Komplizierter Erbstreit

Hallo, ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgendem gewußt:

Angenommen Mutter A stirbt und hinterläßt 5 Kinder (b,c,d,e,f). 2 sind noch Schulpflichtig und minderjährig. 1 in der Ausbildung und 2 erwachsen.
Der Vater G ist vor 10 Jahren verschwunden/abgehauen. Es gab keinen Kontakt zu den Kindern bzw finanzielle Unterstützung. Die Mutter und Kinder waren auf sich alleine gestellt. Es kam nie zur Scheidung.
Nach dem Tod der Mutter haben die Kinder alleine alle Kosten getragen (Beerdigungskosten, Altschulden der Mutter).
Der Vater taucht zur Beerdigung wieder auf und kündigt an sein Erbe geltend zu machen (ein Haus). Es existiert ein Testament, welches ihn als Alleinerben erklärt und kurz vor dem Tod der Mutter im Krankenhaus verfasst wurde.
Vater G hat das Haus bereits weit unter Wert verkauft und hat zur Räumung aufgefordert.

Steht den Kindern nun wirklich nur der Pflichtteil zu, oder gäbe es eine Möglichkeit das Testament anzufechten. Ist der Vater auch rückwirkend unterhaltspflichtig?

Was meint ihr?

Vielen Dank
Will

Auch hallo.

Eins vorab: die Sachlage bespricht man wohl besser mit einem (Fach)Anwalt für Erb- und/oder Sozialrecht.

Es existiert ein Testament,
welches ihn als Alleinerben erklärt und kurz vor dem Tod der
Mutter im Krankenhaus verfasst wurde.

U.a. hier könnte man ansetzen und die Gültigkeit des Testaments überprüfen lassen. Irgendwie erscheint der Vater als Alleinerbe nach der Vorgeschichte nämlich nicht glaubhaft…

mfg M.L.

Angenommen Mutter A stirbt und hinterläßt 5 Kinder
(b,c,d,e,f). 2 sind noch Schulpflichtig und minderjährig. 1 in
der Ausbildung und 2 erwachsen.
Der Vater G ist vor 10 Jahren verschwunden/abgehauen. Es gab
keinen Kontakt zu den Kindern bzw finanzielle Unterstützung.
Die Mutter und Kinder waren auf sich alleine gestellt. Es kam
nie zur Scheidung.

Hallo,

es wäre sinnvoll wenn die minderjährigen Kinder sich an das Jugendamt wenden würden und um Rechtsbeistand bitten. Die kennen sich sowohl mit unterhaltsrechtlichen Dingen als auch mit den Erbansprüchen Minderjähriger aus.
Es muss auch geklärt werden wer jetzt Erziehungsberechtig bzw der gesetzliche Vertreter der Kinder ist.

Dann würde ich erstmal auf keinen Fall aus dem Haus rausgehen. Selbst wenn der Vater es schon verkauft hat - so schnell wird ein Haus in dem Kinder wohnen nicht geräumt. Ruhig auch das Hausschloss austauschen damit nichts von den eigenen persönlichen Gegenständen verschwindet. Und unbedingt alle Sparbücher, Versicherungen, Sparverträge soweit vorhanden sicherstellen!

Die Geschichte mit dem Testament ist seltsam - wenn die Eheleute wirklich so entfremdet waren wundert es mich dass die Ehefrau ein Testament zugunsten des Ehemannes gemacht haben soll.
Die Ansprechstelle wäre hier das Nachlassgericht.

viele Grüße
Susanne

Hallo,
wann ist das ganze denn eigentlich passiert? Und wer hat den Vater wann ins Grundbuch eingetragen? Wer hat den Wert des Hauses festgelegt? Wie ist der Vater denn an das Testament gekommen und wie sieht dieses aus (handschriftlich oder vom Notar beglaubigt)? Mit welcher Begründung will der Vater die Kinder aus dem Haus werfen - existiert evt. ein Mietvertrag?

Vor allem: Warum nehmen sich die Kinder nicht schnellstens einen Anwalt, der sich mit sowas auskennt?

Gruß
loderunner

Hallo,

zur Beantwortung deiner Fragen:

die Mutter ist vor 6 Wochen verstorben.
Wahrscheinlich sind sowohl Vater als auch Mutter im Grundbuch eibgetragen, d.H. das Haus ist erst seit kurzem abbezahlt und wurde durch Mutter und Kinder die letzten 10 Jahre alleine finanziert.
Der Vater hat die Mutter im Krankenhaus aufgesucht und dort ein vom Notar nicht beglaubigtes Testament handschriftlich verfasst.
Die Kinder sind inzwischen bei ihrer Patentante, da beim großen Bruder die Wohnverhältnisse zu klein sind.
Einen Mietvertrag gibt es nicht, die Kinder sind bereits alle ausgezogen, allerdings ist noch Hausrat und Möbel vorhanden, welche aufgrund des Zeitdrucks nun entsorgt werden müssen, obwohl ein Verkauf sinnvoller wäre.
Aus dem Haus sind bereits Wertgegenstände (z.B.Schmuck, Bargeld) und Papiere verschwunden. Der Vater hatte immer einen Schlüssel zum Haus, was die Kinder nicht wußten.
Die Kinder hatten einen Anwalt, der ihnen riet nichts zu unternehmen, da aufgrund der Tatsache, daß ihre Eltern nie geschieden wurden auch keine weiteren Ansprüche haben als den Pflichtteil.
Die Kinder wollen nun eine zweite Meinung einholen, da der regionalpolitisch einflussreiche Anwalt des Vaters womöglich die Beratung des Anwalts der Kinder beeinflußt haben könnte.
Es wird nun ein ANwalt aus einer anderen Region zu Rate gezogen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Wer hat den Wert des

Hauses festgelegt?
Gruß
loderunner

Die Frage habe ich vergessen zu beantworten. Der Wert des Hauses wurde wahrscheinlich von der Bausparkasse festgelegt.
Der Verkaufspreis ist in etwa der Preis, der bei einer Zwangsverteigerung erzielt worden wäre.

LG

Will

Der Vater hat die Mutter im Krankenhaus aufgesucht und dort
ein vom Notar nicht beglaubigtes Testament handschriftlich
verfasst.

Hi,
in diesem Fall wäre es sinnvoll das Testament anzufechten.
Mit der Klinik Kontakt aufnehmen ob die Mutter oberhaupt noch in der Lage war zu verstehen was sie da unterschreibt!
Und es muss unbeding ein rechtliche Vertretung für die minderjährigen Kinder her!

1 „Gefällt mir“