Konferenz am Wohn- und Arbeitsort

Hallo zusammen,

wenn man zu einer Fachkonferenz am Wohn- und Arbeitsort entsandt wird, erhält man dann eigentlich trotzdem Tagegeld? Sonstige Reisespesen fallen nicht an, aber man ist halt nicht am Arbeitsplatz anwesend.

Und ist es üblich, die Maßnahme im arbeitsrechtlichen Sinne als „Weiterbildungstag“ zu bezeichnen? Da hängt dann eine bestimmte Vergütungsfrage dran (ähnelt unbezahltem Urlaub). Ist sowas irgendwo geregelt?

Betriebsrat kann nicht gefragt werden wegen Befangenheit.

Danke für alle Meinungen …

Val

Hallo,

Ist sowas irgendwo geregelt?

i.d.R. arbeits- oder tarifvertraglich oder per Betriebsvereinbarung.

Betriebsrat kann nicht gefragt werden wegen Befangenheit.

Der wird aber (wenn Arbeits- oder Tarifvertrag dazu nichts hergeben) der einzige Ansprechpartner sein.

MfG

hm
Danke soweit, ich befürchtete es fast.

Ist Nötigung. Meine subjektive Sicht natürlich.
I’m sad.

Ist Nötigung.

???

Also die betreffende rein fiktive Person muss die Zeit, die sie auf der Konferenz verbringt, nacharbeiten bzw. herausarbeiten, da sie sie nicht bezahlt bekommt. Das wusste sie aber nicht vorher. Erst als die Tatsahen vollendet waren und die teure Anmeldung veranlasst war. Also ist es Nötigung. Sie hätte sonst dankend verzichtet.

Es wäre noch interessant ob sie denn nun Tagegeld erhält, aber da muss jetzt wohl der Gang zum Betriebsrat folgen. Bzw. Blick in die Betriebsvereinbarung.

Also ist es Nötigung.

Sicher? http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html