Komplexes Ebay Problem

Herr X bittet im Jahr 2004 A ein Ebay-Konto für ihn Einzurichten, da er sich im Internet nicht auskennt.
A macht dies für seinen Bekannten X
X möchte über A ein Wohnmobil mit diesem Konto verkaufen.
Zu dem Verkauf kommt es dann nicht über den Ebay Acount. X erwirbt über A lediglich eine Domain über den von A eingerichteten Ebay Acount und überlässt diesen dann A.
A verkauft das Wohnmobil über diese Domain.
A und B sind Lebenspartner und nutzen den Ebay Acount zunächst zusammen mit C
A stirbt und sein Erbe B nutzt den Acount weiter.
Bis zur Einführung von privaten und gewerblichen Mitgliedskonten auf Ebay hat sich B über 400 positive Bewertungen erwirtschaftet.
Da Ebay nur gewerbliche Gemeinschaftsacounts zulässt wird der Acount auf Gewerblich gestellt.
B richtet zusätzlich 2 private Acounts ein. Dabei macht B den Fehler mit einem dieser beiden Acounts zu viele Artikel mit Artikelzustand NEU einzustellen. Für diesen Acount soll deswegen eine Zwangsumstellung auf gewerblich erfolgen. B sieht seinen Fehler ein und erklärt gegenüber Ebay zukünftig alle gewerblichen Artikel mit dem ja bereits bestehenden gewerblichen Acount einzustellen; bittet Ebay deswegen seine beiden privaten Acounts als privat zu erhalten. B braucht auch einen privaten Acount, da er damit den umfangreichen Haushalt von A auflösen muß. Testamentarisch ist B verpflichtet für die Artikel von A eine neue Heimat über Ebay zu finden. Keiner dieser Artikel wurde von B gekauft. Auch A hatte die Sachen nicht gekauft, sondern vom Sperrmüll.

Nun behauptet Ebay, B hätte für einen weiteren Acount, der aber nicht von ihm ist, keine Ebay Gebühren bezahlt und schliest alle 3 Acounts von B (inclusive dem von A erstellten) B wiederspricht und zahlt, da er sich erpresst fühlt für alle säumigen Kunden Ebay´s gerade stehen zu sollen an Ebay 4.999,99 €

Daraufhin stellt Ebay den von A eingerichteten Acount wieder her. Aber als PRIVATEN Acount. Ebay verwechselt also erneut 2 Acounts. Die anderen beiden Acounts von B bleiben weiter gesperrt, obwohl B immer wieder seine Unschuld beteuert. B war mitlerweile geprüftes Mitglied und soll nun erneut seinen Paß einreichen.

Ein Teufelskreis!

Deswegen will B seinen einzigen freigestellten Acount nun nicht gefärden in dem er damit privat UND gewerblich handelt. Der z.Z. nicht gesperrte Acount hat 492 positive Bewertungen mit 100 % Positiv
Die beiden gesperrten Acounts haben auch weit über 95 % positive Bewertungen - einmal 177 und einmal 198

B kann ohne Probleme nun zwar private Auktionen starten, doch was macht B, wenn er mal was gewerbliches verkaufen will? Ebay mit einem weiteren Acount herausfordern ist wohl nicht so klug. Ein Dialog mit Ebay per Mail kommt wohl nicht zustande.

Hallo

eBay anrufen.
Und warum für Schulden zahlen die man gar nicht gemacht hat?

MfG
Lilly

Es ist algemein bekannt, das sich telefonisch mit Ebay nichts klären läst, da rattert nur der Gebührenzähler…

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Einschreiben und Fax mit diesen Fakten an Ebay schicken, eventuell gleich an die Geschäftsleitung.

In dem Schreiben ankündigen, dass ein Anwalt eingeschaltet wird, wenn binnen x Tagen nichts geschieht.

Gruß JK

Einschreiben und Fax mit diesen Fakten an Ebay schicken,
eventuell gleich an die Geschäftsleitung.

Und wer trägt die kosten dafür?

B hat auch schon Ausweis Kopie hochgeladen. Die kam dann mit der Bemerkung „nicht Lesbar“ zurück obwohl andere B die Lesbarkeit bestätigen

In dem Schreiben ankündigen, dass ein Anwalt eingeschaltet
wird, wenn binnen x Tagen nichts geschieht.

B hat Angst, das dann auch noch sein z.Z. wieder freigeschalteter Acount gelöscht wird

Es ist algemein bekannt, das sich telefonisch mit Ebay nichts
klären läst, da rattert nur der Gebührenzähler…

Dann bist aber kein Stammleser hier im eBay Brett.

Und du zahltest 4000 € Schulden die du nicht gemacht haben willst und magst dann weder telefonieren noch Geld für ein Einschreiben ausgeben? :wink:

Nunja, eBay kann dich schon sperren wenn sie wollen, ein Recht Mitglied zu sein hat keiner.

MfG
Lilly

Einschreiben und Fax mit diesen Fakten an Ebay schicken,
eventuell gleich an die Geschäftsleitung.

Und wer trägt die kosten dafür?

Ein Einschreiben und ein Fax sind doch nicht soo teuer. Wenn es gewerblicher ebay-Verkauf ist, zählt das als Ausgebe für’s Gewerbe und erspart etwas an Steuer.

B hat auch schon Ausweis Kopie hochgeladen. Die kam dann mit
der Bemerkung „nicht Lesbar“ zurück obwohl andere B die
Lesbarkeit bestätigen

Dann halt eine schöne Kopie mit in das o. g. Schreiben.

In dem Schreiben ankündigen, dass ein Anwalt eingeschaltet
wird, wenn binnen x Tagen nichts geschieht.

B hat Angst, das dann auch noch sein z.Z. wieder
freigeschalteter Acount gelöscht wird.

Er kann gleich dazu schreiben, dass sie das nicht tun sollen, wenn sie keine Schadenersatzforderung riskieren wollen.

Falls sie es doch tun soll der Anwalt dann in seinem Schreiben gleich etwas Entsprechendes zu diesem Them formulieren.

Gruß JK