Hallo zusammen,
ich habe eine arbeitsrechtliche Frage und würde gerne eure Einschätzung hören.
Ich arbeite (bzw. noch bis 15.05.2026) bei einem ambulanten Pflegedienst als Pflegehilfskraft (einjährige Ausbildung). Vertraglich habe ich eine 12-Stunden-Woche.
Folgendes Problem: Ich wurde über längere Zeit so eingeplant, dass ich meine vertraglichen Stunden gar nicht erreichen konnte. Ich habe das auch mehrfach angesprochen. Trotzdem sind dadurch Minusstunden entstanden (über 80 Stunden), die ich aus meiner Sicht nicht selbst verursacht habe, sondern durch die Einsatzplanung.
Zusätzlich steht im Arbeitsvertrag, dass Minusstunden eine Grenze von -50 Stunden nicht überschreiten sollen, was aber trotzdem passiert ist.
Ich habe außerdem angeboten, meine Stunden auf 8 Stunden pro Woche zu reduzieren, was aber nie umgesetzt wurde.
Jetzt zum aktuellen Punkt: Ich bin aktuell krankgeschrieben und wurde während der Krankschreibung gekündigt (Ende zum 15.05.2026).
In dem Kündigungsschreiben steht, dass die Minusstunden mit meinen Urlaubsansprüchen verrechnet werden sollen.
Ich habe daraufhin schriftlich (per Einschreiben) widersprochen.
Trotzdem habe ich für den Monat April 2026 keinen Lohn erhalten, komplett 0 €, obwohl ich Anfang April noch gearbeitet habe und danach krankgeschrieben war.
Lohnabrechnungen für März und April habe ich ebenfalls nicht bekommen.
Meine Fragen: Darf der Arbeitgeber den kompletten Lohn einfach einbehalten wegen Minusstunden, auch wenn diese durch die Dienstplanung entstanden sind, und obwohl ich krankgeschrieben bin (Lohnfortzahlung)?
Ich habe nichts unterschrieben, was eine solche Verrechnung erlaubt.
Ich bin ehrlich gesagt ziemlich ratlos und würde gerne wissen, wie ihr die Situation einschätzt.
Vielen Dank schon mal!