Komunnikationseinschränkung durch schwester

Frau YYY hat vor kurzem ihre Alkoholtherapie beendet und wohnt nun, durch die Zwangsauflösung ihrer Wohnung (vorgenommen vom eigenen Sohn, ohne
die erlaubnis der Mutter- im gegenteil!), in B.

Ihre schwester erlaubt nicht dass Sie mit jemandem
aus G Spricht, gleichgültig wie eng die beziehung zu YYY
ist.
YYY hat dort eine Wohnung (Finanziert von eine anderen
Schwester, mehrfache millionärin) aber… ohne
Kommunikationsmöglichkeit Telefon, Fax etc.

Für anrufe muss YYY sich
an Ihre schwester wenden, bzw. anrufe gehen über Sie.

Sie blockt jedoch alles ab und erlaubt auch nicht das YYY bestimmte Menschen anruft.

YYY hatte in ihrer alten wohnung ein Handy, das mit einem Nachttischkasten (Das SZ war Knapp ein Jahr alt) entsorgt wurde.

So dass YYY keinerlei möglichkeit hat(te) sich mit irgendjemandem in Verbindung zu setzen.

Frau YYY ist gehbehindert durch Osteoporose und kann (alleine) keine größeren gänge machen.

Gibt es urteile / §§ die diese art der Persönlichen Freiheitsbeschränkung behandeln?

Vielen dank schon im
voraus an alle die bereit sind zu
helfen.

direkt sind mir solche urteile nicht bekannt, solche schweren eingriffe in das persönlichkeitsrecht dürfen nur durch einen vormund getätigt werden der, im zweifelsfall, von einem richter gestellt wird.

das schicksal von YYY hört sich hart an ich hoffe meine antwort konnte ein wenig helfen

Hallo,

die Schwester hat Frau YYY grundsätzlich keine Gespräche mit anderen Menschen zu verbieten - egal ob die ihr nahe stehen oder auch nicht.

Sehr wohl verbieten kann sie ihr aber die Nutzung ihres Telefons zu diesem Zweck, denn es ist ihr Eigentum, über das sie damit die Verfügungsgewalt besitzt.

Außerfrage steht m. E., dass es in Anbetracht der Umstände und des Gesundheitszustands der Frau YYY ein recht schäbiges Verhalten ist, ihr ebendiese Nutzung zu untersagen. Mit Freiheitsberaubung hat das m. E. aber nichts zu tun, denn Frau YYY kann ja (zumindest theoretisch) jederzeit eine Telefonzelle aufsuchen oder sich ein neues Handy zulegen.

Eine ganz andere Frage ist, ob das Eigentum der Frau YYY ohne deren Zustimmung hätte weggeschafft/veräußert werden dürfen.

Vielleicht gäbe es für Frau YYY ja eine Möglichkeit, anderweitig unterzukommen - z. B. im betreuten Wohnen? Hat sie keine Therapeuten, mit dem sie darüber mal sprechen könnte? Oder vielleicht bekommt sie auch hier Hilfestellung, sofern sie Internet-Zugang hat:
www.forum-alkoholiker.de

Gruß
Kirsten