In einem Mehrfamilienhaus , einer eigentumsgeneinschaft,
wo zum Großteil die Eigentümer selbst in den Wohnungen wohnen, wohnt man zur
Miete seit April diesen Jahres.
Es gibt eine Hausverwaltung, die kurz nach dem Einzug dazu
aufforderte, den kondenstrockner aus dem trockenkeller (Raum voller
Trockner) zu entfernen und berief sich auf die Hausordnung.
Da diese bei dem Stress so schnell nicht wiedergefunden wurde, ließ der Wohnungseigentümer über die Verwaltung eine neue Hausordnung zwei Tage später einreichen.
ABER: kein Wort über Pflicht eines ablufttrockners bzw Verbots eines
Kondenstrockners.
Nun wurde dem Eigentümer Klage seitens der Hausverwaltung angedroht
und der kondenstrockner darf nicht mehr benutzt werden.
Allerdings sagte der Eigentümer, dass diese neue Regel in die
Hausordnung mitaufgenommen werden sollte- wurde mit einem Rundschreiben
An eigentümer und derzeitige mieter im Dezember wohl mitgeteilt.
Aber jetzt zum August hin soll die Hausordnung erst geändert werden.
Was kann man tun, damit der Trockner, der nicht nur sparsam
ist sondern auch noch neu und auch Geld gekostet hat, stehen gelassen
und weiter betrieben werden kann?
Man versucht zu erklären, dass durch den kondenstrockner die
Feuchtigkeit im Keller steigt.
Ein vergleichbares Gerät, als ablufttrockner, also mit der gleichen energieeffizienzklasse, dem geringen Verbrauch usw ist bei weitem teurer und „nicht zumutbar“?!