Komponenten

Hallo,

nur mal angenommen, jemand hätte einen PC, den er ausschließlich beruflich benutzt, seit 1998. Sagen wir der Einfachheit halber, unser „jemand“ sei ein Arbeitnehmer mit nebenberuflicher freiberuflicher Tätigkeit. Nehmen wir ferner an, seinerzeit war dieser „jemand“ zu dusslig, die Anschaffung von der Steuer abzusetzen. Nehmen wir des weiteren an, wegen des technischen Fortschritts habe dieser „jemand“ im letzten Jahr nun mehrere Komponenten angeschafft (z.B. Motherboard, CPU, Arbeitsspeicher, Festplatte, CD-Rom-Laufwerk für ca. 600 Euro), zum Behufe des Einbaus in dieses alte rechenschieberähnliche Technikteil.

Könnte „jemand“ das von der Steuer absetzen?

Könnte „jemand“ das ganz absetzen oder müßte „jemand“ es über etliche (wieviele?) Jahre abschreiben?

Natürlich eine rein hypothetische Gedankenspielerei, worauf ich extra noch einmal hinweisen möchte!

Gruß

Yoyi

Hallo Windarzt,

wie immer gibts zwei Möglichkeiten:

(1) Es handelt sich um Erhaltungsaufwand. Dieser braucht nicht auf die Nutzungsdauer (PC = 3 Jahre) verteilt zu werden, sondern kann unmittelbar mit der Anschaffung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob der PC selbst seinerzeit bei der Ermittlung der Einkünfte in Ansatz gebracht wurde oder nicht.

(2) Wenn der Einbau der Teile dazu führt, dass funktionell etwas Neues entsteht, muss er auf die Nutzungsdauer des PCs verteilt werden, und zwar (a) entweder von neuem auf drei Jahre, wenn die verbliebenen Teile des alten PCs von ganz untergeordneter Bedeutung sind oder (b) auf die voraussichtliche Restnutzungsdauer des PCs, die im Extremfall ein Jahr sein kann.

Fazit:

Es ist sicherlich vertretbar, die neu eingebauten Teile zunächst als Instandhaltungsaufwand voll in Ansatz zu bringen - allerdings nicht sinnvoll, ein Einspruchsverfahren durchzuklopfen, wenn eine Verteilung auf mehrere Jahre bei der Veranlagung gefordert wird.

Das war jetzt keine Jesuitenantwort, es fehlt nämlich die Gegenfrage.

Schöne Grüße

MM

„Jemand“ scheint etwas Ahnung davon zu haben, wie man PC zerlegt und wieder zusammensetzt.

Bei dem Einbau von neuen Komponenten in ein bereits bestehendes Wirtschaftsgut stellt sich stets die Frage: Handelt es sich um sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand, oder ist durch die Maßnahme ein neues Wirtschaftsgut entstanden, welches dann über die Laufzeit abzuschreiben ist.
In der genannten Fallkonstellation, die ja ganz eindeutig darauf ausgerichtet ist, nicht defekte Teile auszutauschen, sondern funktioniernde Teile auszubauen, um den PC extrem leistungsfähiger zu machen, handelt es sich um die 2. Alternative.
ERGO: es sind die Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes zu ermitteln. Die Herstellungskosten werden nach neuester Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 255 HGB ermittelt.
Viel Spass dabei :smile:
Die Herstellungskosten sind dann über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen (AfA). Ist die Nutzungsdauer hoch, mindert die Abschreibung den Gewinn nur etwas. Ist die Nutzungsdauer gering, metert die AfA richtig.
Das Bundesfinanzministerium geht von einer Nutzungsdauer von 3 jahren aus. Es ist selbstverständlich, dass in dem jeweiligen, zu betrachtenden Unternehmen die „betriebsgewöhnliche“ Nutzungsdauer von dieser fiskalischen abweicht.
Ach so und noch eins: gab es bis 31.12.2003 noch die Vereinfachungsregel (Anschaffung oder Herstellung in der zweiten Jahreshälfte sichert die gesamte Halnjahres-AfA) so ist seit dem 01.01.2004 nur noch die monatliche Abschreibung zulässig.

BARUL76

auf die voraussichtliche Restnutzungsdauer des PCs, die im Extremfall
ein Jahr sein kann.

Hi Martin!

könntest du es wirklich vertreten, für einen PC, der nur ein Jahr lang halten soll € 600,00 auszugeben. Ich denk fer einen solchen Preis sollte man sich schon fast ein neues Gerät zulegen.

BARUL76

Hi,

„Jemand“ scheint etwas Ahnung davon zu haben, wie man PC
zerlegt und wieder zusammensetzt.

„Jemand“ hat eine mittlerweile 16jährige Tochter, die ihrerseits einen 18jährigen Freund hat, der sowas in nullkommanix zusammenbastelt. Lieber hätte „jemand“ allerdings einen Steuerberater als Schwiegersohn in spe…

Gruß

Yoyi

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Hallo Barul,

ich denke, man sollte den Extremfall von einem Jahr RND jedenfalls in Erwägung ziehen, und sich allemal überlegen, ob die derzeit in den amtlichen Tabellen gegebenen Werte für Hardware nicht immer noch viel zu lang sind - beiläufig: Bei Hardware habe ich die Tabellenwerte in den zurückliegenden dreizehn Jahren nie respektiert, unabhängig davon, ob individuelle betriebliche Erfahrungswerte gezeigt werden konnten oder nicht. Obwohl es da von den fraglichen Werten her nicht immer um Peanuts ging, wurde dieser Punkt nie bei einer Außenprüfung aufgegriffen.

§ 7 (1) EStG hebt auf die „betriebsgewöhnliche“ Nutzungsdauer ab und bezieht sich damit eher auf Erfahrungswerte aus zurückliegenden Perioden. Wenn wir aber für unseren Jemand aus dem Beispiel, obwohl er nicht bilanziert, gleichwertige Bedeutung von §§ 252, 253 HGB unterstellen, kommen wir über §§ 252 (1) Nrn 2 und 4 HGB und 253 (2) Satz 2 HGB zu der Frage, was im Zeitpunkt der „Runderneuerung“ mit der grundsätzlich gebotenen Vorsicht über die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten der EDV-Anlage des freiberuflich tätigen Jemand gesagt werden kann.

Ich meine, dass sogar Jemand, für den die EDV-Anlage beruflich eher zweitrangige Bedeutung hat und eben zum Lesen, Schreiben, Rechnen und Web-Kommunikation dient, nicht wirklich wissen kann, ob seine Anlage nächstes Jahr um diese Zeit überhaupt noch den Anforderungen gewachsen ist, die dann an sie gestellt werden. Die technische Entwicklung ist bei Hardware zwar langsamer geworden, aber unverändert für Überraschungen gut, insbesondere weil Jemand einem ordentlichen Beruf nachgeht und sich nicht hauptsächlich um IT-Firlefanz kümmern kann.

Es ist also ziemlich riskant, aus der Tatsache der langen Nutzungsdauer der Anlage in der Vergangenheit auf Nutzungsmöglichkeiten der Zukunft zu schließen. Extremer Standpunkt, der sich aber noch nicht im Nirwana bewegt: „Wer Hardware überhaupt aktiviert, läuft Gefahr, dass er sein Anlagevermögen mit heißer Luft anfüllt“. Sichtbare Verkehrswerte gibts für ein Jahr alte Hardware eh nicht mehr.

Dein Argument, dass eine Runderneuerung für 600 € vom Betrag her in der Nähe einer Neuanschaffung von vielleicht 800 - 900 € liegt, ist sicherlich bedenkenswert. Insofern mag die Annahme einer RND von einem Jahr etwas zu forsch sein, mehr als zwei kommt mir aus den genannten Gründen kaufmännisch leichtsinnig vor.

Im Fall Jemand wissen wir, dass er trotz seiner anarchistischen Vergangenheit heute ein disziplinierter Steuerpflichtiger ist (anders als gewisse Studienräte, die schon immer brav waren, aber keinen Trick scheuen, wenn es darum geht, ihren obersten Dienstherrn zu linken). Er wird bei der Veranlagung tendenziell freundlich behandelt, die Behandlung der PC-Runderneuerung als Aufwand im laufenden VZ ist vor diesem Hintergrund immerhin vertretbar und einen Versuch wert.

Schöne Grüße

MM

beiläufig: Bei
Hardware habe ich die Tabellenwerte in den zurückliegenden
dreizehn Jahren nie respektiert, unabhängig davon, ob
individuelle betriebliche Erfahrungswerte gezeigt werden
konnten oder nicht. Obwohl es da von den fraglichen Werten her
nicht immer um Peanuts ging, wurde dieser Punkt nie bei einer
Außenprüfung aufgegriffen.

hi martin,

dazu mein senf: in unserem steuerbüro herrscht die maxime, der steuerpflichtige entscheidet. die mandanten haben order auf jede anschaffung (jenseits GWG) zu schreiben wie lange sie dieses voraussichtlich nutzen werden. an den werten orientieren wir uns zu 90% (außer der ein oder andere denkt ganz viel steuern sparen zu wollen) und hatten auch nie ein problem mit den FÄ. ehrlich gesagt schau ich max. 2-3x p.a. in die amtlichen afa-tabellen…

mfg vom

showbee

na denn wolln wir doch mal hoffen, dass wir mit unserem fachchinesisch immer noch hilfreich sein konnten. Oder?

also zwischen Sofortaufwand und Verteilung auf sogar 4 oder 5 Jahre, (wenn es der Gewinn erfordert) scheint ja doch alles möglich zu sein

Barul76

Danke an Martin, Showbee und dich…
sagt „jemand“, der wohl (hypothetisch) mal alles im Anschaffungsjahr unterbringt und schaut, ob das FA meckert :smile:

Gruß

Yoyi

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