Konfess. AG und neuapostolisch

Hi,
in Anlehnung an eine Frage von mir im Steuerrecht: Wenn ich neuapostolisch getauft wäre und bei einem konfessionellen AG anheuern möchte, der nur konfessionell gebunden anstellt (also Mitglieder von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind ), wie läuft das ab, weil auf der Steuerkarte stehts nicht, den Neuapost. hat keinen Kichernsteuereinzug. Muß ich das beweisen? Bin ich dazu verpflichtet? Muß der AG glauben (schließlich tut er das sonst ja auch offensichtlich)?

pp

Hallo

Der AN muß das nicht beweisen. Der AG muß ihn aber auch nicht einstellen.

Also bringt einen da die Antwort auf die Frage weiter? Eher nicht. wenn man den Job haben will und der potentielle AG einen Nachweis haben will, dürfte der doch über die Kirchengemeinde zu führen sein, oder?

Gruß,
LeoLo