Kompletter Pflichtteil

Hallo miteinander,

ein Mann überschreibt sein Haus an seinen Sohn und der zahlt die seine Schwester aus.
Nach vielen Jahren stirbt der Sohn und vererbt das Haus an seine Ehefrau.
Wie errechnet sich dann der Pflichtteil des gemeinsamen Sohnes. Nur vom Zugewinn oder vom kompletten Wert?

§ 2311 bgb
der ausgleichsanspruch des zugewinns (§ 1371 bgb) ist eine erbfallschuld und mindert grds. den wert des nachlasses (falls das gemeint war ?!)

Hallo hendrik4u,
vielen Dank für deine Antwort.

Ich meinte, ob der Pflichteil aus dem kompletten Wert des Hauses errechnet wird oder nur aus der Wertsteigererung (Zugewinn) vom Überlassungsdatum durch die Eltern an den Sohn der dann verstorben ist und den Pflichteil an seinen Sohn zahlen muss.

Viele Grüße

Moin,

irgendwie habe ich ein Verständnisproblem. Jemand (Beschenkter) bekommt ein Haus geschenkt und zahlt einen Wert x als Ausgleich an seine Schwester. Dann stirbt der Beschenkte und seine Ehefrau erbt das Haus. Der verstorbene Beschenkte und die hinterbliebene Ehefrau haben einen gemeinsamen Sohn. Inwieweit wird dann der Pflichtteil relevant? Der Sohn hat ja „nur“ einen Pflichtteilsanspruch aus dem Teil des Beschenkten und ja nicht einmal zwangsweise, weil der Vater verstorben ist. Ein Testament gibt es wohl nicht? Also wäre ja mal die erste Frage: wer steht denn im Grundbuch? Nur der Beschenkte oder war die Ehefrau vorher schon Miteigentümerin?

Und ansonsten würde ich mal sagen, dass - da ja keine Scheidung o.ä. bestand, oder? - der Gesamtwert des Hauses gilt.

Gruß
Ex.

Ich meinte, ob der Pflichteil aus dem kompletten Wert des
Hauses errechnet wird oder nur aus der Wertsteigererung
(Zugewinn) vom Überlassungsdatum durch die Eltern an den Sohn
der dann verstorben ist und den Pflichteil an seinen Sohn
zahlen muss.

der gesamtwert der immobilie im zeitpunkt des erbfalls.

hallo,

ja ist es aber nicht so, dass der Anfangsbestand dem Endbestand und den Schulden (Hypothek) entgegengerechnet wird?

Vielen Dank für die nochmalige Antwort

Hallo,

der Beschenkte (es war ein Erbe) steht allein im Grundbuch. Die Ehefrau nicht.
Also wird normal das Erbe 50% Ehefrau , 50 % Sohn aufgeteilt. Wenn der Sohn enterbt wird hat er Anspruch auf den Pflichtteil beim Tode des Beschenkten. Anfangsbestand wird doch gegen Endbestand und Hypothek aufgerechnet , oder?

Grüße