Konfirmandenprüfung rechtens?

Guten Abend liebe Leute,

nun der 2. Versuch:

Ist es rechtens, jemanden nicht zur Konfirmation zuzulassen, weil er die sog. „Konfirmandenprüfung“ nicht bestanden hat?

Bei dieser Konfirmandenprüfung wird das Aufsagen einiger Psalme, des Vaterunser, der 10 Gebote etc. verlangt.

Falls dies Ländersache sein sollte: Wie sieht es in Niedersachsen diesbezüglich aus?

Vielen Dank

Hallo,

dies regelt das kirchenrecht, nicht das staatliche. Stell es dir vor wie eine führerscheinprüfung für die kirche. Wer nicht ein mindestmaß an kenntnissen über den glauben nachweisen kann, dem er durch die taufe beigetreten ist, und den er jetzt durch seine konfirmation bekräftigen möchte, der kann nicht „religionsmündig“ werden.

Gruß
Jyjkov

Und genau diese rechtliche Grundlage bezweifle ich. Wurde dieses Gesetz in den letzten Jahren neu eingeführt? Vor ca. 10 Jahren gab es eine solche Prüfung noch nicht. Man wurde zwar vom Pastor im Rahmen des Konfirmandenunterrichtes kurz und unspezifisch abgefragt, doch war niemals die Rede davon, evtl. nicht zur Konfirmation zugelassen zu werden.

Stand heute gibt es eine Prüfung vor 3 Mitgliedern des Kirchenvorstandes. Und wenn man den „Test“ nicht besteht ist man „ungläubig“ und darf nicht konfirmiert werden? Ich halte das zumindest für fragwürdig.

Hallo,

Und genau diese rechtliche Grundlage bezweifle ich.

Solange noch nicht einmal klar ist, über welche Landeskirche wir reden, kann man dazu nichts sagen. Allein in Niedersachsen gibt es nämlich mindestens drei davon.

man „ungläubig“ und darf nicht konfirmiert werden? Ich halte
das zumindest für fragwürdig.

Ob dies klug ist oder nicht, darüber kann man im Forum Religion diskutieren.
Nach (staatlichem) Recht kann man daran nichts aussetzen.
Die Kirche hätte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts sogar die Möglichkeit, nur Menschen zu konfirmieren, die das Neue Testament auswendig können.
Staatliche Gerichte enthalten sich (mit gutem Grund!) einer Überprüfung dieser Entscheidungen.

Viele Grüße

TROBI

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Diesen „guten“ Grund für das Fehlen einer tatsächlichen rechtlichen Überprüfung hätte ich jetzt natürlich gerne gewusst.

Mir fallen spontan keine guten Gründe dafür ein, jemandem die Zulassung zur Konfirmation zu verweigern, nur weil er Psalm 23 nicht auswendig aufsagen kann.

Hängt also Gläubigkeit davon ab, wie gut man die Bibel rezitieren kann? In meinen Augen ein Armutszeugnis.

Um vom OT wegzukommen: Wie sähe das Ganze aus, wenn es sich um eine Kirche des Landkreises Peine handelt?

Um schlussendlich genauer zu werden: Im Grunde hat die Kirche das Recht nur denjenigen zur Konfirmation zuzulassen, dessen Nase ihr in den Kram passt? Etwas umgangssprachlich ausgedrückt impliziert dein Post nämlich nichts anderes als das.

Hallo!

Diesen „guten“ Grund für das Fehlen einer tatsächlichen
rechtlichen Überprüfung hätte ich jetzt natürlich gerne
gewusst.

http://de.wikipedia.org/wiki/Trennung_von_Religion_u…

Mir fallen spontan keine guten Gründe dafür ein, jemandem die
Zulassung zur Konfirmation zu verweigern, nur weil er Psalm 23
nicht auswendig aufsagen kann.

Das ist aber kein rechtliches Problem. Es ist die Entscheidungsfreiheit der Religionsgemeinschaft.

Um schlussendlich genauer zu werden: Im Grunde hat die Kirche
das Recht nur denjenigen zur Konfirmation zuzulassen, dessen
Nase ihr in den Kram passt?

Genau so ist es.

Gruß,
Max

Hallo,
es geht nicht darum, ob ihr die Nase von jemandem nicht passt, sondern ob derjenige Grundkenntnisse des Glaubens hat - schließlich ist die Konfirmation nicht irgendeine Feier, bei der man Geschenke abgreift.

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Hallo,

Hängt also Gläubigkeit davon ab, wie gut man die Bibel
rezitieren kann? In meinen Augen ein Armutszeugnis.

Du vermischt hier zwei Dinge.
Ob die Gläubigkeit davon abhängt, wie gut man die Bibel rezitieren kann ist eine religiöse/theologische Frage. Darüber mag man diskutieren.

Die (für mich in diesem Forum) entscheidende Frage ist:

Darf der Staat, dürfen staatliche Gerichte darüber urteilen?
Und dies wird durch Art. 140 GG/ Art. 137 III WRV gerade ausgeschlossen.

http://dejure.org/gesetze/GG/140.html

Der Grund dafür ist ziemlich einfach: Unser religiös-neutrale Staat hat sich eine Bewertung von Glaubensfragen zu enthalten, ganz platt ausgedrückt: Er hat davon keine Ahnung. Es ist (allein) Sache der jeweils betroffenen Religionsgemeinschaft zu beurteilen, wen sie zu einem Sakrament, bzw. einem bestimmten Ritus (Konfirmation) zulassen, und wen nicht.

Notwendig korreliert damit selbstverständlich das Recht, aus der Kirche auszutreten. Auch diese Entscheidung wird natürlich von staatlichen Gerichten nicht darauf überprüft, ob die Gründe dafür „sachlich“ oder „willkürlich“ sind.

Gruß, Trobi

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Um schlussendlich genauer zu werden: Im Grunde hat die Kirche
das Recht nur denjenigen zur Konfirmation zuzulassen, dessen
Nase ihr in den Kram passt? Etwas umgangssprachlich
ausgedrückt impliziert dein Post nämlich nichts anderes als
das.

Dir wird kein Führerschein übergeben, wenn du die Verkehrsregeln nicht kennst.
Du wirst in keine Partei aufgenommen, wenn du vorher zeigst, dass du eine stark abweichende Meinung vertrittst.
Jeder Verein kann dir deine Mitgliedschaft verweigern.

Dir Konfirmation ist die Erklärung, dass du im Kirchensinne erwachsen bist. Wie die Kirche das feststellt, ist ihre Sache. Wenn die Landeskirche meint, dass zum religiös mündigen Menschen die Kenntnis des Psalm 23 oder die Zehn Gebote gehören (was ich durchaus nachvollziehen kann - das sind beides keine monsterlangen oder -schweren Texte), dann ist das so.

Die Kirche ist nicht gezwungen, jeden geschenkegeilen Typen, der auf Kirche und Religion pfeift, in ihren Reihen aufzunehmen.

Du willst was - dann gib auch etwas.

Gruß Bombadil2

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Hallo,

in diesem Zusammenhang würde mich interessieren, wie das mit behinderten Kindern geregelt ist. Da z.B. geistig Behinderte wohl kaum die gleichen kognitiven Anforderungen erfüllen können wie nicht geistig Behinderte, würden diese die Konfirmandenprüfung nicht bestehen, wenn sie sich Psalmen oder andere Textpassagen der Bibel nicht merken können.

Jetzt würde mich interessieren: Werden geistig Behinderte überhaupt konfirmiert oder sind sie (nach Meinung der Konfirmandenprüfungs-Kommission) zu dumm dazu vollwertiges Mitglied der Kirche zu werden?

Oder gibt es vielleicht eine „Prüfung-Light“ extra für geistig Behinderte?

Bin auf Antworten gespannt.

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Hallo,

die Kirchen sind, genau wie jeder Verein, … recht frei sich selbst im Verhältnis zu ihren Mitgliedern zu organisieren. Da hält sich der Staat weitestgehend raus, weil das nicht sein Problem ist. Es ist also überhaupt kein Problem, wenn nicht gerade der Kirchenkreis oder die Landeskirche etwas dagegen haben, wenn in einer Gemeinde eine Prüfung für die Konfirmanden vorgesehen wird.

Und diese Prüfung ist keine Prüfung der Gläubigkeit sondern eine Prüfung zu den Themen mit denen sich die Konfirmanden in der Vorbereitung der Konfirmation auseinander gesetzt haben sollten, es aber leider zunehmend nicht mehr tun. Daher auch der zunehmende Zwang für die Konfirmanden die Gottesdienste zu besuchen, …, weil leider die Konfirmation zunehmend inhaltsbefreit als „nettes Familienfest mit großem Geschenkeaufkommen und lästiger geistlicher Einmischung“ verstanden wird, bei dem sich der Gottesdienst bitte optimal zwischen diversen Beköstigungen und Fototerminen nicht zu breit machen sollte.

Kein Konfirmant der es ernst mit dem Thema meint, wird ein Problem damit haben die paar Kleinigkeiten für die Prüfung vorzubereiten, und kein Pastor wird mit einem „Durchfaller“ ein Problem haben, der sich ansonsten in der Vorbereitungszeit gut eingebracht hat. Aber wenn ich mir ansehe, was da zum Teil an Konfirmanden rumläuft, die schon Monate vorher nur noch das Thema haben wieviel die Veranstaltung abwerfen wird, und wie man den Erlös bestmöglich investiert, dann finde ich dies schon sehr beschämend. Genau wie Eltern die nur noch Restaurantangebote und Bekleidungsfragen interessieren.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Konfirmandenprüfungs-Kommission

gibt es bei uns (in der Niedersächsischen Landeskirche) keine. Das ist ein individuelles Konstrukt der jeweiligen Gemeinde und des zuständigen Pastors. Jede Gemeinde kann sich eine eigene Konfirmandenordnung geben. Isofern gibt es keine generelle Antwort auf Deine Frage, das kommt auf den Einzelfall an.
Gruß
loderunner

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oT Businessmodell
Hallo nochmal,

da ja selbst die Humanisten ihre pseudoreligiöse Jugendweihe nicht „umsonst“ anbieten, hätte ich da noch eine geniale Geschäftsidee:

Man kaufe eine aufgrund Besucherschwund aufgelassene Kirche, richte sie als Veranstaltungszentrum ein und biete nach fester Preisskala Taufen, Kommunions- und Konfirmationsfeiern (Firmungen sind bei Leuten ohne richtigen Bezug zur Kirche nicht so beliebt, da springt nicht genug bei raus), Hochzeiten und Beerdigungen an. Ostern und Weihnachten macht sich auch immer gut. Irgendein abgehalfterter Theologe oder wahlweise Schauspieler wird sich schon finden, der die passenden warmen Worte findet. Musik lässt sich sicher auch organisieren und ein Kontakt zu einem Kostümverleiher lässt sich sicher auch aufbauen. Und wenn gerade keiner heiraten oder sterben will, kann man ja Kaffee und Kuchen, und am Abend Bier vom Fass anbieten.

Da geht es dann nur noch um bezahlte Dienstleistung, und niemand wird genötigt darüber hinausgehende Begeisterung zu heucheln oder gar längerfristig Kirchensteuer zu zahlen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

auch wenn man merkt, dass Dir nicht am Thema sondern nur an der Provokation gelegen ist sei Dir gesagt, dass auch bei Kirchens der Grundsatz Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln durchaus bekannt ist, und es insoweit jede Menge individuelle Lösungen gibt mit dieser Fragestellung umzugehen. In dem einen Fall gelingen die ggf. auch mal besser oder schlechter, aber damit sind ja auch nur Menschen befasst.

Im Übrigen ist es regelmäßig so, dass sich Menschen mit Behinderungen freuen wenn sie ernst genommen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht nur gefördert sondern auch gefordert werden und nichts geschenkt haben wollen, was sie sich auch verdienen können.

Gruß vom Wiz

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