand anempfehlen.

Es bleiben beim Ursprungsthread noch andere Fragen offen:

Diese - damals überlassene - Badausstattung „war“ von dunkler Farbe. Ist diese vom Mieter schon mal ausgetauscht worden oder ist es noch die ursprüngliche „überlassene“ Badausstattung?

Wurde im Mietvertrag geregelt, das bei Auszug die überlassenen sanitären Anlagen ausgetauscht werden müssen?

Denn - ehrlich gesagt - könnte es genausogut sein, das der VM sich ein Eigentor geschossen hat. Erst einmal hat er doch damit dem Mieter eine Badausstattung etc. „geschenkt“ die der Mieter bei Auszug mitnehmen kann. Ob er dann auch eine neue hinterlassen muss, käme wohl auf die Formulierung des Mietvertrages an.

Denn ein Bad komplett auszustatten und Küchenfliesen auszutauschen geht wohl über die reinen „Schönheitsreparaturen“ weit hinaus.

Jedenfalls ist diese Frage eine so aussergewöhnliche, das man doch entsprechenden Beistand suchen sollte, der die Details betrachtet und bewertet.

Gruß
Nita

Sorry ein Tippfehler meinerseits! Nicht Mieteigentum sondern
Mietereigentum!

„Wandfliesen, Bodenfliesen, farbige Schürzenwanne und
Sanitärobjekte gehen in Mietereigentum über, sowie 2
Einhebelmischbatterien, farbiger Spülkasten.“

Wenn es Mietereigentum ist, dann kann der Vermieter gegen Restwert das Eigentum übernehmen (wahrscheinlich ist der Null, weil der Mieter ja keine Ablöse gezahlt hat), oder verlangen, dass die Sachen entfernt werden. Er kann aber nicht verlangen, dass dass Badezimmer neu gemacht wird (Vermieter hat ja ein rohes Bad vermietet, steht ja so im Übergabeprotokoll).

Ich würde dem Mieter raten, dem Vermieter das Bad anzubieten, wenn der nicht will, muss man es halt entfernen.

Gruss Jutta

Na toll! Somit wurde der Mieter Eigentümer eines Bades! Dass der Vormieter seinem Nachfolger die Einbauküche schenkt, kommt vor, aber ein Bad vom Vermieter…?!
Ein Mensch kann mit seinem Eigentum machen was er will. Wenn er es nicht erneuern oder sanieren will, kann man ihn auch nicht dazu zwingen. Er kann es aber vielleicht dem Wohnungseigentümer oder dem Mietnachfolger überlassen, gegen Geld oder geschenkt…! Der Wohnungseigentümer kann allerdings das Entfernen der fremden Einrichtungen verlangen, ein neues Bad mit Fliesen usw. muß dann er dann selbst beschaffen.

Wolfgang D.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke sehr!

Das sind doch schon mal etwas positivere Aussagen!
Das der Mieter das Bad nicht erneuern muss sondern ggf höchstens raus reißen muss.
Das wäre natürlich für den Vermieter natürlich auch ein Eigentor!

Fortsetzung folgt…