Komplizierte Erbfolge

Hallo!

Angenommen eine gewisse Frau X., verwitwet, ohne Kinder, Eltern bereits verstorben, 3 Geschwister (A., B. und C., leben alle noch), stirbt und hinterlässt eine letztwillige Verfügung, in der sie A., B. und ihre Nichte (Tochter von C.) zu gleichen Teilen als Erben einsetzt. (C. selbst wurde nicht erwähnt.)

Jene Nichte ist zwischen Erstellung der letztwilligen Verfügung und Tod von Frau X. verstorben. Deren Erbe ist ihr Kind M.

Das Amtsgericht hat die letztwillige Verfügung eröffnet. Kopien des Protokolls gingen an A., B. und M.

Hat M. Anspruch auf den Erbteil, den laut letztwilliger Verfügung eigentlich die Nichte von X. erben sollte?

Vielleicht fällt jemand etwas zu diesem Beispiel ein?

Viele Grüße

Hans-Peter

Hallo,

wenn das Testament nur die von dir geschilderten Erbensetzungen enthällt wächst der Erbteil der Nichte den Geschwistern A und B an, d.h. dieser erben dann zu je 1/2.

Wenn sich jedoch aus dem Testament durch eine konkrete Formulierung auslegen lässt, dass der ganze Stamm der Nichte bedacht werden soll erben deren Kinder den Anteil der Nichte (Ergänzende Auslegung unter Berücksichtigung des erweiterten Normengehalts des § 2069 BGB).

ml.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Wenn sich jedoch aus dem Testament durch eine konkrete
Formulierung auslegen lässt, dass der ganze Stamm der Nichte
bedacht werden soll erben deren Kinder den Anteil der Nichte
(Ergänzende Auslegung unter Berücksichtigung des erweiterten
Normengehalts des § 2069 BGB).

Gehen wir im Beispiel davon aus, dass sich das Testament so nicht auslegen lässt. Dann wächst also das Erbe von A. und B. an.

Was könnte der Grund sein, weswegen das Amtsgericht eine Kopie des Eröffnungsprotokolls des Testaments an M. schickt? Gibt es rechtliche Bestimmungen, wer eine Kopie erhalten muss?

Grüße von Hans-Peter

Hallo

Gehen wir im Beispiel davon aus, dass sich das Testament so
nicht auslegen lässt. Dann wächst also das Erbe von A. und B.
an.

Richtig.

Was könnte der Grund sein, weswegen das Amtsgericht eine Kopie
des Eröffnungsprotokolls des Testaments an M. schickt? Gibt es
rechtliche Bestimmungen, wer eine Kopie erhalten muss?

Die Nichte würde zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören und ist damit Verfahrensbeteiligte, bzw. ist ihr rechtlichen Gehör zu gewähren. Das Testament ist im Übrigen hier kein Erbnachweis mehr - selbst wenn es ein notarielles war. Es muss hier ein Erbschein beantragt werden da ein Erben weggefallen ist. Auch in diesem Verfahren sind alle gesetzlichen Erben Verfahrenbebeteilgte und anzuhören.

ml.

Herzlichen Dank!

Hans Peter