Konfessionelle Kita

Guten Morgen, liebe Wissende,

eine Frage, aufgekommen in einer allgemeinen Diskussion über Kopftücher in Schulen und Religiosität im Beruf allgemein:

Angenommen, eine bestehende Kita wird in eine konfessionelle Trägerschaft überführt. Die Mitarbeiter werden übernommen, soweit sie erklären, kein Problem damit zu haben, in Zukunft entsprechend zu arbeiten (Gebet vor dem Essen, Religionspädagogische Weiterbildung etc.). Abweichend von üblichen Regelungen im kirchlichen Bereich kann hier eine Kirchenmitgliedschaft nicht vorausgesetzt werden.

Wenn sich nun später eine Mitarbeiterin mit Hinweis auf ihre atheistische Grundeinstellung weigert, mit den Kindern entsprechend zu arbeiten - ist das dann ein Grund für eine Abmahnung oder gar Kündigung?

Wie seht ihr das? Grundsätzlich wäre ja die Identifikation mit den Zielen der Einrichtung Grundvorraussetzung für die Tätigkeit und im Normalfall ist die ja auch eine Einstellungsvoraussetzung. Wenn dies aber in Sonderfällen nicht geht oder jemand einfach seine Einstellung zum Glauben ändert, kann er nicht mehr entsprechend arbeiten. Im Bereich der Pädagogik problematisch. Kann hier mit Religionsfreiheit argumentiert werden oder gilt hier vorrangig der Anspruch des Trägers?

Gruß anna

Persönliche Auffassung: Anspruch des Trägers geht vor.
Wenn eine Mitarbeiterin SPÄTER (so sagtest du das) weigert, aso nachdem die Trägerschaft geändert wurde, weigert, weiterzuarbeiten, ist das sicher ein Grund für Abmahnung oder Kündigung. Schlielich wurde sie doch mit der Änderung der Trägerschaft gefragt, ob sie sich vorstellen kann nun konfessionellen Erziehungsprinzipien in der KiTa zu folgen. Wenn dein Arbeitgeber die Arbeitszeit verschiebt und vorher ankündigt (statt 8 nun 7 Uhr Arbeitsbeginn, dafür eine Stunde eher Schluss), du dich aber weigerst, fliegst du doch auch raus.
Vielleicht kündigt aber die Mitarbeiterin von selbst, schließlich kann man Kinder nach einer bestimten Religion entsprechend sicher nicht einfach erziehen, ohne wirklich dahinter zu stehen.

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