Hallo,
mal eine ganz doofe Frage: Es scheint ja nun Usus oder auch Vorschrift zu sein, dass 15 Tage nach der Bestattung eines Papstes die Kardinäle zusammentreten zur sog. Konklave, um einen neuen Papst zu wählen. So weit, so gut…
Was ich mich nun frage: Wie war das (rein „technisch“) in früheren Zeiten. Sagen wir einfach mal vor 100 Jahren - kein Telefon, keine E-Mail um all die Kardinäle weltweit zu informieren, mal ganz zu schweigen davon, dass man mit dem Schiff aus Übersee eh länger als 15 Tage gebraucht hätte.
Wie war das früher? War die Frist länger? Wurde auf die Kardinäle von außerhalb verzichtet?
Danke & Gruß, Claus
P.S. ich hätte nie gedacht mal in diesem Brett zu posten 
Hallo Claus,
ich empfehle dir folgenden Link auf wikipedia.de. Dort findest du eine sehr gute geschichtliche Beschreibung zum Konklave.
http://de.wikipedia.org/wiki/Konklave
Nur soviel noch zu deiner Frage. Das Wahlrecht hat sich im Laufe der Jahrhunderte geändert. Es war nicht immer so wie es beim jetzigen Konklave vorzufinden ist.
Gruß
Phoebe
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Konklave hat sich entwickelt
Claus im Laufe der Zeit
Hier Details nachzulesen
http://www.kath.de/kurs/vatikan/konklave.php
Gruss
Cabochon
Wieder einmal steht in der Erklärung auf der Seite nicht dabei, wieso die über 80jährigen nicth zugelassen sind.
Wahrscheinlich daß kein zu alter Papst ins Amt kommt?
Hallo,
Wieder einmal steht in der Erklärung auf der Seite nicht
dabei, wieso die über 80jährigen nicth zugelassen sind.
Das weiß ich auch nicht.
Wahrscheinlich daß kein zu alter Papst ins Amt kommt?
Vorsicht, es steht dort, daß nur Kardinäle wahlberechtigt sind, die das 80.Lebensjahr noch nicht vollendet haben. D.h. das aktive Wahlrecht ist auf 80 beschränkt. Passives Wahlrecht (also man kann gewählt werden) hat meines Wissens keine solche Einschränkung.
Das passive Wahlrecht sieht folgende Einschränkungen vor:
(mit dem ledig bin ich mir gerade nicht sicher)
Ansonsten muß man keine Voraussetzungen mitbringen.
Gerhard
Hallo,
Nein, ganz streng genommen kann es auch ein protestantischer oder orthodoxer
Christ sein! Wenngleich die Kardinäle zuvor aufgefordert werden, sich auf einen
Kandidaten zu einigen, der ein katholisches Leben gut vorgelegt hat (frei aus
Gedächtnis formuliert).
- männlich
(mit dem ledig bin ich mir gerade nicht sicher)
Ledig muss er auch sein, da er sofort nach der Wahl zum Bischof geweiht werden
muss (der Papst ist ja gleichzeitig Bischof von Rom), und das kann nur ein
lediger Mann sein.
Ansonsten muß man keine Voraussetzungen mitbringen.
Einen sehr guten Draht zum Heiligen Geist und eine gewisse Bekanntheit bei den
Kardinälen wäre von Vorteil
Ich stell mir gerade vor, wie abends das Telefon
klingelt. „Hallo, Kardinal Ratzinger hier, wir haben Sie gerade gewählt, nehmen
Sie an?“ 
De Facto ist es aber so, dass die Kardinäle eigentlich nur einen Kandidaten aus
ihrer Mitte wählen und somit auch keinen der über 80-jährigen Kardinäle, die auch
nicht mitwählen dürfen.
So long
Christian
De Facto ist es aber so, dass die Kardinäle eigentlich nur
einen Kandidaten aus
ihrer Mitte wählen und somit auch keinen der über 80-jährigen
Kardinäle, die auch
nicht mitwählen dürfen.
Ich habe gerade mehrere Seiten durchgesehen - es steht auf allen, daß über 80jährige Kardinäle nicht wahlberechtigt sind, allerdings nirgends eine Erklärung.
Übrigens ist mir aufgefallen, daß, falls die Zahlenangabe 33-67 stimmt, noch kein Pontifikat länger war als das von Petrus.
Hallo,
Ich habe gerade mehrere Seiten durchgesehen - es steht auf
allen, daß über 80jährige Kardinäle nicht wahlberechtigt sind,
allerdings nirgends eine Erklärung.
Weil die restliche Lebenserwartung de facto recht gering ist und ein Papst schon ein paar Jährchen in seinem Amt bleiben sollte. Man darf ja nicht vergessen, was dieses Amt für Arbeit bedeutet, das will man dann den alten Männern auch nicht mehr zumuten, wenn sie nichtmals mehr Zeit haben, sich einzuleben.
Übrigens ist mir aufgefallen, daß, falls die Zahlenangabe
33-67 stimmt, noch kein Pontifikat länger war als das von
Petrus.
33 ist der Beginn auf Grund des Todes Jesu, der Tod von Petrus ist nicht wirklich bekannt, man geht von der Zeit Neros aus (ich habe gerade 64 gelesen), kann also passen
Gruß
Christian
Hallo,
Ich habe gerade mehrere Seiten durchgesehen - es steht auf
allen, daß über 80jährige Kardinäle nicht wahlberechtigt sind,
allerdings nirgends eine Erklärung.
Weil die restliche Lebenserwartung de facto recht gering ist
und ein Papst schon ein paar Jährchen in seinem Amt bleiben
sollte. Man darf ja nicht vergessen, was dieses Amt für Arbeit
bedeutet, das will man dann den alten Männern auch nicht mehr
zumuten, wenn sie nichtmals mehr Zeit haben, sich einzuleben.
Das habe ich ja auch gedacht, dann aber haben wir festgestellt, daß nur das aktive Wahlrecht mit 80 endet.
Hallo nochmal,
Das habe ich ja auch gedacht, dann aber haben wir
festgestellt, daß nur das aktive Wahlrecht mit 80 endet.
Naja, wie schon mal gesagt wurde kann theoretisch (kanonisch) jeder ledige, männliche Christ gewählt werden. De facto aber werden sich die Kardinäle im Konklave für einen Kandidaten aus ihrer Runde entscheiden…
So long
Christian
PS: In ein paar Wochen werden wir es sehen 
Hallo nochmal,
Das habe ich ja auch gedacht, dann aber haben wir
festgestellt, daß nur das aktive Wahlrecht mit 80 endet.
Naja, wie schon mal gesagt wurde kann theoretisch (kanonisch)
jeder ledige, männliche Christ gewählt werden. De facto aber
werden sich die Kardinäle im Konklave für einen Kandidaten aus
ihrer Runde entscheiden…
Ja und dennnoch ist es nur ein Nebeneffekt.
Wieso hat der Papst Paul VI. nicht das passive Wahlrecht auf unter 80 Jahre festgelegt, sondern das aktive?
Hallo,
Wieso hat der Papst Paul VI. nicht das passive Wahlrecht auf
unter 80 Jahre festgelegt, sondern das aktive?
Weil es keine Begründung/Berechtigung gibt, jemanden wegen seines Alters von der
Regel „lediger, männlicher Christ“ auszuschließen - also macht man das ganze
durch die Hintertür.
Gruß
Christian
Hallo,
Wieso hat der Papst Paul VI. nicht das passive Wahlrecht auf
unter 80 Jahre festgelegt, sondern das aktive?
Weil es keine Begründung/Berechtigung gibt, jemanden wegen
seines Alters von der
Regel „lediger, männlicher Christ“ auszuschließen
Aber man kann die Regel in „lediger, männlicher Christ unter 80 Jahren“ ändern.
man das ganze
durch die Hintertür.
Damit sind wir wieder beim Anfang: Was war die Begründung/Berechtigung, as aktive Wahlrecht auf unter 80 Jahre zu beschränken?
Getauft muss man noch sein, soweit ich weiss.
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Hallo,
Getauft muss man noch sein, soweit ich weiss.
Katholisch sollte getauft einschließen 
Gruß
Christian
Hallo,
Weil es keine Begründung/Berechtigung gibt, jemanden wegen
seines Alters von der
Regel „lediger, männlicher Christ“ auszuschließen
Aber man kann die Regel in „lediger, männlicher Christ unter
80 Jahren“ ändern.
Jetzt drehen wir uns im Kreis. Meine Idee war: offiziell darfst Du niemanden (männlichen, ledigen Christen) ausschließen, also kannst Du die Regel dahingehend nicht ändern…
Damit sind wir wieder beim Anfang: Was war die
Begründung/Berechtigung, as aktive Wahlrecht auf unter 80
Jahre zu beschränken?
Naja, *wer* wählen darf kann man ja festlegen, auch ohne große Begründung, wenn klar ist, welche Intention hinter der Entscheidung steht
Gruß
Christian
PS: Nochmals der Hinweis: ich weiß es nicht, ich interpretiere nur selber!
Moin,
Damit sind wir wieder beim Anfang: Was war die
Begründung/Berechtigung, as aktive Wahlrecht auf unter 80
Jahre zu beschränken?
Ich bestätige also diese Höchstzahl von wahlberechtigten
Kardinälen und mache gleichzeitig deutlich, daß die Beibehaltung der
von meinem Vorgänger Paul VI. aufgestellten Norm, gemäß der alle, die
am Tag des Beginns der Vakanz des Apostolischen Stuhles schon das
achtzigste Lebensjahr vollendet haben,(10) nicht an der Wahl
teilnehmen, keineswegs ein Zeichen von Geringschätzung darstellen
soll. **Der Grund dieser Verfügung ist im Willen zu suchen, solch einem
verehrungswürdigen Alter nicht noch die zusätzliche Last aufzubürden,
die in der Verantwortung besteht, jemanden zu wählen, der die Herde
Christi in einer den Erfordernissen der Zeit gemäßen Weise führen muß.**
Quelle:http://www.vatican.va/holy\_father/john\_paul\_ii/apost\_constitutions/documents/hf\_jp-ii\_apc\_22021996\_universi-dominici-gregis\_ge.html
Grüße, René
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Danke.
Damit wäre die Frage beantwortet.