Eine Wohnung müsste beim Einzug komplett - d.h. Böden verlegen, streichen oder tapezieren, evtl. sogar Fliesen legen - renoviert werden.
Eine Kaution würde trotzdem verlangt. Ist das üblich?
Wobei eine Provision vom Makler aufgrund der Eigenrenovierung nicht verlangt würde.
Da durch die Renovierung und den Umzug hohe Kosten entstehen, die der Mieter vermutlich zum Teil in Raten abzubezahlen hätte, das heisst eine mehrmonatige finanzielle Verpflichtung einginge - gibt es Möglichkeiten, die man dem Vermieter vorschlagen könnte betreffs der Kündigungsfrist seitens des VM?
Immerhin wäre es sehr ungünstig für den Mieter, würde er - kaum die Kosten, die er in die Wohnung gesteckt hat, abbezahlt - gekündigt.
Wäre das überhaupt rechtsgültig?
Kann ein Vermieter „einfach so“ zum übernächsten Monat kündigen?
Und wie würde sich der Mieter im Voraus gegen so etwas schützen?
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Unter gewissen Umständen wäre es so, dass sich der Aufwand des Renovierens für den Mieter wegen sehr guter Lage (hauptsächlich) und geringer Nebenkosten lohnen würde.
Daher auch die Frage:
Kann ein Vermieter „einfach so“ zum übernächsten Monat
kündigen?
Nein. Es sei denn, der Mieter nutzt die Wohnung nicht
vertragsgemäss.
Das heisst im Klartext was?
Dass nur der Mieter mit dreimonatiger Frist kündigen kann, der Vermieter aber immer einen guten Grund haben/angeben muss?
Wie Vertragsbruch oder Eigenbedarf?
Unter gewissen Umständen wäre es so, dass sich der Aufwand des
Renovierens für den Mieter wegen sehr guter Lage
(hauptsächlich) und geringer Nebenkosten lohnen würde.
…sofern es dabei bleibt
Nein. Es sei denn, der Mieter nutzt die Wohnung nicht
vertragsgemäss.
Das heisst im Klartext was?
Z.B. das der Mieter die Wohnung nicht anzünden, unter Wasser setzen , gewerblich nutzen,… darf.
Dass nur der Mieter mit dreimonatiger Frist kündigen kann, der
Vermieter aber immer einen guten Grund haben/angeben muss?
Der Mieter darf innerhalb des vereinbarten Zeitraums zwar kündigen. Nur wird diese erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit (mit dem Kündigungsverzicht) Gültigkeit bekommen.
Wie Vertragsbruch oder Eigenbedarf?
Ja. Aber hier ist Eigenbedarf noch kein ausreichender Grund, da dieser vom VM wohl vorherzusehen war. Umgekehrt: warum sollte der VM einem K.verzicht sonst zustimmen ?
Dass nur der Mieter mit dreimonatiger Frist kündigen kann, der
Vermieter aber immer einen guten Grund haben/angeben muss?
Wie Vertragsbruch oder Eigenbedarf?
ACHTUNG!
Wenn sich die vermietete Wohnung in einem Haus mit zwei Wohungen befindet und die andere Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, so kann der Vermieter OHNE ANGABE VON GRÜNDEN kündigen!