Kompliziertes Krankenversicherungs-Szenario

Ich bin z. Zt. im Erziehungsurlaub und privat krankenversichert. Ich habe gerade für Juni ein interessantes Jobangebot bei einem Startup angenommen und hoffe, daß alles gut läuft.
Falls es aber doch nicht so klappen sollte und ich arbeitslos werden sollte, stellt sich mir die Frage, wie ich nach einem möglichen Jahr Arbeitslosigkeit krankenversichert wäre. Ein Sozialfall wäre ich nicht, weil mein Mann entsprechend verdient. Er ist übrigens privat krankenversichert. Während eines Jahres Arbeitslosigkeit wäre ich ja gesetzlich versichert. Aber was wäre danach? Müßte ich den Beitrag für die gesetzliche dann von meinem Ersparten bezahlen? Oder müßte ich mich über meinen Mann privat versichern und das Ganze auch von meinem Ersparten bezahlen? Unsere Tochter ist über ihn privat versichert.

Ich würde mich über Infos sehr freuen!

hallo gabi,

deine private KV mußt du selbst bezahlen. die Dauer der AL führt nicht zur Pflichtversicherung.

Erst und nur wenn du vor der Arbeitslosigkeit eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hast, übernimmt das AA auch die entsprechenden Sozialleistungen!

Gruss
Winkel

eine „sozialversicherungspflichtige Tätigkeit“, also einen Vollzeitjob, habe ich ja zur Zeit noch (sonst wäre ich nicht im Erziehungsurlaub).
Wie sieht es dann aus?

eine „sozialversicherungspflichtige Tätigkeit“, also einen
Vollzeitjob, habe ich ja zur Zeit noch (sonst wäre ich nicht
im Erziehungsurlaub).
Wie sieht es dann aus?

Hallo,
du bist z.Zt. privat krankenversichert ??!!
Da ändert sich dein Versicherungsverjältnis nicht, du musst deinen
Krankenversicherungsbeitrag weiterzahlen wenn deine Privatkasse
keine Beitragsbefreiung kennnt.
Wenn du arbeitslos wirst und Leistungen vom Arbeitsamt bekommst,
kannst du entweder die Pflichtversicherung in einer gesetzlichen
Krankenkasse wählen oder dich von der Versicherungspflicht
befreien lassen und in deine privaten Krankenkasse verbleiben.

Gruss

Günter

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Hallo Gabi,

ergänzend zu Günter: Dein Krankentagegeld hast du aber schon in Anwartschaft, oder?

Gruß
Marco

Hallo Günter,

es ist doch aber auch so, dass sie, vorausgesetzt sie würde nicht über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verdienen, wieder pflichtig werden würde durch die Jobannahme. Dies hätte wiederum zur Folge, dass sie auch danach wieder pflichtig wäre über das Arbeitsamt, richtig?

Für Gabi: Ich würde für den Fall der Pflichtmitgliedschaft und evtl. absehbarem Verdienst über der BBG die PKV in eine (große) Anwartschaft umdecken.

Gruß
Marco

hallo Gabi,
Du bringst KVversicherung mit Tagegeldversicherung durcheinander.
Wenn Du AL wirst und noch nicht 5 Jahre privat versichert warst, wirst Du automatisch (ohne Wahlrecht) pflichtversichert. Diese Pflichtversicherung wird vom AA so lange bezahlt, wie Du Geld beziehst. Anschließend musst Du selbst dafür sorgen. Sollte dies zutreffen (noch keine 5 Jahre) dann vereinbare mit Deiner Versicherung eine große Anwartschaftsversicherung. Diese kostet ca. 10 % der bisherigen Beitragskosten. Du hast natürlich keine Erstattungsrechte daraus zu beanspruchen. Doch wenn Du wieder eintreten willst, dann trittst Du in Deinen alten Vetrag ein, ohne Nachteile.
Bis Du aber schon länger Privatversichert als 5 Jahre, dann hast Du die freie Wahl, wo Du sein willst: in der Privaten oder in der Kasse. Bei Kassenwahl geht es dann weiter wie oben beschrieben. Du erhältst vom AA wärend des Geldbezuges den Beitrag, den die Kasse kosten würde.
Grüße
Raimund

kleine Korrektur…
hallo Günter,
wenn sie noch nicht 5 Jahre in der Privat"kasse" war, muss sie in die GKV.
Erst wenn sie länger als 5 Jahre privat war, hat sie freie Wahl und erhält den Beitrag, den das AA an die GKV bezahlen würde.
Und ab 55 Jahre…aber so alt ist sie ja nicht.
Grüße
Raimund

Hi Raimund,

bezieht sich Deine Antwort auf KV oder Tagegeld-V.?

hallo Gabi,

bezieht sich Deine Antwort auf KV oder Tagegeld-V.?

nur KV.
Als Arbeitslose bekommst Du kein TG…
Grüße
Raimund
Es gibt übrgens 2 Versicherungen, die für 6, bzw. 12 Monate die Beitragszahlung aussetzen, solange Du als AN im Erziehungsurlaub bist.
In welcher bis Du versichert?
Grüße
Raimund

Hi Raimund,

Es gibt übrgens 2 Versicherungen, die für 6, bzw. 12 Monate
die Beitragszahlung aussetzen, solange Du als AN im
Erziehungsurlaub bist.

Sehr interessant!

In welcher bis Du versichert?

Signal Iduna. Welches sind denn die beiden?
Gruß, Gabi

hallo Gabi

Es gibt übrgens 2 Versicherungen, die für 6, bzw. 12 Monate
die Beitragszahlung aussetzen, solange Du als AN im
Erziehungsurlaub bist.

Sehr interessant!

In welcher bis Du versichert?

Signal Iduna. Welches sind denn die beiden?

Sch***ade!
Die mit den 6 Monaten ist die AXA mit dem Tarif Vital und die andere mit den 12 Monaten ist die Hanse-Merkur mit dem Tarif FIT.
Ich vermute mal, Du bist im KK-Tarif?
Grüße
Raimund

Hi Raimund,

danke für Deine bisherige Info.

Ich hätte vielleicht eingangs ergänzend sagen sollen:
ich habe kein Interesse, weiterhin privat versichert zu sein (ich werde bei meinem neuen Job unter der BBG liegen, sodaß ich sowieso zur gesetzlichen wechseln werde). Meine Frage bezieht sich wirklich nur auf den Eventualfall Arbeitslosigkeit, die länger als ein Jahr dauert: KANN ich nach dem Jahr gesetzlich versichert sein? Wenn ja, muß ich den Beitrag von meinem Ersparten bezahlen? Oder muß ich mich irgendwie privat versichern und das ggf. auch vom Erparten bezahlen?

Schönen Abend,
Gabi

hallo Gabi,

danke für Deine bisherige Info.

Ich hätte vielleicht eingangs ergänzend sagen sollen:
ich habe kein Interesse, weiterhin privat versichert zu sein
(ich werde bei meinem neuen Job unter der BBG liegen, sodaß
ich sowieso zur gesetzlichen wechseln werde). Meine Frage
bezieht sich wirklich nur auf den Eventualfall
Arbeitslosigkeit, die länger als ein Jahr dauert: KANN ich
nach dem Jahr gesetzlich versichert sein? Wenn ja, muß ich den
Beitrag von meinem Ersparten bezahlen? Oder muß ich mich
irgendwie privat versichern und das ggf. auch vom Erparten
bezahlen?

wie ich schon sagte: wenn Du noch keine 5 Jahre privat versichert bist, musst Du in die GKV. Hört das AL-Geld auf, musst Du Dich auf eigene Kosten versichern. Ob privat oder Kasse ist gleichgültig.
Ich würde an Deiner Stelle mit von der SIGNAL ein Angot für eine Zusatzversicherung machen lassen. Unter Anrechnung der bei der S. verbrachten Versicherungszeit. Dann bist Du im KH abgesichert, evtl. aich beim Zahnarzt und vielleicht sogar einen Ergänzungstarif für ambulant. Oder brauchen Frauen weniger Versicherungsschutz als Männer? Soll Dein Alt…, Dein Mann Privatpatient sein und Du Kasse? Mit allen Zuzahlungen und Einschränkungen?
Übrigens sieht das Gesundheitsreformgesetz vermutlich demnächst vor, dass nichtverdienende Ehepartner einen eigenen Beitrag zahlen müssen. Soll niedrig sein… aber immerhin keine Familienhilfe mehr. Bei den Kindern bleibst beim altem. Das wäre aber bei Dir kein Problem: Deine Sprösslinge sind ja privat abgesichert.
Grüße
Raimund

Hallo Gabi,

okay… sammeln wir:

wenn du eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, dann wirst du krankenversicherungspflichtig, falls du unter der BBG verdienst.
Dies ist bei dir so.

Also wirst du normalerweise (bis auf wenige spezielle Ausnahmen) pflichtig.

Wirst du anschließend arbeitslos, so bleibst du weiterhin in deiner GKV. Egal wie lange.

Gruß
Marco

Hallo Günter,

es ist doch aber auch so, dass sie, vorausgesetzt sie würde
nicht über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verdienen,
wieder pflichtig werden würde durch die Jobannahme. Dies hätte
wiederum zur Folge, dass sie auch danach wieder pflichtig wäre
über das Arbeitsamt, richtig?

Hallo MArco,
das ist korrekt und gut so.

Gruss

Günter

Danke an Euch alle!!
Habt mir sehr geholfen!

Gruß, Gabi