Hallo,
puh, ganz schön schwer, einen passenden Titel zun finden!
Also: Ich wurde mit sechs Jahren getauft, kam aber relativ wenig mit der Kirche in Berührung.
Ich entschied mich gegen eine Konfirmation, weil ich mir einfach nicht sicher war. Ich bin aber nie aus der Kirche ausgetreten, habe immer versucht, möglichst viel über den christlichen (und andere) Glauben zu lernen und habe großen Respekt vor Religion.
Vor zehn Jahren wurde ich gebeten, das Patenamt zu übernehmen. Ich wurde dann zu einem Gespräch mit dem taufenden Pfarrer geladen. Letztendlich stimmte er auch zu. Mittlerweilen ist mein Patenkind zehn Jahre alt und ich denke, ich habe bisher das Patenamt zufriedenstellend ausgeübt.
Nun hat mir jemand erzählt, ich wäre praktisch „notkonfirmiert“ durch die Tatsache, dass ich das Patenamt übernehmen durfte. Mir kommt das aber nicht korrekt vor. Es hat ja in dem Sinne keine praktische Bedeutung, außer vielleicht, dass ich dann das Abendmahl einnehmen dürfte (habe ich bisher noch nie gemacht), es würde mich einfach nur interessieren, ob es dieses Konzept der „Notkonfirmation“ wirklich gibt.
Vielen Dank im Voraus für Auskünfte und Meinungen!
In den Kirchen geregelt ist nur die ‚Nottaufe‘
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Also: Ich wurde mit sechs Jahren getauft, kam aber relativ
wenig mit der Kirche in Berührung.
Ich entschied mich gegen eine Konfirmation, weil ich mir
einfach nicht sicher war. Ich bin aber nie aus der Kirche
ausgetreten, habe immer versucht, möglichst viel über den
christlichen (und andere) Glauben zu lernen und habe großen
Respekt vor Religion.
Vor zehn Jahren wurde ich gebeten, das Patenamt zu übernehmen.
Ich wurde dann zu einem Gespräch mit dem taufenden Pfarrer
geladen. Letztendlich stimmte er auch zu. Mittlerweilen ist
mein Patenkind zehn Jahre alt und ich denke, ich habe bisher
das Patenamt zufriedenstellend ausgeübt.
Nun hat mir jemand erzählt, ich wäre praktisch
„notkonfirmiert“ durch die Tatsache, dass ich das Patenamt
übernehmen durfte …
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Guten Tag, Karlsson
Das Patenamt hättest du als Nichtkonfirmierter nicht übernehmen dürfen. Am besten lässt du dich bei der nächsten Konfirmationsfeier konfirmieren; dann gehörst du als Mitglied zur Kirchgemeinde.
Die folgenden Angaben gelten sinngemaäss für katholische und protestantische Kirchen:
Der Begriff ‚Notkonfirmation‘ existiert – jedoch im Zusammenhang mit Konfirmationen, die in Deutschland entgegen dem Verbot der NS-Machthaber durchgeführt wurden.
In den Kirchen geregelt ist jedoch nur die sogenannte ‚Nottaufe‘. Die ‚Taufe in Notfällen‘ darf jeder Christ durchführen, wenn für einen ungetauften Menschen Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer nicht rechtzeitig vor Ort sein kann. Sie wird meistens bei Neugeborenen angewandt.
‚Krankensalbung im Notfall‘ (‚Letzte Ölung‘): Nur durch Bischöfe und Priester. Auch Laien sollten diese ausführen dürfen. Ein Grund ist der zunehmende Priestermangel. Insbesondere in den Krankenhäusern sind immer weniger Priester und immer mehr Laien/Laientheologen für die Seelsorge verantwortlich.
Gruss
Adam
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Taufe und Konfirmation
Ja, nach evangelischem Kirchenrecht wurde durch die Zulassung zum Patenamt nach vorhergehendem Gespräch implizit auch die Zulassung zum Abendmahl erteilt. Aber: nein, das ist keine automatische Konfirmation, da das ausdrückliche, persönliche „Ja“ zur ungefragt erfolgten Kindertaufe und die persönliche Segnung fehlten.
Im Einzelnen:
Da strenge Gesetzlichkeit nicht mit gelebtem Glauben zusammenpaßt, gibt es auch nicht „das evangelische Gesetz über die Konfirmation“. Vielmehr liegt das in der Entscheidung der jeweiligen Gliedkirchen (Landeskirchen). Für die lutherischen Kirchen gilt (nach "Leitlinien Kirchlichen Lebens):
-
Die Taufe begründet die Mitgliedschaft in der Kirche.
1a Die Konfirmation ist das nachgeholte eigene „Ja“ zur Kindstaufe und der persönliche Segen für das eigene Leben, also Bekräftigung und Bestärkung (lat. confirmare). Sie verleiht die vollen Rechte eines Kirchenmitglieds (= z.B. Teilnahme am Abendmahl in eigener Verantwortung, während Kinder vorab - wenn überhaupt - nur gemeinsam mit ihren Eltern eingeladen sind).
-
Das Patenamt ist mit der Zulassung zum Abendmahl (NICHT der Konfirmation!!) verknüpft.
-
Die Zulassung zum Abendmahl kann Nicht-Konfirmierten nach einer Unterweisung gewährt werden. Auch eine nachträgliche Konfirmation ist möglich - da würde dann eben noch das ausdrückliche „Ja“ zur eigenen Taufe und der persönliche Segen dazugehören.
Da das aber nur die lutherischen Regeln sind, kann z.B. in einer unierten Landeskirche etwas anderes gelten. Das Gespräch mit dem taufenden Pfarrer, der so die Patenfähigkeit feststellt, dürfte der o.g. Unterweisung entsprechen. Es müßte in Absprache mit dem Wohnortpfarramt stattgefunden haben, da grundsätzlich immer das Wohnortpfarramt für soetwas zuständig ist und dieses Gespräch auch in den Kirchenbüchern verzeichnen muß (z.B. für den Fall, daß erneut eine Patenschaft übernommen werden soll, dann muß ja kein weiteres Unterweisungsgespräch erfolgen).
Noch Fragen?
Gruß, Martinus…
Mit Verlaub, aber da sind doch einige Fehler drin:
Das Patenamt hättest du als Nichtkonfirmierter nicht
übernehmen dürfen.
Möglicherweise doch. In den lutherischen Kirchen genügt z.B. die Zulassung zum Abendmahl.
Am besten lässt du dich bei der nächsten
Konfirmationsfeier konfirmieren; dann gehörst du als Mitglied
zur Kirchgemeinde.
Nein, alleine die Taufe begründet die Mitgliedschaft, nicht die Konfirmation.
Die folgenden Angaben gelten sinngemaäss für katholische und
protestantische Kirchen:
Nein, tun sie nicht.
‚Krankensalbung im Notfall‘ (‚Letzte Ölung‘): Nur durch
Bischöfe und Priester.
Die evangelische Kirche kennt keine Krankensalbung als Sakrament. Und in der katholischen Kirche ist sie keine Handlung für den Notfall (eben KEINE letzte Ölung), sondern eine wiederholbare, besondere Form der Beichte.
Auch Laien sollten diese ausführen
dürfen. Ein Grund ist der zunehmende Priestermangel…
Das mag man so sehen, das katholische Kirchenrecht pflegt sich jedoch nicht daran zu orientieren, was für uns heute auf den ersten Blick sinnvoll erscheint.
Gruß, Martinus…
Danke
Hallo Adam und Martinus,
vielen Dank Euch beiden!
„Notkonfirmation“ habe ich mir ausgedacht (analog zu Notabitur), ich dachte mir schon, dass es das nicht gibt, aber ich wußte nicht, wie man es sonst nennen sollte.
Nochmals danke!
Liebe Grüße
Widerspruch 
Hallo,
In den Kirchen geregelt ist jedoch nur die sogenannte
‚Nottaufe‘. Die ‚Taufe in Notfällen‘ darf jeder Christ
durchführen, wenn für einen ungetauften Menschen Lebensgefahr
besteht und ein Pfarrer nicht rechtzeitig vor Ort sein kann.
Soviel ich weiß, darf die Nottaufe jeder Mensch durchführen, unabhängig von seiner Religion.
Das wäre ja sonst auch äußerst ungünstig, wenn so ein Noch-Nicht-Christ da gerade stirbt und dummerweise gerade weit und breit kein Christ zu finden ist, der ihn taufen könnte.
Schöne Grüße
Petra