Konflikt zwischen zwei Radlern um einen Reifen

zur „Brettproblematik“ hab ich unten schon geantwortet.

Mit etwas Abstand werden P1 und PA ja vielleicht auch selbst
einmal darüber lachen, wie albern und stur sie sich damals
verhalten haben.

Das kann man natürlich so locker und von oben herab sagen, ohne konkret auf die beschriebene Sachlage zu einzugehen.

Gruß, Uwe

Tja, wer hat nun Recht? Ist P1 wirklich ein Kameradenschwein?

Weiß ich ehrlich gesagt nicht, aber ich finde es schön, dass es noch „echte“ Probleme auf dieser Welt gibt.

Gruß Andreas

PS: Eigentlich wäre das doch eine Frage fürs Philosophie oder Ethik Brett, oder? ;o)

Weiß ich ehrlich gesagt nicht, aber ich finde es schön, dass
es noch „echte“ Probleme auf dieser Welt gibt.

Das kann man aus der Distanz so wunderbar von oben herab ironisch kommentieren. Der Fall ist allerdings konkret.

PS: Eigentlich wäre das doch eine Frage fürs Philosophie oder
Ethik Brett, oder? ;o)

Die „Brettfrage“ wurde bereits weiter unten im Artikelbaum erörtert.

Gruß, Uwe

Dank
Schon mal hier meinen Dank allen die antworteten!

Gruß, Uwe

Hallo!

Dadurch hat PA
nicht nur die eigene Reise beeinträchtigt, sondern auch die
der P1. Somit wäre noch zu prüfen, ob ein Schadensersatz wegen
entgangener Urlaubsfreude hilfreich wäre.

Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude? Woraus soll sich der denn bitte ergeben? Die beiden Radler haben wohl weder einen Vertrag miteinander geschlossen, der die gegenseitige Einstandspflicht für die Urlabusfreuden des anderen beinhaltete noch gibt es in Deutschland irgendeine über moralsiche Grundsatzfragen hinausgehende rechtliche Verpflichtung, Menschen, die sich in einer misslichen Lage wiederfinden, kostenlos oder gegen einen Unkostenbeitrag behilflich zu sein.

Gruß,

Florian - der, jetzt mal ganz ohne rechtliche Wertung, einen Reifen den er dringend bräuchte natürlich nicht geschenkt haben wollte - auch nicht von einem Freund.
Der andersrum, einen Reifen auch kostenlos abgeben würde, aber ziemlich enttäuscht wäre, wenn das nicht wenigstens mit einem Abendessen wieder gut gemacht würde - oder ein bis drei Bierchen im nächsten Dorf das man erreicht. Das hat aber eben alles nicht viel mit rechtlichen Bewertungen zu tun.

Hallo!

Ich frage doch, ob PA mit seiner Beschimpfung Recht hat.

Wenn A zu B sagt: „Dumme Sau!“, dann ist die Frage, ob Person A Recht hat, eine tatsächliche Frage, die man nur beantworten kann, wenn man Person B ein wenig besser kennt. Dann stellt sich vielleicht heraus, dass Person B eine Dumme Sau ist, oder auch nicht. Hat aber noch nichts mit „Recht“ im Sinne von „Rechtmäßig“ zu tun.
Wenn Du Dich fragst, ob man jemanden einfach Kameradenschwein nennen darf, nein, das darf man wohl nicht. Ebenso wie man B, selbst wenn man „Recht hat“ weil er eine Dumme Sau ist, nicht so nennen darf, dürfte die Bezeichung als Kameradenschein eine Beleidigung sein. Die ist nach § 185 StGB nicht erlaubt - verschafft einem aber auch keinen Rechtsanspruch auf einen Faltreifen.

Gruß,

Florian.

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Ich denke wir müssten das noch verkomplizieren - immerhin hat sich die „Beleidigung“ ja im Ausland abgespielt:wink:

Gruß
Tom

Hallo Florian,

Dadurch hat PA
nicht nur die eigene Reise beeinträchtigt, sondern auch die
der P1. Somit wäre noch zu prüfen, ob ein Schadensersatz wegen
entgangener Urlaubsfreude hilfreich wäre.

Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude? Woraus soll
sich der denn bitte ergeben?

das war im Kontext mit den anderen Antworten unten. Und keineswegs so ernst gemeint, wie es der Angesprochene dann aufgefasst hat.

Gruß, Karin

Um Himmels Willen…
…Uwe,

Das kann man aus der Distanz so wunderbar von oben herab
ironisch kommentieren. Der Fall ist allerdings konkret.

Davon gehen wir aber nicht aus. Denn sonst wäre das ja mit der berühmt-berüchtigten FAQ:1129 ganz und gar nicht vereinbar. Und das wollen wir doch nicht, gelle?

*wink*

Petzi