kleine Antwort…
Hallo Tanja,
Ich beschäftige mich jetzt seit Wochen mit einer PKV und sehe
für mich alleine insgesamt keine Probleme - aber jetzt ein
paar Fragen zur Lebenssituation, die sich ja vor allem bei
weiblichen Wesen doch irgendwie schnell mal ändern kann 
Na mal sehen 
Die Frage ist: Was ist am schlauesten in folgender Situation?:
- ich (29 gesund und munter) möchte jetzt in eine PKV
- mein Partner (27 mit Asthma ohne Anfälle und sonst auch
putzmunter) ist noch bis Aug. nächsten Jahres als Student über
die Eltern Beihilfeberechtigt/privat versichert bei einer
Versicherung, die ich (nach meiner ausgedehnten Recherche für
Scheiße und viel zu teuer halte
)
Probeantrag bei einem anderen Versicherer. Solange er „Studententarif“ zahlt, wird auch keine Alterungsrückstellung gebildet, daher würde dort kein Verlust entstehen.
Gutes Attest dem Antrag beilegen und schauen, was der Versicherer meint.
- dort könnte er ohne erneute Gesundheitsprüfung weiter als
Student versichert sein wenn er 27 wird. (sagte man uns)
Aber nur auf Antrag und Nachweis. Er fliegt meines Wissens nach aus der Beihilfe raus. Ihm steht aber dann ein Recht zu, zu gleichen Tarifen in eine Vollversicherung zu wechseln.
Bei höherwertigen Tarifen kann auch hierbei Gesundheitsprüfung fällig werden.
- Ab Feb. 2003 wäre er dann als Lehramtsanwärter auch wieder
beihilfeberechtigt und ohne Gesundheitsprüfung weiter privat
versichert (natürlich auch wieder bei dem „Scheiß-Verein“)
Anwartschaftsversicherung. Kleine oder große… ich würde bei bisheriger Einstufung nach Studententarif die kleine wählen. Sollten Alterungsrückstellungen gebildet worden sein, ist die große sinnvoller.
Bei dem Versicherer muss er nicht zwangsläufig bleiben. Es hängt erheblich davon ab, wie er bisher eingestuft wurde und wie andere Versicherer seine Erkrankung bewerten. Dies hängt von dem Attest ab…
So, jetzt ein paar Fragen:
- Was ist wenn wir irgendwann zwischendurch heiraten?
(er bei mir familienversichert solange Student über meine PKV
mit ordentlich Risiko-Zuschlag? Oder nehmen die ihn eh nicht?)
Familienversichert gibt es in der PKV nicht. Punkt.
Er hat immer einen eigenständigen Vertrag und würde als Vertragspartner auftreten. Er kann diesen Vertrag in deinen Vertrag integrieren. Es wird dadurch aber nicht günstiger. Es spielt vielmehr keine Rolle. Im besten Fall bei der Risikobeurteilung, sonst aber keinesfalls.
Solltet ihr den Probeantrag also beim gleichen VR stellen, würde ich diesen Hinweis machen, wenn du ein gutes Risiko bist.
- Was, wenn ich schwanger, danach Teilzeit, und GKV-pflichtig
für 1-2 Jahre? Oder garnicht berufstätig und bei ihm
mitversichert zu den unmöglichen Konditionen? (Kann ich
beispielsweise eine Anwartschaft bei meiner PKV laufen lassen
während ich gezwungernermaßen bei ihm mitversichert bin?)
Da er beihilfeberechtigt ist, hättest du bei Mutterschaft z.B. Anspruch auf Beihilfe. solltest du Hausfrau bleiben, steht dir gleiches Recht zu.
Wirst du pflichtig, stehen dir die Optionen zu, dass du eine Anwartschaftsversicherung machst. Auch hier würde sich die große und die kleine anbieten. Macht aber wiederum auch nur Sinn, wenn du in absehbarer Zeit wieder üppig verdienen wirst.
Eine Anwartschaft neben einer Beihilfeversicherung laufen zu lassen kann Sinn machen, aber nur in extremen Ausnahmefällen. Du kannst aber auch deine Vollversicherung in beihilfefähige Tarife umstellen lassen. Das sollte das geringste Problem für den Versicherer darstellen.
Eine Beihilfeversicherung ist letztendlich auch eine Vollversicherung. Du musst dich also nicht seinem Versicherer „anschließen“. Es wäre sogar nachteilig, da dort eine neue Gesundheitsprüfung fällig wäre.
Was ist da jetzt am schlauesten? Was ist zu beachten? Was kann
schlimmstenfalls passieren? Wo wird das Kind versichert?
Das Kind wird dort versichert, wo ihr es wollt. Wenn ihr beide privatversichert seid. Ihr müsst euch nur an die Fristen halten und schon ist es mitversichert.
Gruß
Marco