Ein Typ organisiert ständig Kongresse, aus denen er einen
Gewinn erwirtschaftet. Unterliegt er eigentlich der Gewerbesteuer, oder nicht? Er betreibt doch eigentlich
keinen Handel, oder?
grundsätzlich sind alle Gewerbetreibenden zur Zahlung von Gewerbesteuern verpflichtet. Ausgenommen sind ausschließlich die sog. freien Berufe (Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte usw.).