Kompliziertes Problem

Mal angenommen, ein Arbeitnehmer gibt im Personalgespräch mit seinem Chef auf Drängen des Chefs zu, dass er eventuell in 6 Monaten beabsichtigt zum Studium zu gehen. Darauf hin erfährt auch die Geschäftsleitung von den Plänen des Arbeitnehmers.
Dem Arbeitnehmer wird daraufhin eine Gehaltserhöhung versagt. In einem weiteren Personalgespräch mit dem Abteilungsleiter erklärt der Arbeitnehmer, dass er seine Pläne nochmals überdacht hat und nur ein Fernstudium in Erwägung zieht. Dies fixiert der Abteilungsleiter schriftlich „Max Mustermann gab, kein Studium zu beginnen. Derzeitige Überlegungen gehen in Richtung eines berufbegleitenden Fernstudiums“. Der Arbeitnehmer soll nun diese Aktennotiz unterschreiben.

Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, wenn dieser doch in 6 Monaten zum Studium gehen sollte, aufgrund seines Verhaltens irgendwelche Nachteiligen Formulieren ins Arbeitszeugnis schreiben?

Hallo.

Ein regulärer AN hat dem AG während der Arbeitszeit in vollem Umfang zur Verfügung zu stehen. Zumindest im Regelfall…

Dem Arbeitnehmer wird daraufhin eine Gehaltserhöhung :versagt.

Das sollte eigentlich nicht erlaubt sein. Vermutlich mit dem Hintergedanken, dass der AN dann nur noch mit halber Kraft arbeitet ?

In einem weiteren Personalgespräch mit dem :Abteilungsleiter
erklärt der Arbeitnehmer, dass er seine Pläne nochmals
überdacht hat und nur ein Fernstudium in Erwägung :zieht. Dies
fixiert der Abteilungsleiter schriftlich „Max :Mustermann gab,
kein Studium zu beginnen. Derzeitige Überlegungen gehen :in
Richtung eines berufbegleitenden Fernstudiums“. Der
Arbeitnehmer soll nun diese Aktennotiz unterschreiben.

Na klasse :expressionless:

Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, wenn dieser doch :in 6
Monaten zum Studium gehen sollte, aufgrund seines :Verhaltens
irgendwelche nachteiligen Formulieren ins :Arbeitszeugnis
schreiben?

Ein Arbeitszeugnis wird erst auf Verlangen des AN oder bei Kündigung desselben ausgestellt. Dort darf ein derartiges Verhalten natürlich nicht negativ beschrieben werden. Aber man weiss ja nie wie etwas positiv Klingendes negativ interpretiert werden kann: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/sc…
Und im Abhängigkeit vom Studium sollte sich der Betrieb eigentlich freuen, dass der AN sich selbst weiterbildet um sich damit für Besseres (aus AG Sicht wohl eher einen anderen AG) zu qualifizieren…

HTH
mfg M.L.

***Werbung***
http://www.arbeitsrecht.de
http://www.sueddeutsche.de/,wm3/wissen/artikel/59/50…
http://www.zeit-wissen.de

Hallo

Kannst Du ruhig unterschreiben.

Gruß,
LeoLo