Hallo,
ich wohne seit Oktober 09 in einer 3erWG die sich jetzt auflöst. Der ursprüngliche Mietvertrag besteht schon seit Dez. 2003, doch von den ursprünglichen Hauptmietern sind alle schon ausgezogen. Es gibt viele viele Nachträge zum Mietvertrag, bei denen die neu eingezogenen Mitbewohner in den Vertrag aufgenommen (bzw. „ausgetauscht“) wurden.
Nun stand mal wieder ein Auszug eines Mitbewohners an, wir wollten einen Nachmieter suchen und haben beim Vermieter nachgefragt, ob dies in Ordnung ist - uns wurde gesagt: Ja!
Kurz später erhielten wir ein Schreiben, dass aufgrund der häufigen Wechsel kein Nachmieter mehr zugelassen wird. Telefonisch bot man uns an die Wohnung zu zweit weiterzuführen, doch da das finanziell nicht geht, reichten wir die Kündigung ein - mehr oder weniger gezwungen.
Nun war ein Termin für die Vorbesichtigung und uns wurde gesagt, wir müssen alle Löcher zu machen,die komplette Wohnung incl. Decke mit einer hochwertigen weißen Farbe streichen& alles sehr gründlich putzen. Falls wir das nicht selbst machen wollen, können Sie uns gerne ein Angebot zukommen lassen - würde sich locker auf 500-600 Euro belaufen, was Sie uns von der Kaution abziehen würden. Doch wir sagten wir machen das selbst.
Im Mietvertrag steht dazu folgendes:
(1) Schönheitsreparaturen (SR):
-Die SR während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter.
-Er ist verpflichtet in Küchen,Bad,Duschräume alle 3 Jahre…5 Jahre…7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses fachgerecht auszuführen.[…]
(2)Beendigung des Mietverhältnisses:
-Der Mieter hat bei seinem Auszug die Mieträume gründlich zu reinigen, die von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Bodenbeläge, sowie evtl. angebrachte Wand- und Deckentapeten zu beseitigen und die durch die Anbringung und Beseitigung verursachten Schäden an Unterböden sowie Wand- und Deckenputz zu beheben
-Der Mieter ist verpflichtet die Dübel zu entfernen, löcher zu verschließen, alle Räume fachgerecht mit waschfester weißer Farbe auszuweisen und die Klebehaken und Aufkleber an Fenstern,Türen,Fliesen rückstandsfrei zu entfernen.
Muss ich es nun einfach so hinnehmen, dass wir als Mieter die ganze Wohnung streichen müssen, obwohl sich seit Oktober kaum was verändert hat? Z.T. sind die Fenster und Türen mit weißer Farbe von einem vorherigen Mitbewohner vermutlich aus Versehen mit angemalt - sind wir nun für alles haftbar?
Ich bitte um euren Rat.
MfG Steffi