Komplette Schließung einer Niederlassung, Schutz?

Hallo allesamt,
nun mal folgendes fiktives Scenarium:
Ein relatiev großes Unternehmen (in Privathand) hat seinen Hauptsitz in USA. Die Niederlassungen in Europa werden von einem europäischen Hauptquartier betreut und verwaltet. Das Hauptquartier und die deutsche Niederlassung sind eine GmbH. Handeln aber sehr eigenständig und sind auch in verschiedenen Gebäuden ansässig. Die deutsche Niederlassung besitzt einen Betriebsrat, der aber nicht für das Hauptquartier „zuständig“ ist (das Hauptquartier hat keinen eigenen).

Nun nehmen wir mal an, der Inhaber des Unternehmens kommt auf die Idee, man schafft das europäische Hauptquartier ab und verwaltet in Zukunft nur noch von USA aus. Alle des Hauptquartiers werden erst einmal entlassen und ca. die hälfte der Leute des europäischen Hauptquartiers wird wohl in anderen Niederlassungen (deutschland und weltweit) einen neuen Job finden, die andere eben nicht.

Wie würde sich die Sache verhalten durch die „eine GmbH“, die wohl hinterher immernoch existieren wird? Falls sowas passieren würde, würde es noch Sinn machen, daß das Hauptquartier auch noch einen eigenen Betriebsrat gründet um z.B. für Abfindungen zu kämpfen?

Was meint ihr so zu solch einem Thema?

Hallo allesamt,
nun mal folgendes fiktives Scenarium:
Ein relatiev großes Unternehmen (in Privathand) hat seinen
Hauptsitz in USA. Die Niederlassungen in Europa werden von
einem europäischen Hauptquartier betreut und verwaltet. Das
Hauptquartier und die deutsche Niederlassung sind eine GmbH.
Handeln aber sehr eigenständig und sind auch in verschiedenen
Gebäuden ansässig.

D. h., auch die Hauptverwaltung sitzt in Deutschland ??

Die deutsche Niederlassung besitzt einen
Betriebsrat, der aber nicht für das Hauptquartier „zuständig“
ist (das Hauptquartier hat keinen eigenen).

Nun nehmen wir mal an, der Inhaber des Unternehmens kommt auf
die Idee, man schafft das europäische Hauptquartier ab und
verwaltet in Zukunft nur noch von USA aus.

Diese Idee eines AG ist ja prinzipiell zulässig.

Alle

AN ?

des
Hauptquartiers werden erst einmal entlassen und ca. die hälfte
der Leute des europäischen Hauptquartiers wird wohl in anderen
Niederlassungen (deutschland und weltweit) einen neuen Job
finden, die andere eben nicht.

Wenn das HQ in Deutschland sitzt, muß VOR Ausspruch der betriebsbedingten Kündigungen geprüft werden, ob es Beschäftigungsalternativen gibt

Wie würde sich die Sache verhalten durch die „eine GmbH“, die
wohl hinterher immernoch existieren wird?

der Sinn der Frage ist dunkel

Falls sowas
passieren würde, würde es noch Sinn machen, daß das
Hauptquartier auch noch einen eigenen Betriebsrat gründet um
z.B. für Abfindungen zu kämpfen?

Solange die Änderungen noch in der Planungsphase sind, macht es sehr wohl Sinn, einen BR zu wählen, das muß jetzt aber schnell gehen. Die zuständige Gewerkschaft hilft gerne weiter, wenn wenigstens ein paar der betroffenen AN Mitglied sind oder werden.

Was meint ihr so zu solch einem Thema?

Das ist nun mal real existierender Kapitalismus.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo allesamt,
nun mal folgendes fiktives Scenarium:
Ein relatiev großes Unternehmen (in Privathand) hat seinen
Hauptsitz in USA. Die Niederlassungen in Europa werden von
einem europäischen Hauptquartier betreut und verwaltet. Das
Hauptquartier und die deutsche Niederlassung sind eine GmbH.
Handeln aber sehr eigenständig und sind auch in verschiedenen
Gebäuden ansässig.

D. h., auch die Hauptverwaltung sitzt in Deutschland ??

Die Hauptverwaltung des gesamten Konzerns in USA, die der deutschen GmbH (und auch das europ. Hauptquartier) in Deutschland.

Die deutsche Niederlassung besitzt einen
Betriebsrat, der aber nicht für das Hauptquartier „zuständig“
ist (das Hauptquartier hat keinen eigenen).

Nun nehmen wir mal an, der Inhaber des Unternehmens kommt auf
die Idee, man schafft das europäische Hauptquartier ab und
verwaltet in Zukunft nur noch von USA aus.

Diese Idee eines AG ist ja prinzipiell zulässig.

Alle

AN ?

Ja, aber nur die Beschäftigten des HQ, die der „deutschen“ Niederlassung bleiben aussen vor. Der Geschäftsführer der jetzigen GmbH geht nach USA und die deutsche Niederlassung bleibt eine (die) GmbH. Alternatieve Frage: wie verhält es sich wenn die GmbH aufgelöst wird und hinterher von der deut. Niederlassung neu gegründet wird?

des
Hauptquartiers werden erst einmal entlassen und ca. die hälfte
der Leute des europäischen Hauptquartiers wird wohl in anderen
Niederlassungen (deutschland und weltweit) einen neuen Job
finden, die andere eben nicht.

Wenn das HQ in Deutschland sitzt, muß VOR Ausspruch der
betriebsbedingten Kündigungen geprüft werden, ob es
Beschäftigungsalternativen gibt

Wie würde sich die Sache verhalten durch die „eine GmbH“, die
wohl hinterher immernoch existieren wird?

der Sinn der Frage ist dunkel

Damit wollte ich ein wenig auf die schon vorangegangene Antwort hinaus

Falls sowas
passieren würde, würde es noch Sinn machen, daß das
Hauptquartier auch noch einen eigenen Betriebsrat gründet um
z.B. für Abfindungen zu kämpfen?

Solange die Änderungen noch in der Planungsphase sind, macht
es sehr wohl Sinn, einen BR zu wählen, das muß jetzt aber
schnell gehen. Die zuständige Gewerkschaft hilft gerne weiter,
wenn wenigstens ein paar der betroffenen AN Mitglied sind oder
werden.

Was meint ihr so zu solch einem Thema?

Das ist nun mal real existierender Kapitalismus.

Ja, aber wie sieht es mit ein bisschen sozialer Verantwortung aus (wir gehen ja von aus, daß das Unternehmen nicht pleite ist). Damit meine ich, wie würden wohl die Chancen auf eine Abfindung stehen, auch das ist real existierender Kapitalismus.

&Tschüß

Wolfgang

Danke

Die deutsche Niederlassung besitzt einen
Betriebsrat, der aber nicht für das Hauptquartier „zuständig“
ist

Logisch

(das Hauptquartier hat keinen eigenen).

Nun Ja, gerade im IT-Bereich hat man in den letzten Jahren immer wieder feststellen müssen, daß das ganze Gequatsche von „Firmenkultur“ nichts wert ist, wenn es ans Eingemachte geht.

Alternatieve Frage: wie verhält es
sich wenn die GmbH aufgelöst wird und hinterher von der deut.
Niederlassung neu gegründet wird?

Das kommt zwar auf den Einzelfall an, ist aber sehr oft eine unzulässige Umgehung von arbeitsrechtlichen Vorschriften wie z. B. Kündigungsschutzgesetz. Da bestehen für die von der Auflösung betroffenen AN oft sehr gute Chancen, sich in die neue Firma „hineinzuklagen“.

des
Hauptquartiers werden erst einmal entlassen und ca. die hälfte
der Leute des europäischen Hauptquartiers wird wohl in anderen
Niederlassungen (deutschland und weltweit) einen neuen Job
finden, die andere eben nicht.

Wenn das HQ in Deutschland sitzt, muß VOR Ausspruch der
betriebsbedingten Kündigungen geprüft werden, ob es
Beschäftigungsalternativen gibt

Falls sowas
passieren würde, würde es noch Sinn machen, daß das
Hauptquartier auch noch einen eigenen Betriebsrat gründet um
z.B. für Abfindungen zu kämpfen?

Solange die Änderungen noch in der Planungsphase sind, macht
es sehr wohl Sinn, einen BR zu wählen, das muß jetzt aber
schnell gehen. Die zuständige Gewerkschaft hilft gerne weiter,
wenn wenigstens ein paar der betroffenen AN Mitglied sind oder
werden.

Was meint ihr so zu solch einem Thema?

Das ist nun mal real existierender Kapitalismus.

Ja, aber wie sieht es mit ein bisschen sozialer Verantwortung
aus (wir gehen ja von aus, daß das Unternehmen nicht pleite
ist). Damit meine ich, wie würden wohl die Chancen auf eine
Abfindung stehen, auch das ist real existierender
Kapitalismus.

Was für eine „soziale Verantwortung“. Der AG kann immer die Organisationsentscheidung treffen, seine Verwaltung zu ändern. Wenn es keinen BR gibt, gibt es halt betriebsbedingte Beendidungskündigung mit ein bißchen Abfindung und Schluß. (Abgesehen von der oben erwähnten Prüfung von Ersatzarbeitsplätzen im Gesamtkonzern).
Richtige Sozialpläne gibt es nun mal NUR mit BR.

&Tschüß

Wolfgang

Danke