Guten Morgen, liebe Wissende,
eine Frage, aufgekommen in einer allgemeinen Diskussion über Kopftücher in Schulen und Religiosität im Beruf allgemein:
Angenommen, eine bestehende Kita wird in eine konfessionelle Trägerschaft überführt. Die Mitarbeiter werden übernommen, soweit sie erklären, kein Problem damit zu haben, in Zukunft entsprechend zu arbeiten (Gebet vor dem Essen, Religionspädagogische Weiterbildung etc.). Abweichend von üblichen Regelungen im kirchlichen Bereich kann hier eine Kirchenmitgliedschaft nicht vorausgesetzt werden.
Wenn sich nun später eine Mitarbeiterin mit Hinweis auf ihre atheistische Grundeinstellung weigert, mit den Kindern entsprechend zu arbeiten - ist das dann ein Grund für eine Abmahnung oder gar Kündigung?
Wie seht ihr das? Grundsätzlich wäre ja die Identifikation mit den Zielen der Einrichtung Grundvorraussetzung für die Tätigkeit und im Normalfall ist die ja auch eine Einstellungsvoraussetzung. Wenn dies aber in Sonderfällen nicht geht oder jemand einfach seine Einstellung zum Glauben ändert, kann er nicht mehr entsprechend arbeiten. Im Bereich der Pädagogik problematisch. Kann hier mit Religionsfreiheit argumentiert werden oder gilt hier vorrangig der Anspruch des Trägers?
Gruß anna