Kompletter Gewinn sozialversicherungspflichtig?

Moin,

folgende Situation:

eine Person verdient 70% ihres Einkommens als Arbeitnehmer. Dieser Anteil ist in voller Höhe sozialversicherungspflichtig. 30% ihres Einkommens stammen aus selbstständiger Arbeit und sind nicht sozialversicherungspflichtig.

Nun entschließt sich die Person, 100 % ihres Einkommens aus selbstständiger Arbeit zu verdienen. Sie möchte aber weiterhin gesetzlich sozialversichert sein.

Frage: Kann die Person weiterhin nur auf 70% des Einkommens Beiträge zahlen oder muss sie in dem Fall auf das gesamte Einkommen Beiträge zahlen?

Danke,

Martin

Frage: Kann die Person weiterhin nur auf 70% des Einkommens Beiträge zahlen

Nein, denn das tut sie jetzt auch nicht. Sie zahlt beiträge für 100 % ihres Haupt-Broterwerbs.

oder muss sie in dem Fall auf das gesamte Einkommen Beiträge zahlen?

Bei Selbstständigen wird es kompliziert, da muß man nicht nur für sein ganznes Einkommen Beiträge zahlen (was nicht ungewöhnlich wäre) sondern auch manchmal für mehr als man selbst verdient (Mindestbeiträge !). Hier wäre ein klärendes Gespräch mit der Krankenklasse sinnvoll.

was müsste man denn tun, um weiterhin bei 30 % des gesamteinkommens von der sozialversicherung befreit zu sein? es muss doch eine möglichkeit geben, dass die person als selbstständiger hier nicht schlechter gestellt ist als vorher, wo das gewerbe und damit 30 % des einkommens als nebenerwerb sozialversicherungsfrei gewesen sind.

Keine Möglichkeit. Als freiwilliges Mitglied einer gesetzl. KV werden alle Einkünfte in die Berechnung mit einbezogen. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer zählen auch Vermietungs- und Kapitaleinkünfte dazu.

Was in diesem Fall ja noch relevant ist: Als Arbeitnehmer zahlt man ja nur die hälfte des Beitrags (andere Hälfte zahlt Arbeitgeber), als Selbständiger bezahlt man den vollen Beitrag!

Gruß

Jörg

was müsste man denn tun, um weiterhin bei 30 % des
gesamteinkommens von der sozialversicherung befreit zu sein?

Das geht nicht. ich wüßte auch nicht, warum für Selbstständige (ich bin auch einer !) da Extrawürste gebraten werden sollten.

es muss doch eine möglichkeit geben, dass die person als
selbstständiger hier nicht schlechter gestellt ist als vorher,

Ist er ja auch nicht. Wenn Du dieser Meinung bist, warum machst Du Dich dann Selbstständig ?

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