Konfirmationsfeier des Kindes bei Geschiedenen

Hallo Ihr Alle!
Mal angenommen, ein Kind will Konfirmation feiern und möchte eine tolle Party.
Der Vater, pflichtbewußter Unterhaltszahler, kann aber leider nebst neuem Familienanhang nicht kommen, da er nicht eingeladen ist. Er soll aber die Hälfte der Kosten tragen.
Weiß zufällig jemand ob er, rein theoretisch, dazu gezwungen werden kann?
Besten Dank
Diana

Abend!

Der Vater, pflichtbewußter Unterhaltszahler, kann aber leider
nebst neuem Familienanhang nicht kommen, da er nicht
eingeladen ist.

Kann nicht kommen würde ich das nicht nennen, sondern soll
nicht kommen.
Ich denke da er nun nicht kommen kann wird er auch nicht zahlen
können, wegen keine Lust oder so.

Stefan

Hallo,

Er soll aber die Hälfte der Kosten tragen.

tja, dann lässt er das eben auch.

Es gibt kein Gesetz, welches die Bezahlung einer tollen Party vorschreibt, zu der man noch nicht mal eingeladen ist.

Bei solchen Müttern übrigens wäre es wünschenswert, die charakterliche Eignung zur Kindeserziehung mal zu prüfen und entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Aber das bleibt wohl ein Wunsch :smile:

Gruß,

Malte

Hallo,
so klar wie meine Vorschreiber sehe ich die Sache nicht, unter gewissen Bedingungen sind Kosten für Konfirmation zu zahlender Sonderbedarf.

"Konfirmation/Kommunion: ist nur dann Sonderbedarf, wenn Kindesunterhalt nach den unteren Gruppen (1 bis 4) der Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird "

…und was eine tolle Party ist, oder eine angemessene Feier entscheidet letztlich nicht nur der finanziell beanspruchte Vater.

gruß n.

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Hallo,

so klar wie meine Vorschreiber sehe ich die Sache nicht, unter
gewissen Bedingungen sind Kosten für Konfirmation zu zahlender
Sonderbedarf.

Natürlich hätte es hier wie immer heißen müssen „Kommt darauf an“,
mit den wenigen Fakten und diesem Urteil http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
und der schlecht geputzten Glaskugel bleibe ich erstmal bei meiner
ersten Version.

Gruß
Stefan

Hallo,

in Bayern gibt es einen Spruch: wer zahlt schafft an! Die Konfirmations ist auf lange Zeit vorhersehbar. Also hat Muttern die Gelegenheit auf dieses Ereignis hin zu sparen.

Sonderbedarf und damit vom Unterhaltspflichtigen zusätzlich zu bezahlen ist, wenn die Kosten nicht vorhersehbar waren und/oder zu hoch. Bei einer Konfirmation weiß man das vorher und man muss ja nicht im Sternehotel mit 30 Personen essen gehen.

Zum Sonderbedarf ein interessanter Link: http://www.famrb.de/informativ_abc_tabelle_internet.rtf

Gruß
Ingrid

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