Konfessionslos

Hallo,
am Wochenende bin ich bei den Baptisten eingetreten, folglich heute aus der Landeskirche ausgetreten. Jetzt werde ich offiziell als „konfessionslos“ geführt. Das möchte ich nicht. Es stimmt ja auch nicht. Ich habe mal etwas gehört, dass man sich als „freikirchloch“ o.ä. eintragen lassen kann. Funktioniert das wirklich? Wie leite ich das in die Wege?

Gruß,
Jan

Servus Jan,

nicht als Fachmann in Kirchenrecht, sondern als einer, der schon viele Lohnsteuerkarten in der Hand gehabt hat, glaube ich dazu zu wissen:

Angehörige von freien Kirchen können sich persönlich entscheiden, ob sie sich als „ev“ behandeln lassen (was freilich zur KiSt-Pflicht führt, aber zunächst nicht irgendeine Differenzierung im Sinn lutherisch, uniert, reformiert oder Irgendwas bezeichnet), oder eben als „–“ = konfessionslos im Sinn des Kirchensteuerrechtes (eine andere Bedeutung hat die Meldung unter der Flagge dieser oder jener Kirche nicht). Persönliche Bekenntnisse im Rahmen von Kirchen, die keine KiSt erheben, werden nicht durch die weltlichen Behörden erfasst.

Ich kenne Beispiele für beide Alternativen, u.a. einen Ältesten von den Liebenzellern, der sich nichts daraus gemacht hat, als „–“ geführt zu werden (er ist überzeugt davon, dass der Herr weiß, wie ers meint). Andererseits auch ev-Freikirchliche, die es angesichts der geringen Größe ihrer Gemeinde (und dadurch eher schmalen Diakonie) für nützlich erachteten, der ev. Landeskirche ihren Tribut zu zollen, ohne sich freilich als Untertanen des Landesbischofs zu betrachten. Du wirst besser wissen, ob es hier in der baptistischen Freikirche je nach Landeskirche unterschiedliche „Unvereinbarkeitsbeschlüsse“ gibt.

Als ich, damals in Niedersachsen wohnhaft, aus der Kirche ausgetreten bin, wurde mir bloß die Möglichkeit gegeben, entweder aus der ev-reformierten oder aus der ev-lutherischen Kirche auszutreten. Als damals Angehöriger der ev. Landeskirche in Württemberg war ich weder das eine noch das andere, hab mich dann für „reformiert“ als das Ähnlichere entschieden. Geklappt hat es allemal.

Nach all diesen Umwegen zwei Quintessenzen:

  • Die Klassifikation durch die staatlichen Behörden bezieht sich ausschließlich auf die Kirchensteuerpflicht. Konfessionslos in diesem Sinn ist jeder, der keiner Kirche angehört, die KiSt erhebt.

  • Das persönliche Bekenntnis ist davon gänzlich unberührt, und ein christliches Bekenntnis egal welcher Couleur oder Fraktion impliziert immer, dass Gott sich nicht um Formulare schert (Mt. 22, 15-22).

Das ist jetzt schräg am Rand Deiner Frage, und auch mehr aus der Perspektive des Steuerheinis, aber es beantwortet sie, meine ich, schon. Jedenfalls so gemeint.

Schöne Grüße

MM

Jetzt werde ich
offiziell als „konfessionslos“ geführt. Das möchte ich nicht.

einfache frage: warum nicht?

das ist doch nur eine „steuerklasse“! mit deinem religiösen status hat das überhaupt nichts zu tun. mit der zählung der bevölkerung auch nicht. (bei einer volkszählung gibst du an was du bist.)

gruß
dataf0x