Angenommen man befindet sich in einem Volontariat, das noch bis 31.10.2010 läuft. Im Vertrag sind 24 Tage Jahresurlaub festgeschrieben. Hat man dann für 2010 Anspruch auf 20 Tage Urlaub oder darf man die kompletten 24 Tage nehmen?
Hallo
Der vierte Beitrag ohne Anrede und Gruß… (von unten nach oben gesehen)
Einem fiktiven Volontär oder dessen Vertreter(in) sei das heute - einen Tag nach dem Einzug ins Achtelfinale) ebenfalls großzügig verziehen, denn auch er/sie soll ja noch lernen für’s Leben. Also Lektion Nummer 1: Im Leben kommt man immer besser weiter, wenn man mindestens die Basis-Anforderungen einer ordentlichen Kommunikation einhält, die zum Beispiel aus einer freundlichen Anrede, einer Verabschiedung und/oder einem Dank bestehen. Das hat etwas mit Achtung und Wertschätzung zu tun.
Lektion Nummer 2: Hier antworten ja Menschen freiwillig, willentlich, gelegentlich. Und jetzt rate mal, was das auf französisch heißt? Na? „volontaire“ ursprünglich aus dem lateinischen voluntarius. Witziger Zufall…
Zur Frage: Man müsste den vollständigen genauen Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung zum Erholungsurlaub kennen.
Gruß,
LeoLo
Guten Tag und vielen Dank für die Rückmeldung. Leider habe ich die AGB wohl irgendwie falsch verstanden. Ursprünglich hatte ich die Anfrage „höflich“ gestellt, mit Anrede, bitte, danke usw. und ohne Verallgemeinerung. Allerdings habe ich das dann extra noch einmal geändert, nachdem da stand, dass man nicht ich und du usw. schreiben darf. Eigentlich bin ich nämlich PR-Volontärin und der deutschen Höflichkeitsregeln durchaus mächtig 
Ich wollte hiermit niemandem zu nahe treten und entschuldige mich noch einmal für mein „rüpelhaftes Auftreten“, das hier wohl die Nettiquette verletzt hat.
Zu meiner Frage: Im Arbeitsvertrag steht wirklich nur:" Die Arbeitnehmerin erhält 24 Werktage Urlaub pro Kalenderjahr". Auf die verkürzte Arbeitszeit (das Volo geht 1 1/2 Jahre) wird nicht eingegangen.
Liebe Grüße und vielen Dank
Fragende 123
Hallo
Ich komme in Frieden… :o)
Zu meiner Frage: Im Arbeitsvertrag steht wirklich nur:" Die
Arbeitnehmerin erhält 24 Werktage Urlaub pro Kalenderjahr".
Auf die verkürzte Arbeitszeit (das Volo geht 1 1/2 Jahre) wird
nicht eingegangen.
Wenn 24 Werktage vereinbart ist, kann man sicher sagen, daß Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht, da der Mindestanspruch von 4 Wochen in der hier erfragten Konstellation nicht abdingbar ist.
BUrlG §§1, 2, 3, 4, 13 und Umkehrschluss aus § 5
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html
Gruß,
LeoLo