Hallo,
auf Grund eines Artikels (http://www.sport1.de/de/leichtathletik/newspage_2654…) stelle ich mir folgende Frage:
Worauf wird sich in einem solchen Falle berufen? Woraus resultiert ein StartRECHT? Gibt es überhaupt ein StartRECHT?
Gibt es hier einen konkludenten Vertrag in der Form, dass eine Partei Vorraussetzungen stellt/benennt, welche zur Nominierung erfüllt sein müssen und sollte ein Athlet dieses auch tun, der Verband gleichzeitig dann die Pflicht hat diesen Athleten zu nominieren bzw der Athlet dann auch ein RECHT hat was er ggf vor Gericht einklagen kann?
Oder auf was für einer Basis wird sonst versucht ein Startrecht einzuklagen? Welche Argumentation zieht man hierfür heran?
Vielen Dank
Gruß
Stefan