Kompletter Hauptmieterwechsel

Hallo zusammen,
folgendes Problem:

4er WG;
2 Hauptmieter; beide Hauptmieter ziehen im Abstand von 2 Monaten aus,
2 neue Hauptmieter haben sich gefunden

Fragestellung:
Wie klärt man das am cleversten mit der Wohnungsgesellschaft OHNE einen NEUEN MIETVERTRAG zu erhalten?

Detail:
Können beide neuen Hauptmieter zu einem gemeinsamen Zeitpunkt  aus dem Mietvertrag austreten und diesen an die neuen Hauptmieter übergeben ohne einen komplett neuen Mietvertrag zu erhalten?

Der Mietvertrag besteht seit annodazumal und ist daher ziemlich günstig. Wie groß wäre die Gefahr während eines kompeletten Hauptmieterwechsels einen neuen Mietvertrag mit einer neuen Miete zu erhalten?

Grüße jana

Es wäre vertragswidrig, die Wohnungsgesellschaft NICHT über den Mieterwechsel zu informieren. Die Wohnungsellschaft darf und muss zu jedem Zeitpunkt wissen, wer in ihren Wohnungen lebt (ausgenommen natürlich Besucher, die max. für einige Wochen bleiben).

Es wäre vertragswidrig, die Wohnungsgesellschaft nicht zu informieren. Diese hat ein Recht zu erfahren, wenn der Hauptmieter wechselt!

ok, entschuldigt, da habe ich wohl einige Infos ausgelassen. Wir haben bereits bei der Wonungsverwaltung angerufen und uns erkundigt, was wir für einen Hauptmieterwechsel für Unterlagen brauchen. Diese Unterlagen haben wir auch zusammen.
Die Frage die wir uns nun stellen ist hauptsächlich:
WENN BEIDE AKTUELLE GEICHEN ZEITPUNKT HAUTMIETER ZUM KÜNDIGEN, UND ZWEI NEUE DEN vERTRAG ÜBERNEHMEN WÜRDEN IST ES DANN NOCH NUR EIN WECHSEL ODER EIN NEUER MIETVERTRAG?

Die Frage die wir uns nun stellen ist hauptsächlich:
WENN BEIDE AKTUELLE GEICHEN ZEITPUNKT HAUTMIETER ZUM KÜNDIGEN,
UND ZWEI NEUE DEN vERTRAG ÜBERNEHMEN WÜRDEN IST ES DANN NOCH
NUR EIN WECHSEL ODER EIN NEUER MIETVERTRAG?

Kannst Du diesen Satz mal übersetzen? :wink:

Warum sind denn die „Neuen“ so erpicht auf „nur ein Wechsel“?
Damit würden sie auch für sämtliche „nichtvertragsgemäßen Verschlechterungen der Mietsache“ (Beschädigungen) seit Mietbeginn der alten Hauptmieter haften und für alle möglicherweise rückständigen/aufgelaufenen Schönheitsreparaturen/Kleinreparaturen. Ein neuer Mietvertrag dürfte selbst mit einer Mietanpassung eher günstiger kommen, als so ein unkalkulierbarer Risiko zu übernehmen.

ich versuchs :smile:

Unsere Hauptangst ist, dass die Miete gewaltig ansteigenden würde. Wir kommen auf diese Idee, weil wir im Vergleich zu anderen Zimmern der gleichen Größe im gleichen Stadtteil ca. 40€-50€/Monat weniger zahlen.
Mal abgesehen davon, wären die neuen Hauptmieter aktuelle Untermieter. Wir kennen also aktuelle Mängel.
Wir wollen also

  1. sicher gehen, dass es wahrscheinlich keine eklatanten Mieterhöhungen gibt (für den Fall einer Kündigung) und die beiden verbleibenden Mieter nicht auf der Staße stehen = nahtloser Übergang des Mietverhältnisses
  2. das wir wissen, dass es eben eher nicht möglich ist beide Hauptmieter in einem zu wechseln, dass wir dann die nötige Bürokratie dafür einleiten und die Hauptmieter nur Stück für Stück wechseln

Hallo

Fragestellung:
Wie klärt man das am cleversten mit der Wohnungsgesellschaft
OHNE einen NEUEN MIETVERTRAG zu **** erhalten?

gar nicht. Niemand kann einfach einen Vertrag übernehmen. Niemand hat überhaupt Anspruch darauf, dass ein anderer (die Wohnungsgesellschaft) einen Vertrag mit ihm abschließt.

Ergo: entweder der alte Mieter behält die Wohnung und bleibt der Gesellschaft gegenüber für alles haftbar (da wäre er schön blöd), oder es gibt einen neuen Vertrag zu neu zu verhandelnden Konditionen. Wenn die neuen Mieter überhaupt einen Vertrag bekommen.
Gruß
testare_