Hallo,
nachdem eine Komune mit drei Strassenbauabgabesatzungen (innerhalb von 5 Jahren) gescheitert (1mal zurückgezogen, zweimal vor Gericht für ungültig erklärt) ist, will sie diese Satzung ein viertes Mal und rückwirkend bis 1992 beschliessen?
Kann man Satzungen wirklich solange rückwirkend beschliessen ?
Unter gewissen Umständen könnte ich mir eine Rückwirkung um einige Monate (z.B. zum letzten 1.1. vorstellen), aber 12 Jahre ?
Zur Info: kreisfreie Stadt in Sachsen
Tschuess MArco.