Hallo Forum,
kurze Schilderung: In unserer Neubausiedlung liegen die Grundstücke sehr nahe zusammen; an der Rückseite unseres Gartens hat nun die Hausverwaltung des anderen Objektes beschlossen nach ca. 4 Monaten einmal den Rasen schneiden zu lassen. Dies wurde auch durchgeführt, lediglich der immense Grasberg wurde direkt an unseren Zaun geschafft (bei einsetzendem Regen) und müfft nun da vor sich hin.
Ein Anruf bei der SÜBA brachte nur zutage, dass dies ja Kompost sei und daher würden sie es nicht abfahren. Der IMHO wahre Hintergrund ist u.a. auch die Tatsache, dass von diesem Objekt (9 Parteien) erst 1 Wohung seit ca. 1.5 Jahren verkauft wurde.
Jetzt natürlich de Frage: Muß man solche, aus meiner Sicht, wilde und aus Faulheit heraus geschaffene, Geruchsbelästigungen dulden?
Vielen Dank für Antworten…
Liebe Grüße,
Swantje
Hallo Swantje,
dies muss man nicht dulden. Ein Komposthaufen muss so angelegt sein, dass er zu keiner Geruchsbelästigung führt. Ebenso darf vom Komposthaufen weder Unkraut noch Ungeziefer ausgehen. In Wohnanlagen hat der Eigentümer üblicherweise die Kosten der Gartenpflege zu tragen. Diese beinhalten den Rasen mähen und das Grünzeug auf eine entsprechende Deponie zu entsorgen, soweit in der Abfallsatzung nicht die Erlaubnis - bei geringen Mengen - besteht, über die Mülltonne Gras zu entsorgen. Ansonsten ist die größere Menge Gras auf die Mülldeponie abzufahren.
Die SÜBA auffordern, wegen Geruchsbelästigung den Kompost zu entfernen oder an einen Ort zu verlegen, vom den keine Geruchsbelästigung ausgeht. Dieser Mangel musst Du Deinem Vermieter mitteilen, ihm musst Du auch eine Mietminderung wegen Geruchsbelästigung von 5 % erklären. Als Eigentümer kannst Du
die Entfernung direkt verlangen.
Gruss Güntrer
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kurze Schilderung: In unserer Neubausiedlung liegen die
Grundstücke sehr nahe zusammen; an der Rückseite unseres
Gartens hat nun die Hausverwaltung des anderen Objektes
beschlossen nach ca. 4 Monaten einmal den Rasen schneiden zu
lassen. Dies wurde auch durchgeführt, lediglich der immense
Grasberg wurde direkt an unseren Zaun geschafft (bei
einsetzendem Regen) und müfft nun da vor sich hin.
Ein Anruf bei der SÜBA brachte nur zutage, dass dies ja
Kompost sei und daher würden sie es nicht abfahren. Der IMHO
wahre Hintergrund ist u.a. auch die Tatsache, dass von diesem
Objekt (9 Parteien) erst 1 Wohung seit ca. 1.5 Jahren verkauft
wurde.
Jetzt natürlich de Frage: Muß man solche, aus meiner Sicht,
wilde und aus Faulheit heraus geschaffene,
Geruchsbelästigungen dulden?
Vielen Dank für Antworten…
Liebe Grüße,
Swantje
Hi!
Kann so ein faulender Grashaufen nicht von selbst Feuer fangen? Ich meine, mal so etwas gehört zu haben.
Frage doch mal bei der Feuerwehr, ob es da nicht eine Gefahr gibt.
Dann muss der Eigentümer den Haufen sowieso entsorgen.
Grüße,
Mathias
Grashaufen ist kein Komposthaufen!
Hallo,
ein Grashaufen ist kein Kompost (das wird dir jeder Kleingärtner bestätigen)! Aufgehäuftes Gras rottet nicht wie ein Komposthaufen sondern schimmelt von innen heraus. Hier könnte u.U. einen Gesundheitsgefährdung durch die Schimmelsporen gesehen werden (Allergiker?).
Gruss, Niels
Hallo Mathias,
nö, leider gibt es da nix. Aber war ein Ansatz :o)
Grüße,
Snoef