Eine 3er Studenten-WG in Musterstadt. Zwei sind Hauptmieter, der Dritte hat keinen Mietvertrag. Es wurde einfach keiner gemacht, zu trantütig waren die Hauptmieter, vertrauten auf mündliche Absprachen. Junge, naive und unerfahrene Studenten eben.
Der Dritte zieht aus, ein halbes Jahr später kommen Heizkosten und Nebenkostenabrechnung, für ihn fallen gut 60 Euro an. Er weigert sich zu zahlen, es gäbe ja keinen Mietvertrag.
Es gibt monatliche Überweisungen (Betreff: Miete/Telefon/AOL/Strom) etc. Es gibt ein Klingelschild. Es gibt Zeugen. Ist so ein nachweisbarwer konkludenter Mietvertrag entstanden? Muß der Dritte für seinen Anteil der Nachrechnung aufkommen?
sicher ist hier ein Mietvertrag zustande gekommen.
Nicht nur ein konkludenter, sondern ein mündlicher (Studenten
sind ja in der Regel des Redens mächtig). Auch das zu beweisen, dürfte nicht schwer fallen.
Das Problem wird aber woanders liegen:
Welche Vereinbarung über Nebenkosten wurde getroffen ?
Es gibt monatliche Überweisungen (Betreff:
Miete/Telefon/AOL/Strom)
Daraus könnte man nämlich schließen, es wäre eine Pauschale vereinbart worden - was nach meiner studentischen Erfahrung bei Untermieter durchaus üblich ist.
In der Praxis würde ich mal einen Brief per Einschreiben mit einer Kopie der Abrechnung und der Drohung, damit zum Gericht zu gehen, absenden. Wenn er darauf nicht reagiert im Hinblick auf die genannte Summe das ganze unter Lebenserfahrung abschreiben.