Konfirmationsgeld pfänden lassen

Hallo
Ich habe ein vollstreckbares Urteil gegen einen Jungen aus dem Nachbardorf ,der mir mein Auto mit dem Fahhrad stark beschädigt hat ,weil er mir reingefahren ist.Zu dem Zeitpunkt war der Junge 12 Jahre alt. Die Eltern haben keine Haftpflichtversicherung und weil der Schaden hoch war ,musste ich den Jungen verklagen.Das Urteil ist rechtskräftig.
Nun hatte der Junge letzte Woche Konfirmation und es ist zu vermuten ,dass er einiges an Geld geschenkt bekam. Vielleicht wäre es für mich ein guter Zeitpunkt, etwas von meinem Geld zurückzubekommen.
(Denkt bitte nicht ,ich wäre ein skupelloses Schwein,weil ich das in Erwägung ziehe.Ich hab das Geld auch nicht übrig,musste mein Auto aber damals reparieren lassen und die Rechnung natürlich auch sofort bezahlen).
Meine Frage ist nun : kann ich ihm den Gerichtsvollzieher schicken? Und sind die Eltern zu Bankauskunft verpflichtet?

Gruss
Kosmokatze
P.S.BITTE !!! Ich will nicht wissen ,wie ihr das findet.
Ich möchte wissen ,ob das geht.

Du willst nicht wissen, wir wir das finden. Deshalb gerade sage ich es dir *g* : Wer oder wessen Sprössling einem anderen Schaden beifügt, muss dafür aufkommen. Auch ein Fahrrad kann leicht einen Schaden in vierstelliger Euro-Höhe verursachen. Sicher handelt es sich nicht um einen Lackkratzer, der für 100 Euro zu beheben geht, und selbst dann: Wenn der Verursacher oder die Eltern keine Haftpflichtversicherung haben, ist es deren Problem.

Es hat mit Skrupellosigkeit überhaupt nichts zu tun, sein Recht nunmehr einzufordern.

Wenn du ein Gerichtsurteil hast, kannst du ( nach kürzlich eingeholter Auskunft in einem ähnlichen Fall ) damit einen GV beauftragen. Womöglich aber musst du dessen Kosten erstmal vorlegen. Das ist abzuwägen. Wenn die Familie vermögend ist, sehe ich gute Chancen. Sind aber beide Eltern erwerbslos oder leben von der Sozialhilfe — naja …

Allerdings weiß ich nicht, inwieweit ein zum Vorfallszeitpunkt Minderjähriger zur Zahlung gebracht werden kann.

HM

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Gott sei Dank kein Moralpredigt…
Ja ich hab ein vollstreckbares Urteil.
Gerichtskosten musste ich ja auch vorstrecken und dass ich den Gerichtsvollzieher erstz mal bezahlen muss ,ist klar. Die Familie hat wohl wenig Geld,der Vater arbeitet und ich denke ,der Junge hat jetzt grade mal genug Kohle bekommen ,dass ich ein bisschen davon krigen kann.

KK

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hi,

du musst ja nicht gerade eine taschenpfändung veranlassen am tag der konfirmation ;(

so macht man sich nur richtige feinde.

eine kontopfändung und vorher ein vorläufiges zahlungsverbot sollten reichen. bedenke: das vorl. zahlungsverbot gilt immer nur für 4 wochen. bis zu dem zeitpunkt sollte der pfändungs&überweisungsbeschluss dto. bei der bank sein. also den GV im auge behalten.

am besten wäre natuerlich, wenn du eine kontonummer haettest, das kreditinstitut solltest du schon wissen.

wenn du keine bankdaten hast, bleibt nur das persönliche vorsprechen des GV beim schuldner. der fragt den dann aus und sollte dann zugeben. und um doch etwas moral „einzustreuen“: gib dem GV die möglichkeit auch ratenzahlungen zu akzeptieren…

gruss vom

showbee

Hallöle,

also, ich denke mal das die eltern, wenn sie an einer zahlung der schuld überhaupt interessiert währen, sich mit dir zusammen gesetzt hätten um eine tilgung der schuld irgendwie auf die reihe kriegen zu können…

wenn das nicht geschah, dann ist von deren seite wohl keinerlei interesse da, denn ein paar euro pro monat dürfte man ja wohl zusammen bringen können und daher brauchst du wohl auch kein schlechtes gewissen haben.

ist zwar keine fachliche aber vielleicht eine nette antwort.

lieben gruß von

sonja